4139/J-BR/2023
Eingelangt am 12.12.2023
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möglich.
Anfrage
der Bundesrät*innen Korinna Schumann,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien
betreffend Wo sind die Fördermittel zur Gewaltprävention für Frauen und Mädchen mit Behinderungen?
Ende August 2023 fand die zweite Staatenprüfung Österreichs seit in Kraft treten der UN-Behindertenrechtskonvention 2008 statt. Diese Prüfung resultierte in einer offiziellen Rüge Österreichs für eine in vielen Bereichen mangelhafte Umsetzung der Konvention. In seinen abschließenden Bemerkungen kritisierte der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen neben mangelnder Inklusion im Bildungsbereich, fehlender Barrierefreiheit bei Dienstleistungen, Services und im Baubereich sowie einer fehlenden nationalen Strategie auch explizit einen Mangel an Maßnahmen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Unter anderem betrifft dies den Bereich der Gewaltprävention sowie den Schutz vor Mehrfach- und intersektionaler Diskriminierung. Der Ausschuss empfiehlt, insbesondere in diesen Bereichen Maßnahmen zu setzen.[1]
Die vom Sozialministerium auf Antrag des Nationalrats in Auftrag gegebene Studie „Erfahrungen und Prävention von Gewalt an Menschen mit Behinderung" stellt fest, dass Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich oft von Gewalt und Missbrauch betroffen sind. So liegt die Prävalenz von schweren Formen sexueller Gewalt über die gesamte Lebensdauer bei 35,8 %, die Prävalenz von psychischer Gewalt sogar bei 82,6%.[2] Frauen mit Behinderungen sind im Vergleich zu Männern mit Behinderungen überproportional von sexueller Gewalt betroffen, wie Frauen insgesamt überproportional von Gewalt betroffen sind. Auch Männer mit Behinderungen sind öfter von Gewalt betroffen als Männer ohne Behinderungen. Die geschlechtsspezifischen Aspekte von Gewalt müssen in der Prävention und bei Schutzmaßnahmen immer Beachtung finden. Insgesamt unterstreicht die Studie, dass Gewaltprävention aufgrund der hohen Prävalenz von Gewalterfahrungen für Menschen mit Behinderungen, insbesondere Frauen und Mädchen, von größter Wichtigkeit ist.
Die Erhöhung des Frauenbudgets 2024, welches insbesondere für Gewaltschutz zur Verfügung steht, war ein zentrales Thema während der Budgetverhandlungen. Des Weiteren ist das Bundeskanzleramt für die Maßnahmen 94 und 95 des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030 zuständig. Ein Budgetposten für Ausgaben für Menschen mit Behinderungen findet sich jedoch nicht in den Budgetunterlagen des Bundeskanzleramts; genauso wenig wie sich im Bundeskanzleramt Fördertöpfe finden, die Gelder für Gewaltprävention und Schutzmechanismen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen bereitstellen.
Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher folgende
Anfrage:
1. Welche Maßnahmen setzen Sie, um die Mängel im Bereich Frauen und Mädchen mit Behinderungen, die der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen benennt, zu beheben?
a. Welche Maßnahmen zur Verhinderung von Mehrfach- und intersektionaler Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen werden Sie setzen?
b. Wie werden Sie sicherstellen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen einen besseren Zugang zu Präventions- und Schutzmechanismen gegen geschlechtsspezifische Gewalt erhalten?
c. Inwiefern werden Sie die Beachtung der Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen auf allen Ebenen der Gesetzgebung sicherstellen?
d. Welche Maßnahmen setzen Sie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Einrichtungen?
i. Welche Maßnahmen setzen Sie spezifisch zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Einrichtungen?
2. Inwiefern konsultieren Sie Behinderten-Organisationen?
a. Wie viele Konsultationen mit welchen Organisationen gab es seit 2018 zu welchen Themen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Organisation.
3. Inwiefern kamen die Fördergelder aus dem Bundeskanzleramt Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu Gute?
a. Welche Fördergelder wurden explizit im Bereich der Gewaltprävention für Frauen und Mädchen mit Behinderungen vergeben? Bitte um Auflistung nach Jahren und Projekten seit 2018.
b. In welcher Höhe kamen Fördergelder Frauen und Mädchen mit Behinderung zu Gute? Bitte um Auflistung nach Jahren und Projekten seit 2018.
4. Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030 stehen für die „Plattform gegen die Gewalt" 259.000 € (Maßnahme 95) sowie Förderungen aus einem Topf in Höhe von 2.480.000 € (Maßnahme 94) zur Verfügung.
a. Wann werden Sie aktuelle Informationen für und Fachinformationen über Frauen und Mädchen mit Behinderung auf der Plattform gegen Gewalt (gewaltinfo.at) veröffentlichen? Bitte um einen Zeitplan bis 2030 nach Jahren
i. Werden diese Inhalte von externen Expert*innen verfasst? Wenn ja, von wem? Wie werden die Expert*innen ausgewählt?
ii. Welche Inhalte sind geplant?
b. Werden die Fördergelder der Maßnahme 94 iHv. 2,48 Mio. € öffentlich ausgeschrieben? Wenn ja, wann und wie?
5. Die Daten für die Studie des Sozialministeriums „Erfahrungen und Prävention von Gewalt an Menschen mit Behinderungen" stammen aus den Jahren 2017-2019 und umfassen nur Menschen, die Wohn- oder Tagesstrukturen von Einrichtungen nutzen.
a. Planen Sie eine Studie zur genaueren Erfassung der Gewalterfahrungen von Frauen und Mädchen mit Behinderung, inner- sowie außerhalb von Wohn- und Tagesstrukturen?
i. Wenn ja, wann und von wem wird die Studie durchgeführt?
b. Wenn nein, warum nicht?
6. Wie gestaltet sich die ministeriale Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Sozialministerium zu Themen, die Frauen und Mädchen mit Behinderungen betreffen?