4143/J-BR/2024

Eingelangt am 29.01.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrät:innen Mag. Sascha Obrecht,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Bundeskanzler-G‘schichtl zur Diskreditierung des Arbeitnehmer:innenschutzes

Karl Nehammer fordert in seinem „Österreichplan die Abschaffung von ihm vermuteter schwerster Regulierungsirrtümer“ und führt hierzu folgendes Beispiel an:

„So ist zum Beispiel in einem Fleischereibetrieb vorgeschrieben, dass aus hygienischen Gründen glatte Fliesen zu verwenden sind, gleichzeitig schreibt ein anderes Gesetz jedoch vor. dass raue Fliesen zu verwenden sind, damit der Arbeitsschutz gewährleistet werden kann“ (Seite 17).

Dieses (uralte) Beispiel wurde nach Kenntnisstand des Anfrageverfassers bereits vor Jahren dadurch gelöst, dass die Arbeitnehmer:innen schlicht und einfach entsprechend rutschfestes Schuhwerk bei der Arbeit auf glatten Fliesen tragen sollten. Eine sachgerechte Lösung, die sowohl für Betrieb als auch Belegschaft gut funktioniert und zeigt, dass die Arbeitsinspektion um praxisnahe Lösungen bemüht ist.

Darüber hinaus besteht mit § 95 Abs 3 ASchG ohnehin die Möglichkeit für Arbeitgeber:innen in begründeten Fällen Ausnahmen von Vorschriften bei der Arbeitsinspektion zu beantragen. Anstatt die Mottenkiste mit falsch suggerierenden Beispielen zu bemühen, wäre eine Würdigung der wertvollen Arbeit der Arbeitsinspektion und der fundamentalen Bedeutung des AN-Schutzes für Gesundheit und Leben der Arbeitnehmer:innen wünschenswert.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte folgende

Anfrage

1)      Wurde das von Karl Nehammer erwähnte Beispiel nicht bereits längst durch die Arbeitsinspektion einer sachgerechten Lösung zugeführt?

a. Falls nein: warum haben Sie diesbezüglich nicht bislang eine Lösung angestrebt?

2)      Liegt bei diesem konkreten Beispiel aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft ein „schwerster Regulierungsirrtum“ vor, der einer Änderung per Gesetz oder Verordnung bedarf?

a.       Falls ja: welcher „schwerste Regulierungsirrtum“ soll das sein?

b.       Falls ja: warum wurden dem Parlament noch keine diesbezüglichen Regierungsvorlagen zugeführt oder entsprechende Verordnungen durch Sie selbst geändert?

c.       Falls nein: hat der Bundeskanzler Sie kontaktiert, bevor er dieses Beispiel verschriftlicht hat?