4148/J-BR/2024
Eingelangt am 09.02.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesrät*innen Korinna Schumann,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung
Die Erhöhung der Väterbeteiligung an der Kindererziehung und -betreuung ist eine Zielsetzung der im September im Nationalrat verabschiedeten Neuregelung der Elternkarenz: Ab 1. November 2023 müssen mindestens zwei der insgesamt 24 möglichen Monate Elternkarenz durch den zweiten Elternteil in Anspruch genommen werden. Aktuell würde das vor allem die Väter betreffen, weil diese derzeit in weit geringerem Maße in Karenz gehen, als die Mütter.
Werden die mindestens vorgesehenen zwei Monate nicht durch den zweiten Eltern teil angetreten, verkürzt sich die Karenzzeit in Summe auf 22 Monate. Dadurch soll eine gleichberechtigtere Aufteilung der Elternkarenz sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreicht werden. Die Leistungen aus dem Familienlastenausgleichfonds wie der Familienzeitbonus und das Kinderbetreuungsgeld sollen es Eltern, Müttern wie Vätern, ermöglichen, sich ihre Betreuungspflichten und familiäre Verantwortung selbstbestimmt und gleichberechtigt aufzuteilen. Eine gerechte Aufteilung dieser Pflichten und Verantwortung ist jedoch aktuell nur schwer zu erreichen, da patriarchale Rollenbilder, Gender Pay Gap und fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten in den meisten Familien immer noch dazu führen, dass die Mutter den Großteil der Elternkarenz wahrnimmt.
Die Väterbeteiligung am Kinderbetreuungsgeld (KBG)-Bezug ist bis 2017 zwar angestiegen, seitdem lässt sich aber ein Rückgang des Anteils der Väter, die KBG beziehen, beobachten. Während beispielsweise der Männeranteil unter den Personen im Kinderbetreuungsgeldbezug im Spitzenjahr 2017 noch 16 Prozent ausmachte, lag er 2020 nur noch bei rund 14 Prozent.[I] Damit die neue 22+2 Monatsregelung nicht zu einer de facto Verkürzung der Elternkarenz für viele Familien führt, müsste sich die Väterbeteiligung am KBG-Bezug massiv erhöhen. Um einer solchen Entwicklung entgegenzusteuern, sind Maßnahmen erforderlich, die zu einer deutlichen Erhöhung der Väterquote führen.
Genaue Daten zur Inanspruchnahme der Angebote der Elternkarenz sollen in Zukunft helfen, die staatlichen Maßnahmen so anzupassen, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und eine gerechte Verteilung von Verantwortung möglich werden. In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4130/J-BR/2023 wurde für die Bereitstellung einiger Informationen auf Ihr Ministerium verwiesen.
Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher folgende
Anfrage:
1. Bisher liegen keine Daten zur Inanspruchnahme der arbeitsrechtlichen Elternkarenz vor. Planen Sie, diese Daten zu erheben, um eine bessere Einblicke in die Inanspruchnahme der Elternkarenz zu erhalten?
2. Durch das Fehlen der Daten zur arbeitsrechtlichen Karenz liegen keine Informationen dazu vor, wie häufig das Kinderbetreuungsgeld und die arbeitsrechtliche Karenz gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Planen Sie, eine Sonderauswertung des Mikrozensus in Auftrag zu geben, um Daten zur arbeitszeitlichen Karenz zu erhalten?
a. Falls ja, wann und für welchen Zeitraum?
b. Falls nein, warum nicht?
3. Wie viele Männer nehmen Elternteilzeit in Anspruch? Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2017 und Bundesland sowie die separate Ausweisung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
a. Bitte um Angabe der Dauer der Elternteilzeit entlang der Kategorien: Bis zum 1. Geburtstag, bis zum 2. Geburtstag, bis zum 3. Geburtstag, bis zum 4. Geburtstag, bis zum 5. Geburtstag, bis zum 6. Geburtstag, bis zum 7. Geburtstag, bis zum 8. Geburtstag des Kindes.
b. In welchem Stundenausmaß sind die betreffenden Väter im Schnitt weiterhin tätig? Bitte um Angabe des wöchentlichen Stundenausmaß entlang der Kategorien: weniger als 20 Wochenstunden, 20-30 Wochenstunden, mehr als 30 Wochenstunden und Vollzeit.
4. Wie viele Frauen nehmen Elternteilzeit in Anspruch? Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2017 und Bundesland sowie die separate Ausweisung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
a. Bitte um Angabe der Dauer der Elternteilzeit entlang der Kategorien: Bis zum 1. Geburtstag, bis zum 2. Geburtstag, bis zum 3. Geburtstag, bis zum 4. Geburtstag, bis zum 5. Geburtstag, bis zum 6. Geburtstag, bis zum 7. Geburtstag, bis zum 8. Geburtstag des Kindes.
b. In welchem Stundenausmaß sind die betreffenden Mütter im Schnitt weiterhin tätig? Bitte um Angabe des wöchentlichen Stundenausmaß entlang der Kategorien: weniger als 20 Wochenstunden, 20-30 Wochenstunden, mehr als 30 Wochenstunden und Vollzeit.
5. Planen Sie, Unternehmen zu unterstützen, um die Inanspruchnahme von Elternkarenz und Elternteilzeit durch Väter in den Betrieben zu erhöhen (z. B. Karenzmanagement, Vereinbarkeitsberatung mit Fokus auf Väter, u.a.)?
a. Wenn ja welche Maßnahmen sind für welches Startdatum geplant?
b. Wenn nein, warum nicht?
[I] AK Wiedereinstiegsmonitoring 2022: Wiedereinstiegsmonitoring 2022: Auswirkungen der Covid-Krise und längerfristige Trends (2022) - Portal der Arbeiterkammern und des ÖGB Verlags