4149/J-BR/2024

Eingelangt am 09.02.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrät*innen Korinna Schumann,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien

betreffend Folgeanfrage: Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung

Die Erhöhung der Väterbeteiligung an der Kindererziehung und -betreuung ist eine Zielsetzung der im September im Nationalrat verabschiedeten Neuregelung der Elternkarenz: Ab 1. November 2023 müssen mindestens zwei der insgesamt 24 möglichen Monate Elternkarenz durch den zweiten Elternteil in Anspruch genommen werden. Aktuell würde das vor allem die Väter betreffen, weil diese derzeit in weit geringerem Maße in Karenz gehen, als die Mütter.

Die Ende Dezember 2023 veröffentlichte Zeitverwendungsstudie zeigt ebenfalls, dass in der Aufteilung der unbezahlten Sorgearbeit eine große Diskrepanz zwischen Männern und Frauen herrscht – Frauen verwenden täglich 3 Stunden und 37 Minuten auf Arbeit in Haushalt und Familie, während Männer hierfür nur 2 Stunden und 6 Minuten aufbringen. Mit 29 Minuten verbringen Frauen und Mädchen mehr als doppelt so viel Zeit mit der Kinderbetreuung als Männer (12 Minuten).[1] Die Studie zeigt außerdem, dass sich die Zeitverwendung von Vätern nicht maßgeblich mit der Betreuungssituation des Kindes ändert, die Zeitverwendung von Frauen auf die Kinderbetreuung aber signifikant ansteigt, wenn min. ein Kind unter 6 Jahren ohne Betreuung ist. Frauen verwenden dann 4 Stunden und 5 Minuten statt 2 Stunden und 18 Minuten auf die Kinderbetreuung, während diese Zeit bei Männern nur von einer Stunde und 24 Minuten auf eine Stunde und 27 Minuten ansteigt.[2] Selbst wenn Frauen den größten Anteil des Haushaltseinkommens erwirtschaften, erledigen sie mit gut 60 % den Großteil der Kinderbetreuung.[3]

Genaue Daten zur Inanspruchnahme der Angebote der Elternkarenz und die Aufteilung dieser unter den Partnerinnen sollen in Zukunft helfen, die staatlichen Maßnahmen so anzupassen, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und eine gerechte Verteilung von Verantwortung möglich werden. Die Anfragebeantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4130/J- BR/2023 ließ einzelne Fragen unbeantwortet. Um Bereitstellung der fehlenden Informationen sowie die Beantwortung der Folgeanfragen wird ersucht.

Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher folgende

Anfrage:

1. In der Anfragebeantwortung Nr. 3827/AB-BR/2024 verweisen Sie bei Frage 2 zum Partnerschaftsbonus auf Anfragebeantwortung Nr. 16285/AB sowie Nr. 11153/AB. Aus diesen geht die Aufteilung nach Geschlecht nicht hervor. Bitte stellen Sie folgende Information zu Verfügung: Wie viele Frauen und wie viele Männer haben seit 2017 den Partnerschaftsbonus erhalten? Bitte um Auflistung nach Jahr und Bundesland sowie separater Ausweisung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.

2.       Bitte stellen Sie ergänzend folgende Daten zur Verfügung:

a.       Wie viele männliche Beschäftigte des öffentlichen Dienstes haben seit 2017 das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (KBG) in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Bundesland.

i.   Wie lang war die durchschnittliche Bezugsdauer (Darstellung nach Jahren)?

b.       Wie viele männliche Beschäftigte des öffentlichen Dienstes haben seit 2017 das Kinderbetreuungsgeld-Konto (KBG-Konto) in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Bundesland.

i.   Wie lang war die durchschnittliche Bezugsdauer (Darstellung nach Jahren)?

3.       Wie beurteilen Sie die bisherige Entwicklung des Familienzeitbonus (2017-2022) in den Bundesländern? Warum entwickelt sich die Zahl von Familienzeitbonus-Fällen bspw. im Burgenland und in Vorarlberg nicht so stark, während sie sich in anderen Bundesländern (Wien, NÖ, Steiermark, u.a.) verdoppelt hat?

a.       Wie beurteilen Sie die bisherige Entwicklung der Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes durch Väter im gleichen Zeitraum?

b.       Werden Sie im Zuge der neuen 22+2 Karenzregel Maßnahmen einleiten, um eine gleichberechtigtere Nutzung der Elternkarenz in allen Bundesländern gleichermaßen zu fördern?

4.       Welche weitere Nutzung der Daten und Ergebnisse der Zeitverwendungsstudie 2021/22 planen Sie?

5.       Planen Sie eine Sonderauswertung der Daten aus der Zeitverwendungsstudie 2021/22 zur Väterbeteiligung?

a.       Wenn ja, wann wird diese veröffentlicht?

b.       Wenn nein, warum nicht?

6.       Welche sonstigen Maßnahmen werden Sie auf Basis der Ergebnisse der Zeitverwendungsstudie 2021/22 umsetzen?



[1] Zeitverwendung 2021/22. Ergebnisse der Zeitverwendungserhebung, S. 72. Zeitverwendungsstudie 2023.pdf

[2] Ebd. S. 104

[3] Ebd. S. 108