4150/J-BR/2024
Eingelangt am 09.02.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesrät*innen Korinna Schumann,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport betreffend Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung
Die Erhöhung der Väterbeteiligung an der Kindererziehung und -betreuung ist eine Zielsetzung der im September im Nationalrat verabschiedeten Neuregelung der Elternkarenz: Ab 1. November 2023 müssen mindestens zwei der insgesamt 24 möglichen Monate Elternkarenz durch den zweiten Elternteil in Anspruch genommen werden. Aktuell würde das vor allem die Väter betreffen, weil diese derzeit in weit geringerem Maße in Karenz gehen als die Mütter.
Werden die mindestens vorgesehenen zwei Monate nicht durch den zweiten Elternteil angetreten, verkürzt sich die Karenzzeit in Summe auf 22 Monate. Dadurch soll eine gleichberechtigtere Aufteilung der Elternkarenz sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreicht werden. Die Leistungen aus dem Familienlastenausgleichfonds wie der Familienzeitbonus und das Kinderbetreuungsgeld sollen es Eltern, Müttern wie Vätern, ermöglichen, sich ihre Betreuungspflichten und familiäre Verantwortung selbstbestimmt und gleichberechtigt aufzuteilen. Eine gerechte Aufteilung dieser Pflichten und Verantwortung ist jedoch aktuell nur schwer zu erreichen, da patriarchale Rollenbilder, Gender Pay Gap und fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten in den meisten Familien immer noch dazu führen, dass die Mutter den Großteil der Elternkarenz wahrnimmt.
Im Bundesdienst nehmen deutlich mehr Väter Möglichkeiten der Elternkarenz in Anspruch: Während 8,4 % der Väter insgesamt einen Familienzeitbonus nutzen[1], sind es im Bundesdienst rund 25 %.[2] Der Anteil der Väterkarenz im Bundesdient lag im Jahr 2022 bei 15,4 %.[3] Der öffentliche Dienst geht somit mit positivem Beispiel voran, aber auch hier ist die Väterbeteiligung weit von einem gleichberechtigten Ideal entfernt.
Damit die neue 22+2 Monatsregelung nicht zu einer de facto Verkürzung der Elternkarenz für viele Familien führt, müsste sich die Väterbeteiligung am KBG-Bezug massiv erhöhen. Um einer solchen Entwicklung entgegenzusteuern, sind Maßnahmen erforderlich, die zu einer deutlichen Erhöhung der Väterquote führen.
Genaue Daten zur Inanspruchnahme der Angebote der Elternkarenz sollen in Zukunft helfen, die staatlichen Maßnahmen so anzupassen, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und eine gerechte Verteilung von Verantwortung möglich werden.
Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wie viele männliche Beschäftigte des Bundesdienstes sind seit 2017 Vater geworden? Bitte um Auflistung nach Jahr und Ressort.
a. Wie viele männliche Beschäftigte des Bundesdienstes haben seit 2017 insgesamt arbeitsrechtliche Elternkarenz in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Ressort.
b. Wie viele männliche Bundesbedienstete haben eine arbeitsrechtliche Karenzzeit von weniger als zwei Monaten in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Ressort.
c. Wie viele männliche Bundesbedienstete haben eine arbeitsrechtliche Karenzzeit von zwei Monaten in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Ressort.
d. Wie viele männliche Bundesbedienstete haben eine arbeitsrechtliche Karenzzeit von drei Monaten in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Ressort.
e. Wie viele männliche Bundesbedienstete haben eine arbeitsrechtliche Karenzzeit von min. 124 Tagen in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Ressort.
f. Wie viele männliche Bundesbedienstete haben eine arbeitsrechtliche Karenzzeit von sechs Monaten in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Ressort.
g. Wie viele männliche Bundesbedienstete haben eine arbeitsrechtliche Karenzzeit von neun Monaten in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Ressort.
h. Wie viele männliche Bundesbedienstete haben eine arbeitsrechtliche Karenzzeit von 12 Monaten in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Ressort.
i. Wie viele männliche Bundesbedienstete haben eine arbeitsrechtliche Karenzzeit von mehr als 12 Monaten in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Ressort.
2. Wie viele weibliche Beschäftigte des Bundesdienstes sind seit 2017 Mutter geworden? Bitte um Auflistung nach Jahr und Ressort.
a. Wie viele weibliche Beschäftigte des Bundesdienstes haben seit 2017 insgesamt arbeitsrechtliche Elternkarenz in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Ressort.
b. Wie viele weibliche Bundesbedienstete haben eine arbeitsrechtliche Karenzzeit von weniger als zwei Monaten in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Ressort.
c. Wie viele weibliche Bundesbedienstete haben eine arbeitsrechtliche Karenzzeit von zwei Monaten in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Ressort.
d. Wie viele weibliche Bundesbedienstete haben eine arbeitsrechtliche Karenzzeit von drei Monaten in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Ressort.
e. Wie viele weibliche Bundesbedienstete haben eine arbeitsrechtliche Karenzzeit von min. 124 Tagen in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Ressort.
f. Wie viele weibliche Bundesbedienstete haben eine arbeitsrechtliche Karenzzeit von sechs Monaten in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Ressort.
g. Wie viele weibliche Bundesbedienstete haben eine arbeitsrechtliche Karenzzeit von neun Monaten in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Ressort.
h. Wie viele weibliche Bundesbedienstete haben eine arbeitsrechtliche Karenzzeit von 12 Monaten in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Ressort.
i. Wie viele weibliche Bundesbedienstete haben eine arbeitsrechtliche Karenzzeit von mehr als 12 Monaten in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Ressort.
3. Wie viele männliche Bundesbedienstete nehmen Elternteilzeit in Anspruch? Bitte um Auflistung nach Jahr und Ressort.
a. Bitte um Angabe der Dauer der Elternteilzeit entlang der Kategorien: Bis zum 1. Geburtstag, bis zum 2. Geburtstag, bis zum 3. Geburtstag, bis zum 4. Geburtstag, bis zum 5. Geburtstag, bis zum 6. Geburtstag, bis zum 7. Geburtstag, bis zum 8. Geburtstag des Kindes.
b. In welchem Stundenausmaß sind die betreffenden Väter im Schnitt weiterhin tätig? Bitte um Angabe des wöchentlichen Stundenausmaß entlang der Kategorien: weniger als 20 Wochenstunden, 20-30 Wochenstunden, mehr als 30 Wochenstunden und Vollzeit.
4. Wie viele weibliche Bundesbedienstete nehmen Elternteilzeit in Anspruch? Bitte um Auflistung nach Jahr und Ressort.
a. Bitte um Angabe der Dauer der Elternteilzeit entlang der Kategorien: Bis zum 1. Geburtstag, bis zum 2. Geburtstag, bis zum 3. Geburtstag, bis zum 4. Geburtstag, bis zum 5. Geburtstag, bis zum 6. Geburtstag, bis zum 7. Geburtstag, bis zum 8. Geburtstag des Kindes.
b. In welchem Stundenausmaß sind die betreffenden Mütter im Schnitt weiterhin tätig? Bitte um Angabe des wöchentlichen Stundenausmaß entlang der Kategorien: weniger als 20 Wochenstunden, 20-30 Wochenstunden, mehr als 30 Wochenstunden und Vollzeit.
5. Welchen Zielwert der Väterbeteiligung an der Karenz streben Sie für welchen Zeitraum für die Bundesbediensteten an?
6. Planen Sie Maßnahmen, um die im öffentlichen Dienst tätigen (zukünftigen) Väter zu einer größeren Beteiligung an der Elternkarenz zu ermutigen?
a. Wenn j a, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?