4155/J-BR/2024

Eingelangt am 15.02.2024
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ANFRAGE

 

des Bundesrats Markus Leinfellner

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Einsatz der Exekutive rund um den Grazer Akademikerball 2024

 


Am 20. Januar 2024 fand nach mehrjähriger pandemiebedingter Pause in Graz wieder der Akademikerball statt. Die Traditionsveranstaltung der Studentenverbindungen der Landeshauptstadt rief auch in diesem Jahr eine Gegendemonstration auf den Plan. Um die Sicherheit der Ballbesucher gewährleisten zu können, erließ die Polizei rund um den Veranstaltungsort – bekanntlich der Grazer Congress – ein Platzverbot. Wie der „ORF Steiermark“ am 21. Januar 2024 berichtete, war eine Vielzahl an Polizisten im Einsatz:[1]

 

Rund 200 Personen nahmen nach Angaben der Polizei an der Demonstration gegen den Akademikerball im Grazer Congress teil. Der Protest am Grazer Hauptplatz verlief laut Polizei ohne sicherheitspolizeiliche Zwischenfälle. Dazu aufgerufen hatte die ‚Offensive gegen Rechts‘. Die Polizei war mit zahlreichen Einsatzkräften unterschiedlicher Einheiten vor Ort.


Auch wenn es offenbar bei der Gegenveranstaltung selbst keine Zwischenfälle gegeben hat, kam es im Nachgang leider durchaus zu Sachbeschädigungen in der Grazer Altstadt. Die „Woche“ berichtete am Folgetag der Veranstaltung wie folgt:[2]

 

In der Wickenburggasse bewarfen, laut Zeugenangaben, mehrere maskierte Personen gegen 19.30 Uhr eine Häuserfassade mit blauen und schwarzen Farbbeuteln. Die Unbekannten flüchteten unerkannt in Richtung Keplerbrücke. Im Bereich Marburger Kai/Andreas-Hofer-Platz beschmierten Unbekannte eine Hausmauer wenig später mit Graffiti. Die Höhe des Sachschadens steht noch nicht fest, die Ermittlungen laufen.

 

Die breite Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, welchen Belastungen der Staatshaushalt und die eingesetzte Exekutive durch die Gegendemonstration ausgesetzt sind. Welche Kosten dem Steuerzahler durch den Polizeieinsatz zum Schutz der Ballbesucher erwachsen sind, welche konkreten Straftaten festgestellt wurden und ob es bereits Ermittlungserfolge gibt, soll im Rahmen der gegenständlichen Anfrage geklärt werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Bundesrat an den Bundesminister für Inneres folgende Anfrage


Anfrage

 

1.      Wie viele Polizeibeamte waren im Rahmen des Einsatzes anlässlich des Grazer Akademikerballs am 20. Januar 2024 konkret eingesetzt?

2.      Welche Kosten entstanden im Rahmen des Einsatzes anlässlich des Grazer Akademikerballs am 20. Januar 2024 konkret (Personalkosten, Sachaufwand etc.)?

3.      Wer trat als Veranstalter der angemeldeten Demonstrationskundgebung am Grazer Hauptplatz auf?

4.      Welche politischen Vorfeldorganisationen nahmen an der Demonstrationskundgebung teil?

5.      Konnten unter den Teilnehmern der Demonstrationskundgebung Mitglieder von Vereinen oder Organisationen festgestellt werden, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen?

a.    Wenn ja, um welche Vereine oder Organisationen handelt es dich dabei konkret?

6.      Kam es im Rahmen der Demonstrationskundgebung zu Angriffen bzw. Übergriffen auf Polizeibeamte bzw. eingesetztes Material und Fahrzeuge?

a.    Wenn ja, um wie viele An- bzw. Übergriffe handelte es sich und wie gestalteten sich diese konkret?

b.    Wenn ja, wurden im Rahmen dieser An- bzw. Übergriffe Polizeibeamte verletzt oder Material bzw. Fahrzeuge beschädigt?

7.      Wurden im Rahmen der Demonstrationskundgebung seitens der eingesetzten Exekutivkräfte verwaltungs- oder strafrechtliche Tatbestände festgestellt?

a.    Wenn ja, um welche Tatbestände handelt es sich dabei konkret?

b.    Wenn ja, wurden Demonstrationsteilnehmer angezeigt?

8.      Wie viele Straftaten abseits der Demonstrationskundgebung können mit dieser in Verbindung gebracht werden bzw. richteten sich gegen den Grazer Akademikerball oder die beteiligten Organisatoren?

9.      Um welche Straftaten handelte es sich dabei konkret und wo wurden diese begangen?

10.   Wie gestaltet sich der Ermittlungsstand in Zusammenhang mit diesen Straftaten?

11.   Konnten bereits Straftäter ausgeforscht werden?

a.    Wenn ja, besteht ein direkter Zusammenhang zwischen den Straftätern und den Organisatoren der Demonstrationskundgebung (Teilnehmer der Veranstaltung, Mitglieder der organisierenden Vereine etc.)?



[1] https://steiermark.orf.at/stories/3241375/

[2] https://www.meinbezirk.at/graz/c-lokales/sachbeschaedigungen-rund-um-akademikerball-in-graz_a6486001