4162/J-BR/2024
Eingelangt am 04.03.2024
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Anfrage
der Bundesrät:innen Günter Kovacs, Mag.a Sandra Gerdenitsch,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Was tun Sie gegen Schlepperkriminalität, Herr Innenminister? (Folgeanfrage)
In der Bundesratssitzung vom 15.2.2024 wurde eine Dringliche Anfrage (4151/J-BR/2024) an Sie gerichtet, in deren Beantwortung einige Fragen offenblieben bzw. keine Antworten gegeben werden konnten. Die Situation ist jedoch für die Bevölkerung im Burgenland von hoher Wichtigkeit, weshalb die gegenständliche Folgeanfrage mit all jenen Fragen noch einmal an Sie gerichtet wird. Die Fragen basieren auf dem stenographischen Protokoll[1] der 963. Sitzung und umfasst auch jene Fragen, die nicht beantwortet wurden.
Bis Jahresende 2023 kam es alleine im Burgenland zu 30.000 Aufgriffen von Geflüchteten sowie zu 289 Verhaftungen von Schleppern - also annähernd der Hälfte aller rund 600 Verhaftungen bundesweit.
Das Burgenland ist – speziell in den Grenzregionen – zum Hot-Spot der internationalen Schlepperkriminalität gemacht geworden, weil die zuständigen Innenminister:innen in den vergangenen Jahren ihrer Verantwortung nicht nachgekommen sind. Während die verantwortlichen ÖVP-Politiker:innen im Bund immer fälschlicherweise behauptet hatten, die Balkanroute geschlossen zu haben und sich der ehemalige FPÖ-Innenminister Kickl zwar damit brüstete, der Zuwanderung ein Ende zu machen, aber über den Tausch des Taferls in der Erstaufnahmestelle Traiskirchen und der Anschaffung von Pferden für die Polizei nicht hinauskam, wurde die Bevölkerung, die tatsächlich vom Problem der Schlepperkriminalität betroffen ist, allein gelassen.
Da halfen auch zahlreiche Bilder von Migrationsgipfeln zwischen Bundeskanzler Nehammer mit seinen Amtskollegen aus Serbien, Alexandar Vučić und Viktor Orban aus Ungarn nichts. Auch, wenn diese öffentlichkeitswirksam suggerieren sollten, dass hier Lösungen gefunden wurden, sprechen die Zahlen eine andere Sprache.
Nachdem der Zustand für die Burgenländische Bevölkerung nicht tragbar und es nicht mit unserer Verantwortung als Burgenländische Bundesrät:innen vereinbar wäre, hier nicht die dringend geforderten Antworten von Ihnen zu verlangen, stellen die unterfertigten Bundesrät:innen folgende
Anfrage
1) Inwieweit stehen Operation Fox, die sie ja als Vorzeigeprojekt von Österreich in Kooperation mit Ungarn verkaufen, und die Freilassungsaktion Orbans im vergangenen Frühjahr, bei der er rund 1.900 Schlepper aus der Haft entlassen hatte, sofern diese sofort im Anschluss Ungarn verlassen, in Widerspruch zueinander?
2) Ist es für Sie vereinbar, dass Österreich und Ungarn gemeinsam im Rahmen der Operation Fox versuchen, Schlepperkriminalität zu bekämpfen und Schlepper zu verhaften, wenn eines der beiden Länder (in diesem Fall Ungarn) diese dann nach Ermessen der landeseigenen Behörden einfach wieder freilässt? Bitte um klare Beantwortung mit ja oder nein und entsprechende Begründung.
3) Sie haben in der Beantwortung zu Frage 4 angegeben, dass viele der in Ungarn inhaftierten Schlepper in anderen europäischen Ländern aufgrund der unterschiedlich geltenden Rechtslagen gar nicht inhaftiert, oder früher aus der Haft entlassen würden. Welche Länder meinen Sie hier konkret?
4) Werden Sie sich für ein europaweit einheitliches Vorgehen gegen Delikte im Bereich der Schlepperkriminalität einsetzen?
a. Wenn ja: Bis wann und in welchem Rahmen?
b. Wenn ja: Welche Initiativen werden Sie setzen?
c. Wenn nein: Wieso nicht?
5) Sie haben in der Beantwortung zu Frage 4 außerdem angegeben, dass eine Person, die in Ungarn freigelassen wurde, infolge erneuter Schleppereitätigkeit in Österreich festgenommen worden sei. Wann kam es zu dieser Verhaftung, wo hat diese stattgefunden und seit wann ist der Fall bei der Justiz anhängig?
6) Wie viele Menschen, die in Ungarn aus der Haft entlassen wurden, nachdem sie sich durch Schleppereidelikte strafbar gemacht hatten, sind nach Österreich eingereist, nachdem sie Ungarn verlassen haben?
7) Sie haben in der Beantwortung zu Frage 5 angegeben, dass im Jahr 2023 12.600 Menschen außer Landes gebracht wurden und führen bei den zwangsweise außer Landes gebrachten Menschen an, dass 45 Prozent davon strafrechtlich verurteilt worden wären. Wie viele Menschen wurden zwangsweise im Jahr 2023 außer Landes gebracht, wie viele sind freiwillig ausgereist und wie viele waren in diesen beiden Gruppen in Porzent und in absoluten Zahlen verurteilt? Bitte geben Sie an, wie viele Verurteilte freiwillig Österreich verlassen haben und wie viele ausgewiesen wurden. Geben Sie bitte – sofern möglich - auch die Delikte an, für die diese Personen (nach Prozent und absoluten Zahlen) verurteilt wurden.
8) Wie viele der 180 im Rahmen der Operation Fox festgenommenen Schlepper, wurden von Ungarn im Rahmen der Freilassungsaktion wieder freigelassen?
9) Sie haben in der Beantwortung zu Frage 14 angegeben, dass die freigelassenen Personen lt. ungarischen Angaben Täter mit geringer Haftstrafe sind - liegen Ihnen oder ihrem Haus dazu Unterlagen vor, die das belegen, oder verlassen Sie sich dabei rein auf die Informationen des ungarischen Amtskollegen?
a. Falls Unterlagen vorliegen: Welche?
In der Beantwortung der Frage 16 und 17 haben Sie angegeben, diese schriftlich ausführlich zu beantworten, weshalb Sie hier noch einmal gestellt werden:
10) Wie hoch sind die Kosten für die Operation Fox seit Beginn ihres Bestehens im Jahr und wie ist der Budgetpfad im kommenden Jahr bis Mai?
a. Welche Mehrkosten sind bei der Operation Fox für Personal entstanden und wie setzten sich diese zusammen?
b. Welche Beschaffungen wurden im Rahmen der Operation Fox getätigt und welche Kosten entstanden damit für die jeweiligen Beschaffungen?
11) Wie hoch sind die Mehrkosten beim Personal für alle Auslandseinsätze und gelistet nach den einzelnen Ländern? Woraus setzen sich diese Mehrkosten im Detail zusammen?
a. Wurde im Rahmen der Auslandseinsätze Beschaffungen getätigt? Falls ja, welche und wofür bzw. zu welchen Kosten?
12) Mit wie vielen und welchen Staaten konnten in der XXVII. Gesetzgebungsperiode (seit 23.10.2019) sowie in der XXVI. Gesetzgebungsperiode (9.11.2017-22.10.2019) neue Rückführungs- bzw. Rückübernahmeabkommen abgeschlossen werden? Listen Sie diese bitte nach Datum des Abschlusses und nach Gesetzgebungsperiode auf.
13) Sie haben in der Beantwortung der Frage 22 folgendes gesagt: „Es geht aber nicht nur um diese Abkommen, die notwendig sind, denn Papier ist geduldig. Entscheidend ist, dass es politische Gespräche dazu gibt, damit die Beamten in den anderen Ländern diese Vereinbarungen, die auf politischer Ebene geschlossen werden, auch konkret umsetzen. Papier ist wie gesagt geduldig; ein Mobilitäts- oder Rücknahmeabkommen allein nützt mir noch nichts, ich muss ja auch danach trachten, dass das konkret passiert, dass Menschen wieder in ihre Heimat gebracht werden.“ Wie ist der Umsetzungsstand in jenen Aspekten, die sie in der Beantwortung der Dringlichen Anfrage benannt haben, bei all jenen Rückführungs- bzw. Rückübernahmeabkommen, die in der XXVI. und der XXVII. Gesetzgebungsperiode abgeschlossen werden konnten? Listen Sie das bitte nach Land und Rückführungsabkommen auf und geben Sie an, wie viele Menschen dabei bereits rücküberführt bzw. rückübernommen wurden.