4163/J-BR/2024

Eingelangt am 14.03.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

DRINGLICHE ANFRAGE

 

des Bundesrates Andreas Arthur Spanring

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Versagen der grünen Ministerin auf allen Ebenen

 

 

Schockierende Vorfälle und negative Entwicklungen in zahlreichen Bereichen machen das Justizministerium zur Großbaustelle. Gleichzeitig sind keinerlei Bemühungen von Bundesministerin Alma Zadic erkennbar, diese Baustelle zu sanieren – im Gegenteil. Dabei gebe es viele Bereiche, in denen dringend Handlungsbedarf besteht:

 

Kinderkriminalität und Täter aus dem migrantischen Milieu

 

Die Gewalttaten, die insbesondere durch Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund begangen werden, haben seit 2015 massiv zugenommen. Jüngst machten auch Taten Schlagzeilen, in denen die mutmaßlichen Täter jünger als 14 Jahre alt sind, wodurch sie vor einer strafrechtlichen Verfolgung geschützt sind. Diese Jugendlichen wissen ganz genau, dass sie keine Strafe fürchten brauchen. In den vergangenen zehn Jahren haben kriminelle Handlungen durch Kinder stark zugenommen: Im Jahr 2013 waren es noch 5.587 unmündige Tatverdächtige, 2022 waren es bereits 10.428.

 

Man muss nicht lange suchen, um ein Potpourri an diversen Fällen zu finden, die auch medial für Aufsehen gesorgt haben.

 

·         Zwei syrische Burschen (12 und 13 Jahre alt) raubten im März 2023 in Wien einen Jugendlichen aus.[1] 

 

·         In Wien-Favoriten sollen im März 2024 fünf österreichische, syrische und rumänische Staatsangehörige im Alter von 13 bis 15 Jahren eine 15-Jährige in Wien- Favoriten beraubt und verprügelt haben.

 

·         Bei mehreren Raubüberfällen in Salzburg-Lehen tritt im Dezember 2022 auch ein erst 12 Jahre alter Räuber in Aktion.[2] 

 

·         Mit einer Softgun bewaffnet, wollten ein Elf- und ein Zwölfjähriger vor zwei Jahren eine Wiener Trafik ausrauben.[3] 

 

·         Im August 2023 wird bekannt, dass ein 13-Jähriger in Linz bereits 200 Straftaten begangen und dabei bereits 300.000 Euro Schaden angerichtet hat.[4]

 

Noch besser als die oben genannten Beispiele sind die Ereignisse der letzten Wochen in Erinnerung. Eine Jugendbande aus dem Migrantenmilieu vergewaltigt und missbraucht ein 12-jähriges Mädchen monatelang in Wien, in Salzburg fallen bis zu neun Täter mit Migrationshintergrund über zwei 15 und 16 Jahre alte Mädchen her. Dazu kommt noch der abscheuliche Dreifachmord an Prostituierten durch einen Afghanen in Wien sowie der mysteriöse Todesfall eines 14-jährigen Mädchens in der Wohnung eines Afghanen in Wien-Simmering.

 

Die FPÖ fordert deshalb schon seit geraumer Zeit die Absenkung des Alters für die Strafmündigkeit sowie die Deliktsfähigkeit. Bislang haben ÖVP und Grüne immer dagegen gestimmt – frei nach dem Motto „Augen zu und durch!“

 

Entsprechende parlamentarische Vorstöße der FPÖ (Fristsetzungsantrag Umfassender und wirksamer Schutz gegen Kinderkriminalität[5] am 30. August 2023 sowie am 28. Februar 2024) wurden von ÖVP und Grünen abgeschmettert.

 

In Deutschland unternahm die CDU einen Vorstoß in Richtung Absenkung der Strafmündigkeit. „Die Presse“ schrieb dazu am 23. Februar 2024: „In Deutschland ist die Rechtslage ähnlich wie in Österreich, hier forderte im Vorjahr der rechtspolitische Fraktionssprecher der CDU, Günter Krings, ein Nachdenken: „Wir müssen die Debatte führen, ob das Alter der Strafmündigkeit für schwere Straftaten gesenkt werden muss“, erklärte er. Anlass war die Tötung der zwölfjährigen Luise, eine Zwölf- und eine 13-Jährige gestanden die für sie straflose Tat. „Auch Kinder wissen, dass sie nicht töten dürfen“, sagte Krings. Die Schwesterpartei ÖVP möchte aber an der 14-Jahres-Regel offenbar nicht rütteln. „Wir setzen in diesem Zusammenhang vor allem auf Prävention“, erklärt ein Parteisprecher.

 

Nur eine Woche später ist plötzlich alles anders: Die ÖVP tritt auf einmal für eine Absenkung der Altersgrenze für die Strafmündigkeit ein. Medial groß inszeniert, weist ÖVP-Kanzler Nehammer Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Innenminister Gerhard Karner an, ein entsprechendes Paket zu erarbeiten.

 

Nur einige wenige Medien erkannten in diesem plötzlichen Sinneswandel den Schwenk der ÖVP auf eine freiheitliche Idee. In der Tageszeitung „Die Presse“ ist am 3. März 2024 zu lesen:

 

Kinder als Straftäter: Türkiser Schwenk auf blaue Idee - Kein „politischer Aktionismus“ sollte laut Frauenministerin Raab den jüngsten Gewalttaten folgen. Kanzler Nehammer will ihn im Kampf mit der FPÖ offenbar doch – und fordert niedrigere Strafmündigkeit. Die Ersten waren die Freiheitlichen vor etwas mehr als einer Woche. Noch vor dem Bekanntwerden der seriellen sexuellen Nötigung und (Gruppen-)Vergewaltigung einer 12-jährigen Wienerin durch 17 zum Teil unmündige Täter forderte die FPÖ eine Verschärfung der Strafmündigkeit von Jugendlichen: Auch unter 14-Jährige sollten angesichts von 10.745 Anzeigen, die 2023 gegen unter 14-Jährige eingebracht wurden, Haftstrafen bekommen können. Am Sonntag schwenkte Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) nun auf eine ähnliche Linie: Gegenüber der „Kronen Zeitung“ erklärte er, dass er darüber nachdenke, das Alter der Strafmündigkeit senken zu wollen.

 

Nehammers abgekupferte FPÖ-Idee wird aber vermutlich ohnehin am Widerstand des grünen Koalitionspartners scheitern. Agnes Sirkka Prammer, Justizsprecherin der Grünen, stellte via „Kronen Zeitung“ am 6. März 2024 klar: Wir halten nichts davon, im berechtigten Schock über diese Tat Anlassgesetzgebung zu machen.“

 

Während das unermessliche Leid der Opfer bei den Grünen offenbar nicht ausreichend ist, um die Gesetze nachzuschärfen, sieht die Sache im Wirtschaftsrecht offenbar anders aus. Die SIGNA-Insolvenzen sind für die Grünen offenbar Grund genug, um zu handeln, wie Justizministerin Alma Zadic am 19. Jänner 2024 auf „Heute.at“ ausführte: „Die aktuellen Signa-Insolvenzen zeigen auf dramatische Weise, dass wir schärfere Regeln gegen Bilanzverschleierung brauchen

 

Was also muss noch passieren bis die Justizministerin, bis die Grünen in die Gänge kommen, um die Österreicher und ihre Kinder sowie Jugendlichen zu schützen? Die aktuelle Haltung der Grünen umfasst folgende Punkte:

 

Nicht integrierte Ausländer dürfen nicht abgeschoben werden, wenn sie schwere Straftaten begehen. Kinderbanden, die aus kulturfremden, frauenverachtenden Ländern kommen, die Kinder vergewaltigen, die Gleichaltrige „abstechen“, die über 200 Straftaten begehen, die Pensionisten mit Gewalt begegnen, die Kinder im Park, vor der Schule oder in Freizeiteinrichtungen fast zu Tode prügeln, die keinen Respekt vor unserer Kultur und unserer Art des Zusammenlebens haben, dürfen keiner Strafe zugeführt werden.

 

Das ist offenbar das Gerechtigkeitsverständnis in Bezug auf migrantische Täter sowie auf Kinder, die es bereits vor dem 14. Geburtstag faustdick hinter den Ohren haben und ihr Alter bewusst ausnützen, um teilweise schwerste Straftaten zu begehen. Es ist aber nicht die einzige Baustelle der Grünen.

 

 

Justizwache

 

Fluchtversuche von Häftlingen

 

Allein in den beiden Jahren 2021 und 2022 kam es zu 29 Fluchtversuchen und 21 Verletzungen von Justizwachebeamten bei Ausführungen von Insassen aus den Justizanstalten.[6] Diese erschreckenden Zahlen gehen aus der Beantwortung einer Anfrage des freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Christian Lausch durch die grüne Justizministerin Zadic hervor. Das fatale Ergebnis einer Kuscheljustiz, die unter der grünen Justizministerin Einzug gehalten hat, ist auch der illegalen Masseneinwanderungspolitik der Jahre 2015/16 unter Rot-Schwarz und seit 2020 unter Türkis-Schwarz/Grün geschuldet.

 

Diese „neue Völkerwanderung“ hat auch zu einer Überlastung der Justizanstalten geführt, die noch dazu unter einem gravierenden Personalmangel leiden, gegen den diese untätige Bundesregierung und insbesondere Ministerin Zadic in ihrem Ressort wenig unternehmen. Den Preis dafür zahlen die Justizwachebeamten, die unter schwierigsten Bedingungen ihren Dienst verrichten müssen und alle Österreicher mit ihrer Sicherheit.

 

Laut Website des Justizministeriums waren am 1. Februar 2024 österreichweit 9.263 Insassen in Justizanstalten inhaftiert, knapp 53 Prozent davon sind ausländische Staatsbürger.[7] Mehr als die Hälfte aller Häftlinge sind keine Österreicher. Das zeigt, dass Schwarz-Grün die Kontrolle über die Massenzuwanderung komplett verloren hat, ebenso wie die Justizministerin die Situation in den Gefängnissen. Wirksame Maßnahmen gegen den Personalmangel in den Justizanstalten werden weder erarbeitet oder gar vorangetrieben.

 

Trotz des spektakulären Fluchtversuchs eines mutmaßlichen Terrorverdächtigen vor wenigen Wochen, einer Reihe weiterer geflohener Häftlinge während der Ausführungen und in den Krankenhäusern im Jahr 2023, 29 Fluchtversuchen in den Jahren 2021 und 2022 sowie 21 Fällen von teils schwer verletzten schwer überlasteten Justizwachebeamten, wurden und werden vom Justizministerium aus keinerlei Maßnahmen für eine erhöhte Sicherheit gesetzt. Diese Ignoranz der Ministerin gegenüber den Justizwachebeamten, der fehlende Rückhalt von Vorgesetzten und eine Dauerbelastung über das erträgliche Maß hinaus, führen zu einer nachvollziehbaren Frustration und einem Ohnmachtsgefühl selbiger. Genau aus diesen Gründen treten auch immer wieder junge Beamte aus der Justizwache wieder aus oder wollen in ein anderes Ressort wechseln. So etwas galt früher als undenkbar beziehungsweise war nur in Ausnahmesituationen der Fall.

 

Gesundheitskosten für Häftlinge

 

Geradezu skandalös ist, dass es laut Anfragebeantwortung pro Jahr zu rund 10.000 Ausführungen von Häftlingen in öffentliche Spitäler kommt, obwohl es im Wiener Krankenhaus der Barmherzigen Brüder eine dafür gesperrte Abteilung mit acht Betten gibt, für die das Justizministerium Jahr für Jahr bezahlt. Im Jahr 2022 machten die Kosten für diese gesperrte Abteilung rund 3,2 Millionen Euro Steuergeld aus. Trotzdem gab es in diesem Jahr 9.785 Häftlingsausführungen in öffentliche Spitäler, weil das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder nicht alle medizinischen Fachrichtungen abdecken kann.[8] Das ist angesichts der horrenden Kosten für die Steuerzahler und des hohen Sicherheitsrisikos, das mit Ausführungen von oft schwerkriminellen Gefängnisinsassen in öffentliche Spitäler einhergeht - ein einziger Skandal.

 

Neben der Sicherheit für die Justizwachebeamten und der Bevölkerung ist Zadic auch der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit verpflichtet. Die Gesamtkosten für die rund 10.000 Spitalsausführungen 2022 machten fast 90 Millionen Euro aus.[9] Dieser Umstand zeigt auf, dass die Gesundheitsversorgung und ärztliche Behandlung der verurteilten schwerkriminellen Insassen einen höheren Stellwert haben als die der Bürger, die solche Ausgaben mit ihren Steuern finanzieren müssen. Gleich verhält es sich mit den Luxusmenüs für die Insassen, die sich rechtschaffende Bürger, die ihrer Arbeit nachgehen, oder Mindestpensionsbezieher nicht ansatzweise leisten können.[10]

 

Personalmangel/Überstunden

 

Die Tageszeitung „Kurier“ vom 26.01.2023 hat sich des Problems des Personalmangels in der Justizwache angenommen:[11]

 

Zum 1. November 2022 waren 144 Exekutivdienstplanstellen unbesetzt. Ende des vergangenen Jahres 2022 waren voraussichtlich - unter Einrechnung von zwei Grundausbildungslehrgängen und nach Abzug noch möglicher Ruhestandsversetzungen - in etwa 120 Planstellen unbesetzt", erklärt Justizministerin Alma Zadić in einer Anfragebeantwortung. Von Jänner bis November 2022 hat sich die Zahl der Vollzeitäquivalenten um vier erhöht und beträgt 3315.

 

215.212 Überstunden

Das fehlende Personal wirkt sich auch auf die Überstunden aus: Im Jahr 2021 machten die Justizwachebeamten 215.212 Überstunden, im Vorjahr waren es 162.515. Diese Daten beziehen sich allerdings auf die Monate Jänner bis September. Die Frage, wie viel Urlaub die Wachebeamten in den vergangenen fünf Jahren nicht nehmen konnten, könne laut Zadic „ohne unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand nicht beantwortet werden“.

 

Die Unwissenheit der Ministerin bezüglich abgelehnter Urlaube und Stand der verfallenen Urlaube lässt die Vermutung zu, dass auch hier der Lösungsansatz „Wegschauen“ angewendet wird.

 

Neues Projekt ohne ausreichende Planung

 

Kurz vor dem Ende der GP und dem Ausscheiden aus der Regierung durch eine drohende Niederlage bei den Nationalratswahlen, wird noch fest umgestaltet.

Diese Umgestaltung passiert ohne entsprechende Planung, ohne die Betroffen einzubeziehen, ohne entsprechende (offizielle oder den Betroffen zugänglichen) Kostenkalkulation für einen Umbau, ohne Planung für eine vielleicht stattfindende Umsiedelung des Museums der Justizwache, ohne eine Kalkulation für eine Personalkostenaufstellung im Bereich Justizwachbeamte und anderen betreuenden Personen. Es dürfte auch keine Arbeitsplatzausschreibungen und keine Bewerbungen sowie keine Anträge auf Versetzung gegeben haben und dennoch wurden Bedienstete, deren Dienststelle die Justizanstalt (JA) Münnichplatz ist, verschoben/versetzt.

 

Mit 1. Juli sollen Jugendliche in die JA Simmering verlegt werden und das ohne Grundkonzept, wie denn in Simmering die Betretung dieser Jugendlichen vonstattengehen soll.

 

Die Umbauarbeiten, soweit diese auch finanzierbar sind oder nach Ende der Legislaturperiode noch finanziert werden können, sollen im Jahr 2026 abgeschlossen sein.

 

Zusammenfassung:

 

Das systematische Wegschauen, Ignorieren und grüne Träumen von „Kuscheljustiz“ muss ein Ende finden und im Bereich der Justizanstalten endlich jene Maßnahmen umgesetzt werden, die es dort auch braucht. Dazu gehört unter anderem in erster Linie eine Personaloffensive zur Entlastung der Justizwachebeamten, eine Neuordnung der Krankenhausbehandlung von Häftlingen und die sofortige Rücknahme der im Jänner gelockerten Sicherheitsanordnung, bei der die Fesselung der Hände hinter dem Rücken aufgehoben wurde.

 

Ein Projekt ohne echte Planung, ohne Einbindung der betroffenen Bediensteten der JA Simmering, ohne offengelegte Finanzierung, ohne Konzept, wie und wo sich die Jugendlichen unter den erwachsenen Häftlingen, die dort eine Berufsausbildung bekommen, bewegen können, dass fixe Versetzungen für Justizwachebeamte im Raum stehen, die lediglich eine Interessenbekundung abgegeben haben und nun in der Luft hängen, ohne zu wissen, was in dreieinhalb Monaten sein wird, das ist ein Projekt, das Wohl der Verzweiflung, nichts Positives im Strafvollzug zusammengebracht zu haben, geschuldet ist und jetzt für eine Wahl-PR herzuhalten hat.

 

Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Bundeskanzler Nehammer regte, wie schon zuvor die FPÖ, Anfang März 2024 eine Senkung der Strafmündigkeit an. Wie wird dieser Vorschlag im Justizministerium bewertet?

2.    Gibt es Planungen, wie im Justizministerium und in den JA mit den Kapazitäts- und Ressourcenanforderungen umzugehen ist, die sich aus einer Senkung der Strafmündigkeit ergeben könnten?

3.    Welche spezifischen Programme und Initiativen wurden durch wen im Justizministerium entwickelt, um Kinder, die schwere Gewalttaten begehen, im Falle einer Senkung der Strafmündigkeit zu resozialisieren?

4.    Anhand welcher Kriterien wird die Effektivität von Präventionsprogrammen für Jugendkriminalität bewertet, und wie könnten diese bei einer Senkung der Strafmündigkeit angepasst werden?

5.    Wurden in Ihrem Ressort Erfahrungen und Praktiken anderer Länder analysiert, die eine Senkung der Strafmündigkeit durchgeführt haben oder von vornherein hatten

    1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

6.    Welche rechtlichen Grundlagen und Verwaltungsverfahren wurden für die Entscheidung zur Verlegung Jugendlicher in die Justizanstalt Simmering angewandt?

7.    Wie wurden die Kapazitäten und Ressourcen der Justizanstalt Simmering im Vorfeld der Verlegung jugendlicher Insassen evaluiert und angepasst?

8.    Welche spezifischen Sicherheitsprotokolle wurden für die Justizanstalt Simmering entwickelt, um die Sicherheit der jugendlichen Insassen zu gewährleisten?

9.    Wie wurde das Personal der Justizanstalt Simmering auf die besonderen Bedürfnisse und die Betreuung der jugendlichen Insassen vorbereitet?

10. Wie definiert das Justizministerium die Erfolgskriterien für das Projekt der Verlegung Jugendlicher nach Simmering und welche Evaluationsmechanismen sind vorgesehen?

11. Welche spezifischen Bildungs- und Ausbildungsprogramme sind für die jugendlichen Insassen in Simmering geplant und wie werden diese finanziert?

12. Auf welcher Basis erfolgte die Auswahl von Simmering als Standort für das neue Projekt und welche alternativen Standorte wurden in Betracht gezogen?

13. Welche Maßnahmen wurden im Justizministerium ergriffen, um die Kommunikation und Kooperation mit lokalen Behörden und Gemeinschaften in Simmering zu fördern?

14. Welche konkreten Schritte haben Sie und die Generaldirektion unternommen, um den Anteil ausländischer Staatsbürger in österreichischen Gefängnissen zu senken?

15. In der JA Simmering soll nun eine JA in der JA entstehen. Welche Vorteile erhoffen sich die Planer einer solchen Konstruktion?

16. Durch die JA Münnichplatz innerhalb der JA Simmering müssen unter anderem die Anstaltsleitung, das Justizwachkommando und weitere Stellen doppelt besetzt werden. Gibt es dazu einen Plan, um wie viele Dienstposten es sich dabei handelt?

17. Wie hoch werden die Mehrkosten jährlich durch doppelte Posten der JA Münnichplatz innerhalb der JA Simmering sein?

18. Wurden oder werden neue Planstellen in der JW geschaffen, damit diese Doppelbesetzung der Justizwachführung der Anstalt in der Anstalt bewerkstelligt werden kann?

19. Wenn nein, wo werden die Planstellen anderweitig gestrichen?

20. Warum gibt es nach wie vor keine Vorgabe ihrerseits, dass Insassen ab einem gewissen Gefährdungspotenzial ausschließlich durch zwei JWB ausgeführt werden sollen?

21. Ist es üblich, dass die GD nach einer Flucht, einen verletzten Beamten zur Einvernahme in der GD aus dem Krankenhaus abholen lässt?

22. Wurde dem verletzten Beamten bei der Einvernahme eine Vertrauensperson zur Seite gestellt?

    1. Wenn nein, warum nicht?

23. Haben Sie mit dem Außenminister, für eine Haftverbüßung im Heimatland, konkrete Pläne erarbeitet?

24. Wenn ja, wird auch in Betracht gezogen, dass Insassen aus Afghanistan und Syrien die Haft in Ihren Heimatländern verbüßen können/dürfen?

25. Wie planen Sie die Kosten für die Inhaftierung zu reduzieren, insbesondere im Hinblick auf ausländische Staatsbürger?

26. Welche Maßnahmen wurden zur Senkung der Dolmetscherkosten und zur Reduzierung der Auslastung der Dolmetscher ergriffen?

27. Welche Initiativen haben Sie und die Generaldirektion (GD) entwickelt, um die Überbelegung in Justizanstalten zu verringern?

28. Mit welchen spezifischen Maßnahmen begegnen Sie dem Personalmangel und den hohen Überstunden bei Justizwachebeamten?

29. Wie haben Sie und die GD auf die hohe Anzahl an Fluchtversuchen und Verletzungen von Justizwachebeamten reagiert?

    1. Welche Maßnahmen wurden entwickelt, um diese zwei Sicherheitsprobleme hintanzuhalten?

30. Welche Maßnahmen auf Grund von Erlässen oder einer anderen Form von Weisungen wurden gesetzt, um die Sicherheit bei den Transporten in Krankenhäusern oder in Krankenhäusern zu gewährleiten?

31. Welche Teile von diesen Anweisungen wurden wieder zurückgenommen?

32. Welche Schritte wurden von Ihnen und der GD eingeleitet, um die Sicherheit für die Justizwachebeamten zu verbessern?

33. Welche Strategien verfolgen Sie, um den Personalmangel bei den Justizwachebeamten zu beheben?

34. Welche Maßnahmen werden zur Kostenreduktion, insbesondere im Bereich der Gesundheitsversorgung von Häftlingen, ergriffen?

35. Auf welcher Grundlage wurde im Justizministerium und in der GD entschieden, bestimmte Häftlinge für medizinische Behandlungen in öffentliche Krankenhäuser zu überführen?

36. Welche Maßnahmen hat das Justizministerium und de GD zur Bewältigung der Überstundenproblematik bei Justizwachebeamten ergriffen?

37. Wie begegnet das Justizministerium dem angegebenen Personalmangel in den Justizanstalten und welche Rekrutierungsstrategien werden erfolgen oder sind angedacht?

38. Durch welche Maßnahmen stellt das Justizministerium sicher, dass die Gesundheit und Sicherheit der Justizwachebeamten gewahrt bleibt?

39. Welche Langzeitstrategien verfolgen Sie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Reduzierung der Überstunden im Justizwachdienst?

40. Wie plant das Justizministerium die Kapazitäten für die medizinische Versorgung von Häftlingen innerhalb der Justizanstalten zu erhöhen, um die Anzahl der Überführungen in öffentliche Krankenhäuser zu reduzieren?

41. Welche spezifischen Programme zur Prävention von Kinderkriminalität hat wurden durch Sie eingeführt oder planen Sie einzuführen?

42. Inwiefern hat das Justizministerium internationale Erfahrungen und Best Practices in Betracht gezogen, um Maßnahmen gegen Kinderkriminalität in Österreich zu gestalten?

43. Wie werden Opfer vor Racheakten geschützt, zumal unmündige Straftäter in der Regel nicht in Haft oder Verwahrung genommen werden?

44. Wie planen Sie die Öffentlichkeit über Maßnahmen und Strategien zur Bekämpfung von Kinderkriminalität und zur möglichen Anpassung der Strafmündigkeit zu informieren?

45. Wie viele Jugendliche, die sich im Maßnahmenvollzug befanden, wurden nach der von ihnen veranlassten Reform (Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022) entlassen?

    1. Wie viele von ihnen stehe weiterhin und wie unter Beobachtung?
    2. Wie viele werden ambulant betreut?
    3. Wie viele von ihnen wurden in Betreuungseinrichtungen untergebracht)
    4. Wie viele von diesen mussten wieder in den Maßnahmenvollzug?

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage gemäß § 61 Abs 3 GO-BR dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.



[1] https://exxpress.at/bewaffnete-syrer-12-13-raubten-in-wien-jugendlichen-aus/

[2] https://www.heute.at/s/drei-ueberfaelle-in-serie-juengster-raeuber-ist-erst-12-100242158

[3] https://www.derstandard.at/story/2000136417260/elf-und-zwoelfjaehriger-wollten-mit-softgun-wiener-trafik-ausrauben

[4] https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/jugendkriminalitaet-mit-13-jahren-200-taten-begangen;art4,3874008

[5] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3349

 

[6] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/16853/imfname_1611209.pdf

[7] https://www.justiz.gv.at/strafvollzug/statistik/insassinnen-bzw-insassenstand-nach-staatsbuergerschaft.2c94848542ec498101444595343b3e06.de.html

[8] https://intranet.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/14653/imfname_1577645.pdf

[9] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/14653/imfname_1577646.pdf

[10] https://www.krone.at/3232016

[11] https://kurier.at/chronik/oesterreich/justizwache-fehlt-personal-tausende-ueberstunden-fallen-an/402305546