4173/J-BR/2024
Eingelangt am 05.04.2024
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Dringliche Anfrage
gem. § 61 GO-BR
der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Dr. Manfred Mertel,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Pensionen in Gefahr? Entkräften Sie diesen Mythos, Herr Minister!
Pensionen sind sicher!
Das österreichische Pensionssystem ist – vor allem im internationalen Vergleich – als zukunftsfit zu bewerten. Langfristprognosen zufolge werden die staatlichen Zuschüsse etwa gleichbleiben. Bis 2070 prognostiziert die EU-Kommission – inkl. der Ausgaben für die Pensionen der Beamt:innen – lediglich einen kleinen Anstieg um 0,5 Prozentpunkte in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (Aging Report 2021).
Grundlagen unseres Pensionssystems sind eine positive Wirtschaftsentwicklung und ein hohes Beschäftigungsniveau. Je höher die Beschäftigung, je besser die Einkommen, desto leichter die Finanzierung – was am Konzept des Umlageverfahrens liegt. Vereinfacht gesagt: jene Generation, die aktuell arbeitet, finanziert die Pensionen jener, die das Arbeitsleben hinter sich gelassen haben. Die Erhaltung des Pensionssystems, das seit Jahrzehnten gut funktioniert ist also im Sinne der Generationengerechtigkeit und –solidarität zu erhalten! Das ist eine Verpflichtung, wenn es um gute Chancen im Alter für kommende Generationen geht.
Die Regierung ist gerade deshalb umso dringender gefordert, Arbeitsplätze zu erhalten und weitere zu schaffen – etwa mehr Beschäftigungen in Krankenhäusern, in Kindergärten und Pflegeheimen. Sie ist aber zugleich auch gefordert, insbesondere Frauen aus der Teilzeitfalle zu holen, weil jene die in Teilzeit sind, nicht nur weniger für das System beitragen können, sondern selbst häufig von Altersarmut betroffen sind. Laut Statistik Austria arbeitet mehr als die Hälfte der Frauen über 35 in Teilzeit. Damit haben wir nach Holland die zweithöchste Teilzeitquote in der EU.
Ein wichtiger Schritt, um mit diesem Problem aufzuräumen, sind Kinderbildungsplätze ab dem ersten Lebensjahr und ein Rechtsanspruch darauf. Nur so können auch Job und Betreuungspflichten vereinbar werden und im Alter eine lebensstandardsichernde Pension erreicht werden. Laut einer Sonderauswertung des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gehen rund 30 Prozent der Frauen nicht aus der Erwerbstätigkeit in Alterspension[1]. Auch hier braucht es Arbeitsmarktmaßnahmen, um Frauen dabei zu unterstützen, dass sie gesund bis zum Regelpensionsalter arbeiten können.
Es bedarf aber auch Maßnahmen zur vollständigen Bezahlung von geleisteten Arbeitsstunden. Zahlen der Statistik Austria (2023) belegen, dass die Arbeitnehmer:innen in Österreich fast 200 Millionen Mehr- und Überstunden leisten, aber rund ein Viertel davon (47 Mio.) nicht bezahlt wird. Dadurch verlieren nicht nur die Arbeitnehmer:innen rund 1,45 Mrd. Euro pro Jahr, sondern es entgehen auch dem Steuer- und Abgabentopf, und damit auch der Pensionsversicherung, hunderte Millionen Euro an Steuern und Sozialversicherungsabgaben.
Doch nicht nur die Frage von ausreichend hohen Pensionen ist zu stellen, sondern auch der Weg dorthin: Unternehmen sind gefordert alternsgerechte Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, damit länger gesundes Arbeiten ermöglicht wird und ein regulärer Antritt der Alterspension nicht aus Krankenstand oder Arbeitslosigkeit geschieht. Dafür muss die Regierung endlich geeignete Anreize setzen und damit das faktische Pensionsantrittsalter rascher an das gesetzliche heranführen. Absolut abzulehnen sind alle Phantasien auf Erhöhung des derzeitigen gesetzlichen Pensionsantrittsalters. Eine Zahl im Gesetz ist nichts wert, wenn Menschen diese nicht gesund erreichen können!
Abschaffung der Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung!
Länger arbeiten, bedeutet auch eine höhere Pension. Dieser Grundsatz, der seit Einführung der Pensionsversicherung Gültigkeit hat, wurde leider durch die türkis-grüne Regierung durch die Einführung der Staffelung der ersten Pensionsanpassung durchbrochen. Die aliquote Pensionsanpassung führt dazu, dass, je früher man im Jahr die Pension antritt, desto höher die nächste Pensionsanpassung und desto geringer der lebenslange Pensionsverlust.
Die Österreicher*innen leiden immer noch deutlich schlimmer unter der Teuerung, als es nötig wäre. Dadurch, dass es die Regierung verabsäumt hat, durch geeignete Maßnahmen die Teuerung effektiv zu bekämpfen, hat diese Teuerung nunmehr auch dramatische Auswirkungen für angehende Pensionist*innen.
Für Pensionistinnen und Pensionisten wird es dadurch besonders übel. Durch die Aliquotierung der Anpassung der Pensionen im ersten Pensionsjahr, erhalten Neupensionist:innen je nach Monat, in dem sie ihre Pension antreten, im darauffolgenden Jahr nur eine anteilige Inflationsabgeltung:
Eine Person, die im Jänner in Pension geht, erhält 100% der Inflationsanpassung.
Geht die Person im Februar in Pension, gibt’s 90% Inflationsanpassung.
Im März bleiben der Person noch 80% der Inflationsanpassung.
Im April sind es schon nur noch 70% Inflationsanpassung.
Im Mai noch rutscht man auf 60% Inflationsanpassung.
Im Juni bleiben noch 50% der Inflationsanpassung.
Im Juli sind es nur noch 40% Inflationsanpassung.
Im August bleiben 30% Inflationsanpassung.
Im September 20% Inflationsanpassung.
Im Oktober 10% Inflationsanpassung.
Im November und Dezember 0%.
Wenn die Inflation sich irgendwo zwischen Null und zwei Prozent bewegt, mag man das weniger spüren. Doch gerade in Zeiten einer hohen Inflation wirkt sich die Minder- oder gar Nichtanpassung stark aus und zwar bis ans Lebensende.
Leider hängt es also vom Geburtstag ab, ob man einen lebenslangen Verlust in der Pension hinnehmen muss, denn der Pensionsstichtag bestimmt, wie viel Pensionsanpassung man im nächsten Jahr bekommt. Hat man das Glück mit Jänner eines Jahres in Pension zu gehen, bekommt man im nächsten Jahr die volle Anpassung, mit Juli nur mehr die Hälfte und mit November oder Dezember gar keine Anpassung mehr. Türkis/Grün hat zwar für die Pensionsjahrgänge 2023 und 2024 die Aliquotierung ausgesetzt, aber bei Pensionsantritten des Jahre 2025 schlägt sie wieder voll zu.
Bei der Pensionsanpassung geht es grundsätzlich um die Wertsicherung der zukünftigen (Lebens-) Pension. Es geht nicht um die Vergangenheit. Daher ist nicht entscheidend in welchem Monat man in Pension geht, sondern in welchem Jahr, denn es wird bei der Berechnung der Pensionen innerhalb eines Jahres nicht differenziert und es ist auch bei der Anpassung der Pensionen nicht zu tun. Der Wertverlust muss daher zur Gänze für die nächsten Pensionsjahre ausgeglichen werden.
Die Zahl der Betroffenen ist nicht klein: Pro Jahr gehen derzeit in Österreich rund 100.000 Menschen neu in Pension, 90.000 davon nicht im Jänner – sie hätten von der aliquoten Pensionsanpassung finanzielle Nachteile.
Ein weiterer besonderer ungerechter Aspekt der Staffelung entsteht nunmehr durch die Anhebung des Frauenpensionsalters. Für die nächsten 10 Jahre, beginnend mit 2024, werden durch die halbjährliche Erhöhung des Antrittsalters um ein halbes Jahr, die Pensionsantritte für Frauen in die zweite Jahreshälfte fallen.
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Jahrgang |
Regelpensionsalter |
Jahr Pensionsantritt |
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Ab 1.1.1964 |
60,5 |
01.07.-01.12.2024 |
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Ab 1.7.1964 |
61 |
01.07.-01.12.2025 |
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Ab 1.1.1965 |
61,5 |
01.07.-01.12.2026 |
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Ab 1.7.1965 |
62 |
01.07.-01.12.2027 |
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Ab 1.1.1966 |
62,5 |
01.07.-01.12.2028 |
|
Ab 1.7.1966 |
63 |
01.07.-01.12.2029 |
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Ab 1.1.1967 |
63,5 |
01.07.-01.12.2030 |
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Ab 1.7.1967 |
64 |
01.07.-01.12.2031 |
|
Ab 1.1.1968 |
64,5 |
01.07.-01.12.2032 |
|
Ab 1.7.1968 |
65 |
Ab 1.7.2033 |
Damit werden die Pensionen von Frauen, die zwischen 2025 und 2033 in Pension gehen automatisch durch die Aliquotierung gekürzt und bei den ohnehin relativ niedrigen Frauenpensionen ist diese Auswirkung eine weitere Benachteiligung.
Pensionskontogutschriften müssen wertgesichert werden!
Die Arbeiterkammer hat aufgezeigt, dass die derzeitige Regelung der Aufwertung der Pensionskontogutschriften bei dieser hohen Teuerung einen hohen Verlust für Neupensionist*innen bringt.
Die seit Beginn der Erwerbstätigkeit auf dem Pensionskonto liegenden Gutschriften werden jährlich aufgewertet“. Dies geschieht in der Regel mit der durchschnittlichen Erhöhung der Bruttolöhne. Doch das passiert nach geltender Gesetzeslage mit Zeitverzögerung von 2 bis 3 Jahren. Wer 2023 in Pension gegangen ist, erhielt also eine Aufwertung um 3,1%; der Wert entspricht den Lohnsteigerungen aus 2019/20.
Da aber wegen der hohen Inflation die Lohnabschlüsse bei 7–8% lagen, ist das viel zu wenig. Erst bei Pensionsantritten ab 2026 wird die Teuerung voll eingerechnet. Alle, die vorher in den Ruhestand gehen, verlieren viel Geld.
Die Arbeiterkammer hat errechnet, dass Personen, die 2023 in den Ruhestand traten, eine um 5,3% niedrigere Pension erwartet, Bei einem Pensionsanspruch von 2000 € beträgt die Kürzung mit Antritt 2023 90 Euro im Monat, Wenn man noch 20 Jahre lebt, summiert sich das auf einen Verlust von über 20.000 Euro.
Türkis/Grün hat lediglich für Pensionsantritte 2024 einen Erhöhungsbetrag zur Pensionsanpassung beschlossen. Jedoch ist auch diese Regelung mangelhaft, weil sie nicht für alle gleichermaßen gilt. Korridorpensionist:innen, die erst 2024 die Voraussetzungen für ihren Pensionsantritt erfüllen, sind in der Regel von diesem Erhöhungsbetrag ausgeschlossen.
Für die Pensionsneuzuerkennungen ab 2025 gibt es wieder keinerlei Schutzklausel bei der Aufwertung, sodass hier wieder mit lebenslangen Pensionsverlusten zu rechnen ist.
Das faktische Pensionsantrittsalter erhöhen, statt das gesetzliche anheben!
Die Diskussion über das Pensionsantrittsalter wird regelmäßig geführt und oftmals mit einer gewissen Nervosität geführt. Die Pensionen seien nicht sicher, wird hier immer und immer wieder erklärt, obwohl die Zahlen eine andere Sprache sprechen und laut Aging Report 2021 bis in das Jahr 2070 nur geringfügig steigen werden. Die Pensionen sind also sicher. Die politische Absicht dahinter ist aber auch klar: eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters als Angriff auf unser Sozialsystem ist Teil einer wirtschaftsliberalen politischen Agenda, der es entschieden zu begegnen gilt.
Aus diesem Grund brachte die SPÖ nicht nur eine Petition gegen die Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalter auf 67 Jahre auf den Weg, nachdem IHS-Chef Holger Bonin diese Idee in der Pressestunde ventiliert hatte, sondern auch einen Antrag, mit dem genau dieses Ansinnen abgewendet werden sollte in die Sitzung des Bundesrats am 7. Dezember 2023. Dort stimmten jedoch weder die ÖVP, noch die Grünen und auch nicht die NEOS dem Antrag zu, obwohl dieser sogar namentlich abgestimmt wurde, womit davon auszugehen ist, dass diese Parteien, eine Hinaufsetzung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters befürworten, obwohl zahlreiche Aspekte dagegensprechen.
Zahlreiche Probleme im Bereich der Pensionen sind also bekannt, weil insbesondere die Sozialdemokratie in diesen Bereichen seit Jahren Anträge einbringt, mit denen echte Verbesserungen im Pensionssystem, vor allem aber auch für die Einzahler*innen erreicht werden. Nachdem in manchen Bereichen nichts geschieht, in anderen, wie der Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters aber sogar Verschlechterungen zu erwarten sind, stellen die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte nachfolgende
Dringliche Anfrage
1. Welche Maßnahmen werden sie noch in dieser Legislaturperiode setzen, um das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen?
2. Werden Sie die ungerechte Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung abschaffen?
3. Werden Sie eine Schutzklausel bei der Aufwertung im Pensionskonto im Dauerrecht umsetzen?
4. Sollten Sie Frage 3 negativ beantworten: Werden Sie zumindest eine Schutzklausel für jene schaffen, die 2025 in Pension gehen?
5. Warum haben Sie sich nicht dafür eingesetzt, dass auch die Neu-Pensionist:innen im Jahr 2023 die Verluste durch die zu niedrige Aufwertung ausgeglichen bekommen?
6. Welche Maßnahmen setzen Sie um Altersarmut bei Frauen zu bekämpfen?
6.
6.
7. Welche Maßnahmen werden Sie zur Erhöhung von Frauenpensionen setzen?
8. Welche Maßnahmen setzen Sie gegen die Altersarmut insbesondere bei Frauen?
9. Setzen Sie gemeinsam mit dem Frauenministerium Maßnahmen für die Bekämpfung von Altersarmut insbesondere bei Frauen? Welche sind das konkret?
10. Werden Sie die Anrechnung von Kindererziehungszeiten verbessern?
11. Wie und bis wann werden Sie das konkret tun?
12. Werden Sie gemeinsam mit dem Arbeitsminister dafür Sorge tragen, dass Frauen über einen Rechtsanspruch die Chance bekommen, aus der Teilzeit auf Vollzeitarbeitsplätze zu wechseln?
13. Bis wann ist mit der Einführung dieses Rechtsanspruchs zu rechnen und wann leiten Sie dem Parlament entsprechende Vorlagen zu?
14. Welche Maßnahmen könnten Sie sich in diesem Zusammenhang vorstellen?
15. Werden Sie gemeinsam mit dem Arbeitsminister Maßnahmen für gesunde und alternsgerechte Arbeitsplätze erarbeiten?
16. Welche Maßnahmen müssen dafür konkret gesetzt werden bzw. welche der genannten sind bereits in Umsetzung?
17. Welche Maßnahmen setzen Sie insbesondere für Frauen, die in besonders hohem Maße davon betroffen sind, nicht aus der Erwerbsarbeit in die Alterspension zu gehen?
18. Ist in die Umsetzung der Maßnahmen das Frauenministerium bzw. die Frauenministerin eingebunden?
19. Welche Maßnahmen werden von dort vorgeschlagen?
20. Wurde kein entsprechendes Mitwirkungsangebot durch Sie an das Frauenministerium gerichtet, oder gab es von dort kein Interesse sich an der Lösung der Problematik zu beteiligen?
21. Die Diskussion um die Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters wird immer wieder neu angefacht. Sind die der Auffassung, dass eine Anhebung erforderlich ist?
22. Sprechen Sie bzw. Ihre Partei sich für eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters auf 67 Jahre aus?
23. Wieso haben Ihre Bundesrät*innen einem entsprechenden Antrag, der sich dagegen ausgesprochen hat, nicht zugestimmt?
24. Welche Maßnahmen setzen Sie zur Absicherung unseres Pensionssystems?
25. Die ÖVP, zuletzt der Bundeskanzler, setzt sich immer wieder für eine Stärkung der 2. und 3. Säule des Pensionssystems ein. Treten Sie ebenfalls für einen Ausbau der kapitalgedeckten Pensionssysteme ein?
Falls ja: Aus welchen Gründen?
26. Sehen Sie in der Nicht-Bezahlung von Überstunden ein Problem mit den dadurch einhergehenden fehlenden Leistungen in der Pensionsversicherung? Welche Maßnahmen ergreifen Sie dahingehend?
27. Werden Sie gemeinsam mit dem Arbeitsminister Maßnahmen zur vollständigen Bezahlung von geleisteten Mehr- und Überstunden umsetzen?
28. Aus welchem Grund sind Sie nicht für die abschlagsfreie Pension nach 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit, die durch 60 Monate der Kindererziehung sowie Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes ersetzt werden können, nach dem Prinzip „45 Jahre sind genug“ eingetreten?
29. Welche Maßnahmen setzen Sie zur Erhaltung des Erfolgsmodells der geblockten Altersteilzeitregelungen?
30. Sind hier in der aktuellen Legislaturperiode noch Änderungen bzw. Reformen angedacht? Welche konkret sind das und bis wann werden diese umgesetzt?
31. Wird es, mit Blick auf die besonders in der Schwerarbeit notwendige Entlastung von älteren Arbeitnehmer:innen im Berufsleben, Reformen bei der Schwerarbeitspension geben? Falls ja: Welche konkret und bis wann?
32. Warum sträuben Sie sich so vehement gegen die Einbeziehung der Pflegeberufe in die Schwerarbeitspensionsregelung?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage gemäß § 61 Abs 3 GO-BR dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.
[1] Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Wege des Übertritts in die Pension im Jahr 2021, S. 20.