4174/J-BR/2024
Eingelangt am 05.04.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesrät:innen Christian Fischer,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Auszahlung des Energiekostenzuschuss II an Klein- und Mittelunternehmen
Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) war mit der Abwicklung von Anträgen und der Auszahlung des Energiekostenzuschuss II an Unternehmen betraut. Dieser hätte vor allem Klein- und Mittelunternehmen auf Grund gestiegener Energiekosten in einer Zeit grassierender Teuerung unterstützen sollen. Gelungen ist das aber - wie die Beantwortung des Wirtschaftsministeriums einer Anfrage von Abg. z. NR Dr. Christoph Matznetter gezeigt hat - ganz offensichtlich nicht.
So wurden insgesamt 1,6 Milliarden Euro an 23.693 Unternehmen ausbezahlt, von denen nur ein Prozent auch wirklich Verluste gemacht hat. Das alleine ist aber noch nicht der zentrale Grund für Aufregung. Immerhin handelt es sich beim Energiekostenzuschuss II auch um einen Zuschuss, der ja auf Grund einer verfehlten Politik der Bundesregierung überhaupt erst notwendig geworden war. Energiepreise waren nicht rechtzeitig wirksam gebremst worden, Unternehmen wie auch Verbraucher:innen schlitterten unverschuldet in die Teuerungskrise.
Skandalös an der Auszahlung des Energiekostenzuschuss II ist vielmehr, dass vor allem große Betriebe besonders vom Energiekostenzuschuss II profitierten - die ihre Preise in Folge aber nicht gesenkt, sondern weiter erhöht hatten - und somit bis heute Treiber der Inflation sind. So wurden 95 Prozent der Anträge von Klein- und Mittelunternehmen gestellt, aber es waren Großbetriebe, die über den Energiekostenzuschuss II das 10-fache von diesen kassierten.
Zugleich waren kleine Unternehmen, die ja oftmals im Familienverbund geführt werden und neben dem laufenden Betrieb auch die gesamte Administration und darüber hinaus auch die Antragsstellung bspw. für den Energiekostenzuschuss II bewältigen mussten, doppelt belastet und wie wir wissen, oftmals zusätzlich dadurch betroffen, dass sie bei Antragsfehlern um ihre Förderung umgefallen sind. Es sind mehrere Beispiele bekannt, die auf Grund von Formfehlern keinen Anspruch auf Förderung erwerben konnten und demnach auch um jene Förderung gebracht wurden, die sie mit ihren Steuermitteln für andere, oftmals größere Unternehmen, finanziert hatten.
Diese Ungerechtigkeit ist nicht zu akzeptieren und wirft mehrere Fragen auf. Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte folgende
Anfrage
1) Wie viele Anträge zum Energiekostenzuschuss II an die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) wurden auf Grund von Formalfehlern zurückgewiesen?
2) In wie vielen dieser Fälle waren Klein- oder Mittelunternehmen betroffen? In welchen Bundesländern bzw. Bezirken sind diese situiert?
3) Lässt sich eine Kategorisierung der Formalfehler, die für eine abgelehnte Förderung ausschlaggebend waren, treffen?
a. Falls ja: Führen Sie diese bitte an und schlüsseln Sie die abgelehnten Anträge danach auf. Listen Sie bitte zudem nach politischem Bezirk.
4) Wie viele große Unternehmen waren von abgelehnten Anträgen auf Grund von Formalfehlern betroffen? Listen Sie diese bitte nach Bundesländern und Bezirken auf.
5) Wurden Unternehmen informiert, dass Formalfehler vorliegen, die eine Ablehnung der Anträge nach sich ziehen würden, um diese noch zu korrigieren?
a. Falls ja: In welchem Zeitraum und auf welchem Wege wurden diese informiert?
b. Falls ja: Wie viele konnten die Formalfehler beheben und dann eine entsprechende Förderung abholen?
c. Falls nein: Wieso nicht?