4175/J-BR/2024

Eingelangt am 18.04.2024
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ANFRAGE

 

des Bundesrats Markus Leinfellner
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Ausgleichstaxe für Menschen mit Behinderung

 

 

Der Ausgleichstaxfonds wurde eingerichtet, um dem gesellschaftlichen Ziel des Behinderteneinstellungsgesetzes und somit der Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt gerecht zu werden.

 

Unternehmen mit 25 oder mehr Beschäftigten sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte einen begünstigten Behinderten bzw. eine begünstigte Behinderte einzustellen. Wenn die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt ist, wird dem Dienstgeber oder der Dienstgeberin vom Sozialministeriumservice alljährlich für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr eine Ausgleichstaxe vorgeschrieben.[1]

 

Viele Unternehmen, aber auch öffentliche Dienststellen, kommen ihrer in § 1 Abs. 1 Behinderteneinstellungsgesetz festgelegten Pflicht, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigen Menschen mit Behinderung einzustellen, nicht nach. Oftmals wären Menschen mit einer Beeinträchtigung jedoch für einen bestimmten Arbeitsplatz genauso qualifiziert, wie Personen ohne Behinderung.

 

Derzeit kaufen sich eine Vielzahl an Unternehmer inklusive die der öffentlichen Hand mit der Ausgleichstaxe von ihrer Pflicht frei. Beispielsweise zahlten die steirische Landwirtschaftskammer im Jahr 2016 30.688 Euro und die steirische Wirtschaftskammer im Jahr 2017 26.158 Euro Ausgleichstaxe, da sie die Einstellungsquote nicht erfüllten.[2] In erster Linie muss das Ziel der gesetzlich verankerten Beschäftigungspflicht sein, die Bedingungen für Arbeitnehmer mit einer Behinderung am Arbeitsmarkt zu verbessern.

 

Tiefergehende Informationen darüber, welche Dienstgeber, die im Einflussbereich der öffentlichen Hand stehen, Ausgleichstaxen in den Jahren 2018 bis 2023 zahlten, anstatt Menschen mit Behinderung einzustellen, liegen den unterfertigten Abgeordneten nicht vor.

 

 

Aus diesem Grund richtet der unterfertigte Bundesrat an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Inwiefern musste die steirische Wirtschaftskammer in den Jahren von 2018 bis 2023 eine Ausgleichstaxe bezahlen, da sie die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung nicht erfüllte (bitte um Auflistung der geleisteten Ausgleichstaxen in den jeweiligen Jahren)?

2.    Inwiefern musste die steirische Landwirtschaftskammer in den Jahren von 2018 bis 2023 eine Ausgleichstaxe bezahlen, da sie die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung nicht erfüllte (bitte um Auflistung der geleisteten Ausgleichstaxen in den jeweiligen Jahren)?

3.    Inwiefern musste die steirische Arbeiterkammer in den Jahren von 2018 bis 2023 eine Ausgleichstaxe bezahlen, da sie die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung nicht erfüllte (bitte um Auflistung der geleisteten Ausgleichstaxen in den jeweiligen Jahren)?

4.    Inwiefern mussten steirische Gemeinden in den Jahren von 2018 bis 2023 eine Ausgleichstaxe bezahlen, da sie die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung nicht erfüllten (bitte um Auflistung nach Gemeinde und geleisteten Ausgleichstaxen in den jeweiligen Jahren)?

5.    Inwiefern musste die Energie Steiermark AG in den Jahren von 2018 bis 2023 eine Ausgleichstaxe bezahlen, da sie die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung nicht erfüllte (bitte um Auflistung der geleisteten Ausgleichstaxen in den jeweiligen Jahren)?

6.    Inwiefern musste die Volkskultur Steiermark GmbH in den Jahren von 2018 bis 2023 eine Ausgleichstaxe bezahlen, da sie die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung nicht erfüllte (bitte um Auflistung der geleisteten Ausgleichstaxen in den jeweiligen Jahren)?

7.    Inwiefern musste die Universalmuseum Joanneum GmbH in den Jahren von 2018 bis 2023 eine Ausgleichstaxe bezahlen, da sie die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung nicht erfüllte (bitte um Auflistung der geleisteten Ausgleichstaxen in den jeweiligen Jahren)?

8.    Inwiefern musste die steirischer herbst festival gmbh in den Jahren von 2018 bis 2023 eine Ausgleichstaxe bezahlen, da sie die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung nicht erfüllte (bitte um Auflistung der geleisteten Ausgleichstaxen in den jeweiligen Jahren)?

9.    Inwiefern musste die Verkehrsverbund Steiermark Gesellschaft m.b.H. in den Jahren von 2018 bis 2023 eine Ausgleichstaxe bezahlen, da sie die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung nicht erfüllte (bitte um Auflistung der geleisteten Ausgleichstaxen in den jeweiligen Jahren)?

10. Inwiefern musste die Steirische Arbeitsförderungsgesellschaft m.b.H, in den Jahren von 2018 bis 2023 eine Ausgleichstaxe bezahlen, da sie die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung nicht erfüllte (bitte um Auflistung der geleisteten Ausgleichstaxen in den jeweiligen Jahren)?

11. Inwiefern musste die JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH in den Jahren von 2018 bis 2023 eine Ausgleichstaxe bezahlen, da sie die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung nicht erfüllte (bitte um Auflistung der geleisteten Ausgleichstaxen in den jeweiligen Jahren)?

12. Inwiefern musste die FH JOANNEUM Gesellschaft mbH in den Jahren von 2018 bis 2023 eine Ausgleichstaxe bezahlen, da sie die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung nicht erfüllte (bitte um Auflistung der geleisteten Ausgleichstaxen in den jeweiligen Jahren)?

13. Inwiefern musste die Steirische Wirtschafsförderungsgesellschaft m.b.H. in den Jahren von 2018 bis 2023 eine Ausgleichstaxe bezahlen, da sie die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung nicht erfüllte (bitte um Auflistung der geleisteten Ausgleichstaxen in den jeweiligen Jahren)?

14. Inwiefern musste die Planai-Hochwurzen-Bahnen Gesellschaft m.b.H. in den Jahren von 2018 bis 2023 eine Ausgleichstaxe bezahlen, da sie die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung nicht erfüllte (bitte um Auflistung der geleisteten Ausgleichstaxen in den jeweiligen Jahren)?

15. Inwiefern musste die Steirische Breitband- und Digitalinfrastrukturgesellschaft m.b.H. in den Jahren von 2018 bis 2023 eine Ausgleichstaxe bezahlen, da sie die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung nicht erfüllte (bitte um Auflistung der geleisteten Ausgleichstaxen in den jeweiligen Jahren)?

16. Inwiefern musste die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. in den Jahren von 2018 bis 2023 eine Ausgleichstaxe bezahlen, da sie die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung nicht erfüllte (bitte um Auflistung der geleisteten Ausgleichstaxen in den jeweiligen Jahren)?

17. Inwiefern musste die Bildungshaus Retzhof GmbH in den Jahren von 2018 bis 2023 eine Ausgleichstaxe bezahlen, da sie die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung nicht erfüllte (bitte um Auflistung der geleisteten Ausgleichstaxen in den jeweiligen Jahren)?

 

 



[1] https://www.sozialministeriumservice.at/Unternehmen/Beguenstigte_Behinderte/Ausgleichstaxe_und_Praemie/Ausgleichstaxe_und_Praemie.de.html

[2]  https://www.kleinezeitung.at/steiermark/5366119