4177/J-BR/2024
Eingelangt am 24.04.2024
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ANFRAGE
des Bundesrates Markus Leinfellner
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Erlassung und Durchsetzung von LKW-Fahrverboten
Auf der B 114 Triebener Straße besteht seit Jahren ein Fahrverbot für Sattelkraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen von 1. November bis 15. April, das jedoch vielfach missachtet wird. Immer wieder passieren auf dieser Strecke gefährliche Unfälle. Wirksame Maßnahmen, um die Einhaltung des Fahrverbotes zu erreichen, sind längst überfällig. Auch die Möglichkeit, ein ganzjähriges LKW-Fahrverbot zu erlassen, wird seit Langem diskutiert. In diesem Zusammenhang fasste der Landtag Steiermark in der Landtagssitzung vom 9. Juni 2020 folgenden einstimmigen Beschluss (EZ/OZ: 340/9):
Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, einen Entwurf für eine zeitgemäße Rechtsgrundlage für die Erlassung von LKW-Fahrverboten im Interesse der Bevölkerung und der lokalen Wirtschaft und damit eine entsprechende Novellierung der derzeit gültigen rechtlichen Grundlage der StVO vorzulegen.
Auf Anfrage der FPÖ erklärte Bundesministerin Leonore Gewessler im Rahmen der Beantwortung 5447/AB vom 16. April 2021 zu 5418/J, dass dieser Resolution des Steiermärkischen Landtages „keine konkreten Änderungsvorschläge im Hinblick auf die Straßenverkehrsordnung zu entnehmen waren“. Es sei deshalb zur Konkretisierung von Bedarf und Machbarkeit einer rechtlichen Änderung vereinbart worden, „seitens des Landes und des BMK an die anderen Bundesländer mit der Bitte um Rückmeldungen zu deren Erfahrungen mit der Verordnung von Lkw-Fahrverboten und Einschätzung über einen allfälligen rechtlichen Änderungsbedarf heranzutreten“. Im Zeitpunkt der damaligen Beantwortung war diese Rundfrage noch nicht abgeschlossen.
Neben der B 114 weisen auch weitere Straßenzüge eine starke Belastung durch Schwerverkehr auf, so etwa die B 66 Gleichenberger Straße. Durch die gegenständliche Anfrage soll daher geklärt werden, wie sich die Ergebnisse der angekündigten Rundfrage darstellen und welche Maßnahmen folglich gesetzt wurden. Außerdem wird der Frage nachgegangen, wie es aus fachlicher Sicht des BMK gelingen kann, den Schwerverkehr auf das höherrangige Straßennetz umzuleiten und geltende LKW-Fahrverbote besser durchzusetzen.
Der unterfertigte Bundesrat richtet daher an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Gab es seit der Anfragebeantwortung 5447/AB vom 16. April 2021 weitere Gespräche oder sonstige Kontaktaufnahmen mit Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang oder anderen Vertretern des Landes Steiermark bezüglich der Erlassung von LKW-Fahrverboten?
a. Falls ja, wann und mit wem?
b. Falls ja, welche Straßenzüge betrafen diese Gespräche oder sonstigen Kontaktaufnahmen?
c. Falls ja, welchen Inhalt und welches Ergebnis hatten diese Gespräche oder sonstigen Kontaktaufnahmen?
2. Welche Ergebnisse brachte die in der Anfragebeantwortung angekündigte Rundfrage betreffend „Erfahrungen mit der Verordnung von Lkw-Fahrverboten und Einschätzung über einen allfälligen rechtlichen Änderungsbedarf“?
3. Welche konkreten Rückmeldungen hat das BMK erhalten?
4. Welche Maßnahmen wurden folglich seitens des BMK gesetzt?
5. Sollten keine weiteren Maßnahmen gesetzt worden sein, warum nicht?
6. Gab es Gespräche oder sonstige Kontaktaufnahmen mit Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang oder anderen Vertretern des Landes Steiermark bezüglich der besseren Durchsetzung von LKW-Fahrverboten?
a. Falls ja, wann und mit wem?
b. Falls ja, welche Straßenzüge betrafen diese Gespräche oder sonstigen Kontaktaufnahmen?
c. Falls ja, welchen Inhalt und welches Ergebnis hatten diese Gespräche oder sonstigen Kontaktaufnahmen?
7. Mit welchen Maßnahmen könnte man aus Ihrer fachlichen Sicht bzw. der fachlichen Sicht Ihres Ressorts für eine bessere Durchsetzung von LKW-Fahrverboten, insbesondere des Winter-Fahrverbotes auf der B 114, sorgen?
8. Ist es geplant, gesetzliche Änderungen zur besseren Durchsetzung, wie z.B. Strafverschärfungen, vorzunehmen?
a. Falls ja, inwiefern?
b. Falls nein, warum nicht?
9. Wie könnte man aus Ihrer fachlichen Sicht bzw. der fachlichen Sicht Ihres Ressorts die Verkehrssicherheit im Hinblick auf die Belastung durch den Schwerverkehr auf der B 114 verbessern?
10. Würde aus Ihrer fachlichen Sicht ein ganzjähriges LKW-Fahrverbot (ausgenommen Ziel- und Quellverkehr) auf der B 114 die Verkehrssituation verbessern?
11. Wie könnte man aus Ihrer fachlichen Sicht bzw. der fachlichen Sicht Ihres Ressorts die Verkehrssicherheit im Hinblick auf die Belastung durch den Schwerverkehr auf der B 66 verbessern?
12. Würde aus Ihrer fachlichen Sicht bzw. der fachlichen Sicht Ihres Ressorts ein LKW-Fahrverbot (ausgenommen Ziel- und Quellverkehr) auf der B 66 die Verkehrssituation verbessern?
13. Wie könnte aus Ihrer fachlichen Sicht bzw. der fachlichen Sicht Ihres Ressorts eine Novellierung der derzeit gültigen rechtlichen Grundlage der StVO aussehen, mit der die Möglichkeit geschaffen wird, zur Verbesserung der Verkehrssituation den Schwerverkehr (ausgenommen Ziel- und Quellverkehr) auf das höherrangige Straßennetz umzuleiten?
14. Werden Sie eine entsprechende Novellierung der derzeit gültigen rechtlichen Grundlage der StVO in die Wege leiten, um die Möglichkeit zu schaffen, zur Verbesserung der Verkehrssituation den Schwerverkehr (ausgenommen Ziel- und Quellverkehr) auf das höherrangige Straßennetz umzuleiten?
a. Falls ja, inwiefern und bis wann könnte diese Novelle in Kraft treten?
b. Falls nein, warum erachten Sie dies nicht für notwendig?