4178/J-BR/2024
Eingelangt am 24.04.2024
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ANFRAGE
des Bundesrates Andreas Arthur Spanring
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend: Fortbestehende Missstände beim ÖBH, insbesondere dem JgB12 sowie dem GÜPL Hengstberg
Laut Berichten, einerseits in den Medien, aber auch von betroffenen Militärangehörigen des Bundesheeres, gibt es trotz Maßnahmen wie der Budgeterhöhung und der daraus folgenden Anschaffung von neuem Gerät sowie sämtlichen anderen Modernisierungen, beispielsweise baulicher Natur, fortbestehende Missstände.
Diese betreffen in der folgenden Anfrage die konkrete Einsatzbereitschaft des JgB12 und den zur Ostarrichi-Kaserne gehörenden GÜPL Hengstberg.
Beispielsweise war das JgB12 war schon mehrmals im Hochwasser- Assistenzeinsatz und ist auch explizit für solche Einsätze vorgesehen worden:
Künftig kann das Militärkommando Niederösterreich die Soldaten des Jägerbataillons 12 in Amstetten in Katastrophenfällen wie zum Beispiel bei Hochwasser oder bei einem Schneechaos direkt in den Assistenzeinsatz geschickt werden.[1]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Bundesrat an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende
Anfrage
1. Verfügt das JgB12 über moderne, zeitgemäße, zweckmäßige und einsatzverwendbare Hochwasserschutzausrüstung?
a. Wenn ja, welche werden dazu konkret gezählt und wann wurden diese angeschafft?
b. Falls nicht, besteht die Möglichkeit einer artgerechten Zuweisung anderer Truppenteile?
2. Verfügt das JgB12 über Hochleistungs-Schmutzwasserpumpen?
a. Wenn ja, welche Leistung haben diese Pumpen und in welcher Anzahl sind diese Pumpen vorhanden?
b. Falls nicht, warum sind keine Pumpen für Hochwassereinsätze im Bataillon vorhanden?
3. Verfügt dieses Bataillon über genügend Mannesausrüstung wie z.B.: Gummistiefel, Wathosen, Schwimmwesten sowie Absturzgerätesicherungen?
4. Gibt es ausreichend Sandsäcke im Bataillon?
a. Wenn ja, welche Zahl ist vorhanden und wird als ausreichend definiert?
b. Wenn ja, sind Sandsackfüllmaschinen vorhanden?
5. Gibt es im JgB12 einen Gabelstapler oder adäquates Verladegerät für schwere Hochwasserschutzausrüstung und Dämmmaterial?
a. Falls nicht, warum nicht?
6. Ist im JgB12 eine Winterwaschgelegenheit für Heeres Kfz/gepanzerte Fahrzeuge vorhanden?
a. Falls nicht, wurde bereits ein Antrag diesbezüglich durch das JgB12 vorgelegt, wann wurde dieser vorgelegt und wann wird dieser behandelt werden?
b. Falls nicht, wann wird eine obengenannte Waschgelegenheit schließlich errichtet werden?
7. Gibt es im JgB12 eine Sport- Mehrzweckhalle?
a. Wenn nein, ist eine Halle für die Sportausübung bzw. für Ausbildungstätigkeiten in Zukunft vorgesehen?
b. Falls nicht, ist ein adäquater Ersatz für eine obengenannte Mehrzweckhalle zur Durchführung von Einsatztrainings im Bundesheer sowie Polizei vorgesehen?
c. Falls nicht, in welchem Zeithorizont ist die Errichtung einer solchen Halle vorgesehen und in welchem Stadium befindet sich die Planung?
d. Falls ja, warum müssen trotzdem immer noch Lehrsäle im JgB12 für diverse Ausbildungseinheiten (Selbstverteidigung) zweckentfremdet werden?
8. Warum gibt es in der Küche des JgB12 sowie in den Betreuungseinrichtungen des Bataillons einen permanenten Personalmangel?
9. Ist überhaupt eine ausreichende Versorgung der Truppe im Friedensbetrieb seitens der Küche gegeben?
a. Falls nicht, warum werden keine Personalreserven für Versorgung bzw. Küche frei gemacht?
10. Die Schießplatzorganisation des JgB12 wird derzeit, trotz permanenter Auslastung durch Heer und Polizei, nur im Einmannbetrieb sichergestellt. Warum werden nicht mehr Personalreserven für den einsatzrelevanten Schießbetrieb im Bataillon zur Verfügung gestellt?
11. Wie wird die Durchführung, der kurzfristigen Sicherstellung des Schießbetriebes im JgB12, aufgrund des akuten Personalmangels konkret sichergestellt?
12. Ist das JgB12 derzeit überhaupt für einen militärischen Ernstfall im Rahmen von Einsatzarten wie z.B. Verteidigung oder Schutz, personell sowie materiell gerüstet bzw. kann es diese Aufgaben meistern?
13. Wie viele Heeres Kfz besitzt das JgB12?
14. Ist das JgB12 im Besitz von gepanzerten Kampf- und Gruppenfahrzeugen und in welcher Anzahl?
15. Ist das JgB12 außerhalt einer Übung, in der Praxis, überhaupt verlegungsfähig?
16. Welche Teileinheiten des Bundesheeres nutzen den Garnisionsübungsplatz (GÜPL) Hengstberg?
17. Für welche Übungen bzw. Einsatzarten des ÖBH wird der GÜPL Hengstberg genutzt?
18. Wie ist der derzeitige Auslastungsgrat des GÜPL Hengstberg?
19. Ist seit dem Ukrainekonflikt der Auslastungsgrat des GÜPL erhöht?
a. Wenn ja, wird dort seither auch explizit die Einsatzart Verteidigung geübt?
b. Falls nicht, warum wird am Hengstberg die Einsatzart Verteidigung nicht geübt?
20. Wird der GÜPL Hengstberg von anderen Einsatzorganisationen als des ÖBH genutzt und wie oft?
21. Wurden gegen den desolaten Zustand der Unterkunftsgebäude des GÜPL Hengstberg schon Maßnahmen eingeleitet und welche?
22. Ist eine konkrete, umfassende Gebäudesanierung vorgesehen?
23. Da im Gebäude Schimmelgefahr besteht, ist dieses Problem berücksichtigt worden und daher eine weitere Budgetierung für die Gebäudesanierung vorgesehen?
24. Warum ist gegen die Feuchtigkeit im Gebäude, z.B. im Bereich der Fenster bis dato nichts unternommen worden, wenn regelmäßig Soldaten im Unterkunftsgebäude nächtigen?
25. Die Bettmatratzen entsprechen keinem zeitgemäßen Hygienestandard mehr, warum sind diese nicht wenigstens schon ersetzt worden?
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