4180/J-BR/2024

Eingelangt am 24.04.2024
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ANFRAGE

 

der Bundesrätin Andrea Schartel
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Sachbeschädigungen an steirischen Gymnasien

 

 

Immer öfter werden Schüler innerhalb der Schule gewalttätig, bedrohen andere oder gehen auf Schulkameraden und Lehrer los. Die Meldungen von Lehrern über aggressive Stimmungen der Schüler bis hin zu Ausschreitungen sind drastisch im Steigen begriffen.

 

Seitens der steirischen Bildungsdirektorin Elisabeth Meixner wird bestätigt, dass es in letzter Zeit häufig zu Vandalenakten an Schulstandorten gekommen ist. So wurden beispielweise an einem Grazer Gymnasium Mitte April dieses Jahres die Sanitäranlagen massiv beschädigt. Laut dem Direktor gehe man davon aus, dass dies „absichtlich und während der Unterrichtszeit passiert sei“. Da es sich hierbei nicht um den ersten Vorfall handelte und alleine in diesem Kalenderjahr durch Randalieren bereits Schäden in Summe von 7.000 Euro verursacht wurden, ergriff der Direktor drastische Maßnahmen. Da die Verantwortlichen für den Schaden nicht gefunden wurden, sind die Toiletten seit dem jüngsten Vorfall nur in den Pausen geöffnet. Schüler, die diese während der Unterrichtszeit benutzen möchten, müssen sich beim Schulwart in eine Liste eintragen und bei diesem einen Schlüssel holen, um Zugang zu den Toiletten zu bekommen.[1]

 

Im Jahr 2023 gab es laut dem Bundeskriminalamt 784 angezeigte Straftaten an steirischen Schulen. Darunter fallen auch Sachbeschädigungen durch Vandalenakte. Diese belaufen sich auf rund 100 Vorfälle. Kann nicht herausgefunden werden, wer eine solche Tat begangen hat, ist es schwer, Konsequenzen zu setzen und entsprechende Entschädigungen zu fordern. Somit hat laut Aussage der Bildungsdirektion Steiermark die Schule die Kosten aus dem eigenen Budget zu tragen. Im geschilderten Fall handelt es sich hierbei um rund 7.000 Euro

 

 

Tiefergehende Informationen darüber, wie häufig es zu Sachbeschädigungen in steirischen Gymnasien kommt, liegen der Anfragestellerin nicht vor. Aus diesem Grund richtet die unterfertigte Bundesrätin an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Meldungen über Sachbeschädigungen an steirischen Gymnasien sind Ihnen bzw. Ihrem Ressort bekannt (bitte um Auflistung nach Schuljahren 2019/20, 2020/21, 2021/22, 2022/23, 2023/24)?

2.    Um welche Art von Sachbeschädigungen handelte es sich in den einzelnen Fällen (bspw. Verwüstung der Sanitäranlagen, Beschädigungen am Außengelände etc.)?

3.    Welche Schadenssummen sind den steirischen Gymnasien durch Sachbeschädigungen in den Schuljahren 2019/20, 2020/21, 2021/22, 2022/23, 2023/24 jeweils erwachsen?

4.    Inwiefern konnten die Schadensverursacher in den jeweiligen Fällen ausgeforscht werden (bitte um Auflistung nach Schuljahren 2019/20, 2020/21, 2021/22, 2022/23, 2023/24)?

5.    Falls diese ausgeforscht werden konnten, um wie viele Täter und um welche Schadenssumme handelt es sich jeweils (bitte um Auflistung nach Schuljahren 2019/20, 2020/21, 2021/22, 2022/23, 2023/24)?

6.    Falls diese nicht ausgeforscht werden konnten, warum war dies in den jeweiligen Fällen nicht möglich?

7.    Falls diese nicht ausgeforscht werden konnten, wer muss für die Schadenssumme aufkommen?

8.    In wie vielen Fällen wurde die Schadenssumme von den Tätern eingebracht und um welche Summen handelt es sich jeweils (bitte um Auflistung nach Schuljahren 2019/20, 2020/21, 2021/22, 2022/23, 2023/24)?

9.    In wie vielen Fällen konnten die Täter ausgeforscht werden und die Summe für den Schaden jedoch nicht eingebracht werden (bitte um Auflistung nach Schuljahren 2019/20, 2020/21, 2021/22, 2022/23, 2023/24)?

10. Aus welchen Gründen konnten die Schadenssummen nicht eingebracht werden und wer muss für die entstandenen Kosten aufkommen?

11. Wie ist die übliche Vorgehensweise, wenn der Schadensverursacher gefunden wird (bspw. Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten, Weiterleitung an die Polizei etc.)?

12. Wie viele Vorfälle von Sachbeschädigungen in steirischen Gymnasien wurden in den Schuljahren 2019/20, 2020/21, 2021/22, 2022/23, 2023/24 jeweils zur Anzeige gebracht?

13. Wie wird seitens Ihres Ressorts im Falle einer Sachbeschädigung an einer Schule vorgegangen?

14. Welche Konsequenzen drohen den Schadensverursachern?

15. Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort aus fachlicher Sicht das Vorgehen des Direktors beim im Begründungstext genannten Vorfall am Grazer Gymnasium?

16. Wie sollte grundsätzlich im Fall einer Schadensverursachung durch Schüler vorgegangen werden?

17. Gibt es hierfür einen Leitfaden, den das Bildungsministerium zur Verfügung stellt und wo ist dieser abrufbar?

a.    Falls nein, ist ein entsprechender Leitfaden geplant?

b.    Falls nein, warum sehen Sie bzw. Ihr Ressort keine Notwendigkeit dafür, den Schulen einen entsprechenden Leitfaden zur Verfügung zu stellen?

18. Sind seitens Ihres Ressorts Maßnahmen geplant, um gegen das vermehrte Auftreten von Sachbeschädigungen an Schulen vorzugehen?

a.    Falls ja, welche Maßnahmen sind geplant und wann sollen diese umgesetzt werden?

b.    Falls nein, warum sehen Sie bzw. Ihr Ressort hierfür keine Notwendigkeit?

 

 

 

 

 

Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.

 



[1] https://www.kleinezeitung.at/steiermark/18368996/toiletten-bleiben-waehrend-des-unterrichts-ab-sofort-versperrt