4190/J-BR/2024
Eingelangt am 29.05.2024
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ANFRAGE
des Bundesrates Markus Leinfellner
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Schulwegsicherung Steiermark
Der Schulweg stellt für Kinder oftmals eine Herausforderung dar, insbesondere im städtischen Bereich oder wenn stark befahrene Straßen gequert werden müssen. Hilfe können in diesem Fall mit der Schulwegsicherung betraute Personen bieten. Diese sind mit einem Signalstab und gut wahrnehmbarer Schutzausrüstung ausgestattet und dürfen die Lenker von Fahrzeugen zum Anhalten auffordern, um Kindern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Auf Vorschlag der Schul- bzw. Kindergartenleitung oder auch von Amts wegen kann die zuständige Behörde eine solche Sicherung des Schulweges vorsehen. Konkrete Regelungen für die Ausbildung im Bereich Schulwegsicherung finden sich nicht. Allerdings ist die Absolvierung einer solchen Voraussetzung für den Erhalt eines entsprechenden Ausweises. Die Schulung erfolgt in der Regel in Abstimmung mit der örtlich zuständigen Polizeidienststelle. Infolge sind mit der Schulwegsicherung betraute Personen auch nach dem ASVG unfallversichert. (Quelle: https://www.oeamtc.at/thema/kindersicherheit/schulwegsicherung-was-eltern-wissen-sollten-27603092)
Ein Bedarf an weiterem Personal in der Schulwegsicherung ist in der Steiermark vielerorts zweifelsohne gegeben. Umso bedauerlicher ist es, wenn Personen, die eigentlich bereit sind, sich ehrenamtlich in der Schulwegsicherung zu betätigen, monatelang darauf warten müssen, die erforderliche Ausbildung absolvieren zu dürfen. So berichten Betroffene dem Fragesteller von lediglich zwei angebotenen Ausbildungsterminen im Jahr. Mit der gegenständlichen Anfrage soll daher insbesondere der Frage nachgegangen werden, wie die Ausbildung im Bereich der Schulwegsicherung organisiert ist und welche Maßnahmen ergriffen werden, um eine Verbesserung der derzeitigen Situation zu erreichen.
Der unterfertigte Bundesrat richtet daher an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wie viele Personen sind derzeit in der Steiermark in der Schulwegsicherung tätig bzw. wie viele Personen verfügen über einen entsprechenden Ausweis?
2. Gibt es Erhebungen über den Bedarf an Personen für die Schulwegsicherung in der Steiermark?
3. Falls ja, wie gestalten sich diese inhaltlich konkret?
4. Falls nein, werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Bedarf an Personen für die Schulwegsicherung in der Steiermark bzw. in anderen Bundesländern erhoben wird?
5. Falls ja, inwiefern?
6. Falls nein, warum erachten Sie dies nicht als notwendig?
7. Wie ist derzeit die Bereitstellung der Ausbildung im Bereich Schulwegsicherung in den einzelnen Bundesländern organisiert?
8. Wie und durch welche Stellen erfolgt derzeit die Ausbildung im Bereich Schulwegsicherung in den einzelnen Bundesländern?
9. Wie oft wird die Absolvierung einer Ausbildung im Bereich Schulwegsicherung derzeit in den einzelnen Bundesländern angeboten?
10. Wie stellt sich die Nachfrage nach der Ausbildung im Bereich Schulwegsicherung derzeit in den einzelnen Bundesländern dar?
11. Auf welche Weise werden die Ausbildungstermine interessierten Personen zur Kenntnis gebracht?
12. Gibt es Überlegungen, wie die angebotenen Ausbildungstermine einer breiteren Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden könnten (z.B. gesammelte Bekanntmachung von Ausbildungsterminen)?
13. Falls ja, wie gestalten sich diese konkret?
14. Falls nein, warum erachten Sie dies nicht als notwendig?
15. Gibt es in den einzelnen Bundesländern eine Nachfrage nach der Abhaltung von weiteren Ausbildungsterminen?
16. Falls ja, wie stellt sich diese Nachfrage in den einzelnen Bundesländern konkret dar?
17. Gibt es Erhebungen über den Bedarf an weiteren Ausbildungsterminen in der Steiermark?
18. Falls ja, wie gestalten sich diese inhaltlich konkret?
19. Falls nein, werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Bedarf an weiteren Ausbildungsterminen in der Steiermark bzw. in anderen Bundesländern erhoben wird?
20. Falls ja, inwiefern?
21. Falls nein, warum erachten Sie dies nicht als notwendig?
22. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Ausbildung im Bereich Schulwegsicherung öfter angeboten wird?
23. Falls ja, inwiefern?
24. Falls nein, warum erachten Sie dies nicht als notwendig?
25. Sind in der aktuellen Gesetzgebungsperiode bezüglich der Ausbildung im Bereich Schulwegsicherung Vertreter des Landes Steiermark oder Vertreter steirischer Gemeinden an Sie bzw. Ihr Ressort herangetreten?
26. Falls ja, wann, um welche Vertreter handelte es sich konkret und was war der konkrete Inhalt der Kontaktaufnahmen?
27. Gibt es Überlegungen, die Ausbildung im Bereich Schulwegsicherung einer einheitlichen Regelung zuzuführen?
28. Falls ja, wie könnte eine solche Regelung aussehen und bis wann könnte diese umgesetzt werden?
29. Falls nein, warum erachten Sie dies nicht als notwendig?
30. Gibt es Überlegungen, die Ausbildung im Bereich Schulwegsicherung neu bzw. anders zu organisieren?
31. Falls ja, wie gestalten sich diese konkret?
32. Kommt es aus Ihrer fachlichen Sicht in Betracht, in der Ausbildung auf erfahrene mit der Schulwegsicherung betraute Personen zurückzugreifen?
33. Falls ja, wie könnte dies konkret aussehen und werden Sie die hierfür notwendigen Schritte in die Wege leiten?
34. Falls nein, warum nicht?
35. Kommt es aus Ihrer fachlichen Sicht in Betracht, in der Ausbildung auf digitale Schulungsmethoden zurückzugreifen?
36. Falls ja, wie könnte dies konkret aussehen und werden Sie die hierfür notwendigen Schritte in die Wege leiten?
37. Falls nein, warum nicht?
38. Falls es derzeit keine Überlegungen gibt, die Ausbildung im Bereich Schulwegsicherung neu bzw. anderes zu organisieren, warum erachten Sie dies nicht als notwendig?
39. Wird den Personen der ehrenamtlichen Schulwegsicherung derzeit eine den verschiedenen Witterungsverhältnissen angepasste Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt?
40. Falls ja, inwiefern?
41. Falls nein, werden Sie sich für eine entsprechende Ausrüstung der Personen der ehrenamtlichen Schulwegsicherung einsetzen?
42. Kommt es aus Ihrer fachlichen Sicht in Betracht, mit der Schulwegsicherung betraute Personen zu ermächtigen, Kinder in Gefahrensituationen (z.B. Blaulichteinsatz, ungenügende Einsicht in die Verkehrssituation etc.) anhalten zu dürfen?
43. Falls ja, werden Sie die hierfür notwendigen Schritte in die Wege leiten?
44. Falls nein, warum nicht?
45. Welche Maßnahmen sind geplant, um weitere Personen für die Schulwegsicherung zu gewinnen?
46. Falls derzeit keine diesbezüglichen Maßnahmen geplant sind, warum erachten Sie dies nicht als notwendig?
47. Wie viele Zivildiener wurden 2023 zur Schulwegsicherung in der Steiermark eingesetzt?