4195/J-BR/2024

Eingelangt am 29.05.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Bundesrates Markus Leinfellner

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend steirische Hebammen mit Kassenvertrag

 

 

Mit der Geburt eines Kindes gehen zweifelsohne viele Herausforderungen einher. Unterstützung finden junge Eltern dabei unter anderem bei niedergelassenen Hebammen, die sowohl vor, während als auch nach der Niederkunft mit Rat und Tat zur Seite stehen. Allerdings stellte sich die Versorgungssituation in der Steiermark in den vergangenen Jahren alles andere als optimal dar. Kritisiert wurde von Experten und Interessensvertretern etwa, dass es zu wenige Hebammen mit Kassenvertrag gebe und dafür nicht zuletzt unattraktive Tarife mitverantwortlich seien.

 

Offenbar hat sich die Lage mittlerweile etwas gebessert, wie eine Pressemitteilung des Österreichischen Hebammengremiums vom 5. Mai dieses Jahres – dem Internationalen Hebammentag – hoffen lässt. So habe man sich seitens des Gremiums gemeinsam mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger mit dem seit 1. Jänner 2023 geltenden Gesamtvertrag vorgenommen, mehr Hebammen-Kassenstellen und damit eine bessere Versorgung der Frauen und Kinder im Wochenbett zu erreichen. Jetzt sehe man erste positive Anzeichen und die Versorgungslage werde besser, wie Gerlinde Feichtlbauer, Präsidentin des Österreichischen Hebammengremiums, der Kammer aller 2.800 Hebammen in Österreich, ausführt.

 

Der neue Gesamtvertrag betrifft die außerklinische Hebammenarbeit und lege inhaltlich besonderes Augenmerk auf die Betreuung der Frauen und der Kinder nach der Geburt. „Höhere Kassentarife und zeitgemäße Teilzeit-Kassenverträge sollen die Versorgungslage für alle Frauen in Österreich verbessern und die Entlohnung von frei praktizierenden Hebammen an die Hebammen-Gehälter im Krankenhaus heranführen.

 

Und tatsächlich ist die Versorgungssituation für die Frauen und die Babys nach der Geburt besser geworden. Die rein rechnerische Kennzahl, wie viele Geborene auf eine Kassenhebamme kommen, hat sich von durchschnittlich 303 im Jahr 2022 auf aktuell 211 Geborene pro Kassenhebamme verbessert. Das hat einerseits mit der steigenden Hebammenzahl zu tun und andererseits auch mit der sinkenden Geburtenzahl. […]

 

Laut Gerlinde Feichtlbauer werde in den Berechnungen für einen Kassenvertrag davon ausgegangen, dass eine Vollzeit-Kassenhebamme pro Jahr 180 Frauen und Kinder betreuen kann. Man sei aktuell noch ein Stück weit entfernt davon, dass jede Frau, die das möchte, eine Kassenhebamme für die Wochenbettbetreuung finden kann. Aber die Entwicklung der Versorgungssituation sei positiv.

 

In der Pressemitteilung werden die kassenvertraglichen Leistungen, die junge Mütter respektive ihr Nachwuchs in den Tagen nach der Geburt in Anspruch nehmen können, erläutert. Zudem wird abschließend auf eine seit Anfang April dieses Jahres laufende Videokampagne des Österreichischen Hebammengremiums in den Sozialen Medien, die über die Kompetenzen und Leistungen von Hebammen informiert, hingewiesen. Hintergrund: Die Wochenbett-Visite durch eine Hebamme als Kassenleistung sei vielen Schwangeren zu wenig bekannt. Das Hebammengremium stelle sie in der Informationskampagne vor und rufe dazu auf, sich rechtzeitig eine Hebamme auch für den Zeitraum nach der Geburt zu suchen. (Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240430_OTS0028/5-mai-internationaler-hebammentag-hebammenbetreuung-im-wochenbett-ist-essenziell-wichtig-fuer-die-mutter-und-das-kind)

 

Die seitens des Österreichischen Hebammengremiums erläuterten positiven Entwicklungen beim Betreuungsangebot sind zweifelsohne begrüßenswert. Ob sich die Versorgungssituation auch in der Steiermark in den vergangenen Jahren verbessert hat und welche Herausforderungen es noch zu meistern gilt, soll unter anderem durch die folgenden Fragen geklärt werden.

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Hebammen mit Kassenvertrag gab es jeweils in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 in der Steiermark (Aufgliederung nach steirischen Bezirken und den jeweiligen Jahren)?

2.    Wie viele Planstellen für Hebammen mit Kassenvertrag gab es jeweils in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 in der Steiermark (Aufgliederung nach steirischen Bezirken und den jeweiligen Jahren)?

3.    Wie viele dieser Planstellen waren in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (zumindest zeitweise) unbesetzt (Aufgliederung nach steirischen Bezirken und den jeweiligen Jahren)?

4.    Wie lange waren diese Planstellen insgesamt unbesetzt (Aufgliederung nach steirischen Bezirken und den jeweiligen Jahren)?

5.    Wie viele Hebammen mit Kassenvertrag gibt es zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in der Steiermark (Aufgliederung nach steirischen Bezirken)?

6.    Wie viele Planstellen für Hebammen mit Kassenvertrag gibt es zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in der Steiermark (Aufgliederung nach steirischen Bezirken)?

7.    Wie viele dieser Planstellen sind zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung unbesetzt (Aufgliederung nach steirischen Bezirken)?

8.    Wie lange sind diese Planstellen bereits unbesetzt (Aufgliederung nach steirischen Bezirken)?

9.    Wie stellt sich die aktuelle Tarif- bzw. Honorarordnung für Hebammen mit Kassenvertrag in der Steiermark dar (falls zu umfangreich, bitte als Beilage zur Anfragebeantwortung)?

10. Welche Kritikpunkte bzw. Verbesserungsvorschläge werden von Hebammen bzw. deren Interessenvertretungen hinsichtlich der geltenden Tarif- bzw. Honorarordnung für Hebammen mit Kassenvertrag häufig genannt (bspw. höhere Fahrtkostenabgeltung, bessere Leistungshonorare etc.)?

11. Wann hat die letzte Evaluierung der Anzahl an Planstellen für Hebammen mit Kassenvertrag in der Steiermark stattgefunden?

12. Welche Erkenntnisse wurden daraus gewonnen?

13. Wann ist die nächste derartige Evaluierung geplant?

14. Welche Maßnahmen wurden in dieser Gesetzgebungsperiode gesetzt, um die Situation für Hebammen mit Kassenvertrag zu verbessern?

15. Welche weiteren Maßnahmen werden derzeit geprüft und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

16. Was entgegnen Sie bzw. Ihr Ressort bzw. die ÖGK der Kritik einiger Hebammen mit Kassenvertrag, dass gerade in den obersteirischen Bezirken oftmals lange Fahrtstrecken anfallen und die kassentarifliche Verrechnung diesen Umstand nicht ausreichend würdigt?

17. Was entgegnen Sie bzw. Ihr Ressort bzw. die ÖGK der Kritik einiger Hebammen mit und ohne Kassenvertrag sowie zahlreicher junger Mütter, dass es gerade außerhalb des steirischen Zentralraums – insbesondere in der Obersteiermark – zu wenige Planstellen für Hebammen mit Kassenvertrag gibt?