4196/J-BR/2024

Eingelangt am 06.06.2024
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Anfrage

 

 

der Bundesrät:innen Daniel Schmid,

Genossinnen und Genossen

 

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

 

betreffend gesetzliche Verpflichtung von Aufsichtstätigkeiten im Verkehrsträger Eisenbahn

 

 

Mit der Änderung des Eisenbahngesetzes 1957 (EisbG) und des Unfalluntersuchungsgesetzes wurde mit dem 143. Bundesgesetzblatt (Ausgegeben am 22. Dezember 2020) die Richtlinien der technischen Säule des vierten Eisenbahnpaketes sowie über die Richtlinienumsetzungen hinaus Änderungen des Eisenbahngesetzes 1957 vorgenommen. Insbesondere wurde das Recht der Eisenbahnbehörde zur Überprüfung und Überwachung der Einhaltung sämtlicher Bestimmungen des Eisenbahngesetzes 1957 einschließlich ergangener Verordnungen umgesetzt. Dies beinhaltet auch die Verpflichtung der Überprüften bzw. Überwachten einen von der Eisenbahnbehörde festgestellten, nicht rechtskonformen Zustand zu beseitigen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte folgende

 

Anfrage

 

1.      Wie viele Eisenbahnunternehmen fallen unter die Aufsicht gemäß 12. Teil EisbG?

2.      Wie viele Schulungseinrichtungen fallen unter die Aufsicht gemäß 12. Teil EisbG?

3.      Welche Tätigkeiten fallen noch in die Aufsicht in der Gruppe Eisenbahn?

4.      Wie viele Mitarbeiter:innen sind in der Gruppe Eisenbahn (Aufgeschlüsselt auf die Abteilungen E1 bis E5) beschäftigt?

5.      Wie viele Mitarbeiter:innen sind in der Gruppe Eisenbahn Abteilung E4/Überwachung beschäftigt?

6.      Wie viele Mitarbeiter:innen haben in der Gruppe Eisenbahn Abteilung E4/Überwachung die Befugnis eigenständige Ermittlungsverfahren zu führen und sind zeichnungsberechtigt?

7.      Wie viele Ermittlungsverfahren wurden seit der EisbG Novelle 2020 durchgeführt? (Aufgeschlüsselt nach Jahren)

8.      Wie viele anlassbezogene Aufsichtsverfahren wurden in der Gruppe Eisenbahn seit der EisbG Novelle 2020 eingeleitet? (Aufgeschlüsselt auf jede Abteilung E1 bis E5 und aufgeschlüsselt nach Jahren)

9.      Wie viele Ermittlungsverfahren sind in der Gruppe Eisenbahn Abteilung E4/Überwachung aktuell nicht abgeschlossen?

10.  Wie viele Ermittlungsverfahren in der Gruppe Eisenbahn Abteilung E4/Überwachung wurden in den letzten 5 Jahr abgeschlossen? (Aufgeschlüsselt nach Jahren)

11.  Werden andere Behörden noch in die Ermittlungsverfahren eingebunden oder informiert?

a.       Wenn ja: Welche Behörden und auf welcher Basis wurden die Behörden eingebunden?

12.  Wie wird die Personalvertretung der jeweiligen Unternehmen in die Aufsichtsverfahren/Ermittlungsverfahren der Gruppe Eisenbahn eingebunden oder informiert?

13.  Wie wird die Personalvertretung der jeweiligen Unternehmen über die Einleitung und Ergebnisse der Aufsichtsverfahren/Ermittlungsverfahren der Gruppe Eisenbahn Abteilung E4/Überwachung informiert?

14.  Wie viele sachverständige Prüfer:innen werden von der Aufsicht kontrolliert?

a.       Wie viel davon wurden noch nie geprüft und sind bereits seit 3 Jahren im Verzeichnis für sachverständige Prüfer:innen gemäß § 149 des Eisenbahngesetzes 1957?

b.      Wie viel davon wurden noch nie geprüft und sind bereits seit 3 Jahren im Verzeichnis für sachverständige Prüfer:innen gemäß § 21c Abs. 3 des Eisenbahngesetzes 1957?

15.  Wie viele Schulungseinrichtungen für qualifizierte Tätigkeiten gemäß §21c wurden in den letzten 3 Jahren geprüft?

16.  Wie viele Bescheide wurden in Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren der Gruppe Eisenbahn E4/Überwachung ausgestellt?

17.  Wie viele Strafanzeigen wurden nach Ermittlungen der Gruppe Eisenbahn in den letzten 5 Jahren bei Strafbehörden eingebracht? (Aufgeschlüsselt auf jeden Abteilung E1 bis E5 und aufgeschlüsselt nach Jahren und jeweiligen Themen)

18.  Welche Erkenntnisse wurden aus den Verfahren gewonnen?

a.       Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Wiederholungsfälle zu verhindern?

b.      Welche Maßnahmen sind in Zusammenhang mit den steigenden Signalüberfahrungen?

19.  Wie viele Ermittlungsverfahren wurden wegen mangelnder Sprachkenntnisse des Zugpersonales der Gruppe Eisenbahn (vormals Gruppe Schiene) Abteilung E4/Überwachung (und die früher für die Überwachung zuständige Abteilungen) in den letzten 10 Jahren geführt?

a.       In wie vielen Fällen wurde eine Fahrerlaubnis entzogen?

b.      In wie vielen Fällen wurde eine Bescheinigung entzogen?

c.       In wie vielen Fällen wurde eine Sicherheitsbescheinigung entzogen?

d.      Wurde eine Anzeige bei der Strafbehörde eingebracht, wenn ja welche und warum?