4199/J-BR/2024

Eingelangt am 10.06.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Bundesrät*innen Korinna Schumann,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Schüler*innen und Lehrlingsfreifahrt für alle in Ausbildung

2023 war das bislang weltweit heißeste Jahr der Messgeschichte. Die Durchschnittstemperatur lag schon um anderthalb Grad über dem Niveau der Zeitspanne 1850 bis 1900. Die Klimaerhitzung nimmt bedrohliche Formen an, wir nähern uns ungebremst unumkehrbaren Kipp-Punkten (z.B. Zusammenbruch des Golfstromsystems, Auftauen des Dauerfrostbodens, Abschmelzen der Arktis).

Österreich hat als wohlhabendes Industrieland mit einem überdurchschnittlich hohen Ausstoß an Treibhausgasen eine besondere Verantwortung, der es nicht gerecht wird. Speziell der Verkehrssektor weist - über die drei letzten Jahrzehnte betrachtet - einen steilen Anstieg an CO2-Emissionen auf. Eine Mobilitätswende hin zu öffentlichen Verkehrsmitteln ist also unumgänglich. Hier wäre es besonders zukunftsweisend, unseren Jugendlichen einen einfachen und kostengünstigen Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln zu ermöglichen. Allerdings weist das derzeitige System der Schüler*innen- und Lehrlingsfreifahrt zahlreiche Lücken auf, die es zu schließen gilt.

Seit fast einem Jahrzehnt gibt es die „Ausbildung bis 18". Insofern wäre es logisch, dass alle Jugendliche bis zu diesem Alter automatisch in den Genuss der Schüler*innen- und Lehrlingsfreifahrt kommen würden. Jedoch profitieren Jugendliche, die zum Beispiel in Maßnahmen des Sozialministeriumsservice im Rahmen der Ausbildung bis 18 sind, nicht davon. Eine Ausweitung auf alle jungen Menschen bis 18 wäre einerseits für die Verkehrsunternehmen eine Vereinfachung (sie müssten nur das Geburtsdatum kontrollieren) und würde den Jugendlichen eine kostengünstige und ökologische Mobilität ermöglichen; nicht nur auf dem Weg zur Ausbildung, sondern auch in der Freizeit, da die Nutzung des TOP-Jugend-Tickets (bzw. ähnlicher Tickets außerhalb der Ostregion) an die Berechtigung der Schüler*innen- und Lehrlingsfreifahrt gebunden ist.

Hinzu kommt dass, zahlreiche Lehrlinge Berufsschulen in einem anderen Bundesland als ihrem Wohnort bzw. Ausbildungsort besuchen. So pendelt mehr als ein Fünftel aller burgenländischen Lehrlinge deshalb in ein anderes Bundesland aus. In Tirol sind es 600 Lehrlinge, welche eine Berufsschule in Wien absolvieren müssen. Zwar gibt es Förderungen, wenn diese Lehrlinge entsprechende Verbundtickets kaufen, diese decken allerdings nur einen Bruchteil der Kosten ab. Für tausende Lehrlinge gibt es in dieser Frage keine befriedigende und österreichweit einheitliche Regelung. Hier würde sich beispielsweise ein für den Zeitraum des Berufsschulbesuchs begrenztes Klimaticket Österreich Jugend anbieten.

Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher folgende

ANFRAGE

1.      Gibt es in Ihrem Ressort Überlegungen oder Pläne dazu, die Freifahrt auf alle jungen Menschen in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr (bzw. 26. Lebensjahr bei Präsenz­/Zivildienst) auszuweiten?

a)     Falls nein, warum nicht?

b)     Falls ja: Wie sehen diese Pläne konkret aus? Wann werden sie umgesetzt? Wie hoch schätzen Sie die Kosten hierzu ein?

2.      Da es sich bei der Thematik der Schüler*innen- und Lehrlingsfreifahrt um eine ressortübergreifende handelt, welche sowohl das Bundesministerium für Frauen, Familie, Integration und Jugend (zuständig für Schüler*innen- und Lehrlingsfreifahrt), als auch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (zuständig für öffentlichen Verkehr), das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (zuständig für Lehrausbildung) und das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (zuständig für Schulen) betreffen, ist eine ressortübergreifende Auseinandersetzung mit diesem Thema geplant?

a)      Wenn ja, wann?

b)      Wenn nein, warum nicht?