4207/J-BR/2024
Eingelangt am 27.06.2024
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ANFRAGE
des Bundesrates Klemens Kofler
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Bereits auffälliger Asylwerber schlägt abermals zu
Vergangenen Freitag ereigneten sich am Kirchenplatz von Horn noch bei Tageslicht dramatische Szenen, „Horn: Mann mit Gürtel ins Koma geprügelt“[1]. Verletzt wurden dabei drei jüngere Männer sowie ein 53-järiger Mann, der aus Zivilcourage in die Handgreiflichkeiten einschreiten wollte. Einer der jungen Männer, ein 16-Jähriger, ist laut Medienberichten bei der Auseinandersetzung von dem afghanischen Angreifer derart verletzt worden, dass er im Krankenhaus stundenlange notoperiert werden musste.[2]
Besonders besorgniserregend an dem Vorfall ist, dass der afghanische Asylwerber bereits als äußerst auffällig galt und bereits mehrfach straffällig (es gilt die Unschuldsvermutung) wurde.
In Horn verbreitete Shafigollah A. (35) schon seit Monaten durch seine Gewaltexzesse Angst und Schrecken. Zuletzt verletzte er, wie berichtet, einen 16-Jährigen mit dem Gürtel lebensbedrohlich. (…) Einen Polizisten mit der Brechstange attackiert, Frauen und Kinder bedroht, das Asylquartier demoliert, seine Mitbewohner völlig verängstigt: In den rund zwei Jahren, in denen der Afghane Shafigollah A. in Österreich lebt, hat der 35-Jährige kaum eine Straftat ausgelassen. In Horn und Umgebung zucken viele Leute schon zusammen, wenn sie den Mann nur sehen.[3]
Die blutige Attacke steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der sexuellen Belästigung vor rund einer Woche am Stadtsee in Horn. Zwei Mädchen waren dort von dem 35-Jährigen unsittlich berührt worden. (…) Sogar im zugleich stattfindenden Volksfest in Horn soll der mutmaßliche Täter Jugendliche heimlich fotografiert haben. (Ann. aufgrund sexueller Intentionen) Zudem wird erzählt, dass er drei Tage zuvor nach einer weiteren sexuellen Belästigung wieder vom Stadtsee verwiesen worden war. <So jemand hätte schon früher weggesperrt gehört>, ist man sich in Horn einig.[4]
Dieser Präzedenzfall macht deutlich, dass von vielen Asylwerbern oftmals eine Gefahr ausgeht, und offenbar bereits auffällig oder gar dezidiert und mehrmals gewalttätig gewordene Asylwerber folgenlos völlig freien und unüberwachten Ausgang aus ihren Einrichtungen genießen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Bundesrat an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wann nach Antragstellung wurde der Asylwerber Shafigollah A. zum ersten Mal polizeibekannt?
2. Wie viele Anzeigen wurden gegen den genannten Asylwerber eingebracht?
3. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die jeweiligen Anzeigen eingebracht?
4. Wie viele darauffolgende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet?
5. Wie viele Verfahren und in welchen Fällen sind diese derzeit noch anhängig?
6. Gab es gegen den Asylwerber schon Verurteilungen?
7. Ist das Asylverfahren im Fall des genannten Asylwerbers noch aufrecht?
8. Welche Auswirkungen haben Strafanzeigen oder Ermittlungsverfahren gegen Asylwerber und Asylanerkennungsprozess?
9. Welche vorbeugenden Maßnahmen wurden gegen Shafigollah A. erlassen, nachdem das auffällige Verhalten allgemein bekannt war?
10. Warum erhielt der Asylwerber Freigang, obwohl es bereits im Zeitraum zuvor alarmierende Vorfälle gegeben hatte?
11. Lagen Voraussetzungen für die Verhängung einer U-Haft bereits zu einem früheren Zeitpunkt vor?
12. Wurde wegen der Vorfälle der sexuellen Belästigung am Stadtsee in Horn bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?
13. Wie viele Anzeigen liegen derzeit in Österreich gegen Asylwerber vor?
14. Wie viele Anzeigen liegen derzeit in Österreich gegen anerkannte Flüchtlinge vor?
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