4211/J-BR/2024

Eingelangt am 10.07.2024
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Klemens Kofler

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend bereits auffälliger Asylwerber schlägt abermals zu

 

 

Vergangenen Freitag ereigneten sich am Kirchenplatz von Horn noch bei Tageslicht dramatische Szenen, „Horn: Mann mit Gürtel ins Koma geprügelt“[1]. Verletzt wurden dabei drei jüngere Männer sowie ein 53-järiger Mann, der aus Zivilcourage in die Handgreiflichkeiten einschreiten wollte. Einer der jungen Männer, ein 16-Jähriger, ist laut Medienberichten bei der Auseinandersetzung von dem afghanischen Angreifer derart verletzt worden, dass er im Krankenhaus stundenlange notoperiert werden musste.[2]

 

Besonders besorgniserregend an dem Vorfall ist, dass der afghanische Asylwerber bereits als äußerst auffällig galt und bereits mehrfach straffällig (es gilt die Unschuldsvermutung) wurde.

 

„In Horn verbreitete Shafigollah A. (35) schon seit Monaten durch seine Gewaltexzesse Angst und Schrecken. Zuletzt verletzte er, wie berichtet, einen 16-Jährigen mit dem Gürtel lebensbedrohlich. (…) Einen Polizisten mit der Brechstange attackiert, Frauen und Kinder bedroht, das Asylquartier demoliert, seine Mitbewohner völlig verängstigt: In den rund zwei Jahren, in denen der Afghane Shafigollah A. in Österreich lebt, hat der 35-Jährige kaum eine Straftat ausgelassen. In Horn und Umgebung zucken viele Leute schon zusammen, wenn sie den Mann nur sehen“.[3]

 

„Die blutige Attacke steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der sexuellen Belästigung vor rund einer Woche am Stadtsee in Horn. Zwei Mädchen waren dort von dem 35-Jährigen unsittlich berührt worden. (…) Sogar im zugleich stattfindenden Volksfest in Horn soll der mutmaßliche Täter Jugendliche heimlich fotografiert haben. (Ann. aufgrund sexueller Intentionen) Zudem wird erzählt, dass er drei Tage zuvor nach einer weiteren sexuellen Belästigung wieder vom Stadtsee verwiesen worden war. <So jemand hätte schon früher weggesperrt gehört>, ist man sich in Horn einig.“[4]

 

Dieser Präzedenzfall macht deutlich, dass von vielen Asylwerbern oftmals eine Gefahr ausgeht, und offenbar bereits auffällig oder gar dezidiert und mehrmals gewalttätig gewordene Asylwerber folgenlos völlig freien und unüberwachten Ausgang aus ihren Einrichtungen genießen.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Bundesrat an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Gab es gegen Shafigollah A. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft?

2.    Weshalb wurde ermittelt?

3.    Wie viele Sachverhaltsdarstellungen wurden der Staatsanwaltschaft übermittelt?

4.    Warum wurden gegen Shafigollah A bis dato keine Strafverfahren eingeleitet?

5.    Welche strafprozessrechtlichen und strafrechtlichen Gründe waren ausschlaggebend, dass kein Verfahren gegen Shafigollah A eingeleitet wurden?

6.    Ist das Asylverfahren im Fall des genannten Asylwerbers noch aufrecht?

7.    Welche Auswirkungen haben Strafanzeigen oder Ermittlungsverfahren gegen Asylwerber und Asylanerkennungsprozess?

8.    Warum erhielt der Asylwerber Freigang, obwohl es bereits im Zeitraum zuvor alarmierende Vorfälle gegeben hatte?

9.    Lagen Voraussetzungen für die Verhängung einer U-Haft bereits zu einem früheren Zeitpunkt vor?

10. Wurde wegen der Vorfälle der sexuellen Belästigung am Stadtsee in Horn bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

11. Wie viele Strafverfahren wegen gleicher oder ähnlicher Delikte, die werden derzeit gegen Asylwerber geführt?

12. Wie viele Strafverfahren wegen gleicher oder ähnlicher Delikte werden derzeit gegen anerkannte Flüchtlinge geführt?

13. Welche Maßnahmen werden von Ihnen, ihrer zuständigen Sektion(en) ergriffen, damit es nicht erneut zu derartigen oder noch schlimmeren Vorfällen durch bereits auffällig gewordene Asylwerber kommt

14. Wurde in den letzten Jahren, ab 2015, eine erhöhte Zahl an Verteilungen wegen sexueller Übergriffe in Schwimm- bzw. Strandbädern vorgenommen?

15. Welche Konzepte hat Ihr Ressort ausgearbeitet, damit solche Vorfälle hintangestellt werden?

 

Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.

 



[1] https://www.noen.at/horn/gewalt-exzess-horn-mann-mit-guertel-ins-koma-gepruegelt-427524910

[2] https://www.heute.at/s/sackerl-streit-so-rastete-asylwerber-mit-guertel-aus-120044043

[3] https://www.krone.at/3430082

[4] „Kronen Zeitung“ vom 24.6.2024, S.8