4213/J-BR/2024
Eingelangt am 10.07.2024
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ANFRAGE
des
Bundesrates Christoph Steiner
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Aufenthaltstitel von Imamen
Die Anfragebeantwortung 3872/AB-BR/2024 der Frau Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien zur Anfrage „Wir kennen die Zahl der Imame nicht“ (4176/J-BR/2024) verweist auf Ihr Bundesministerium.
Die Zuständigkeit zu Fragen des Aufenthaltsrechtes liegen beim Bundesministerium für Inneres (…)[1]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Bundesrat an das Bundesministerium für Inneres folgende
Anfrage
1. Ist Ihnen die Zahl der im Ausland ausgebildeten und in Österreich tätigen Imame (Religionsdiener) bekannt?
a. Wenn ja, wurden Ihnen eine Zahl von der IGGÖ bekanntgegeben?
i. Wenn ja, wie lautet die bekanntgegebene Zahl?
ii. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, wurde Ihnen eine Zahl von der schiitischen Bekenntnisgemeinschaft bekanntgegeben?
i. Wenn ja, wie lautet die bekanntgegebene Zahl?
ii. Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn ja, wurde Ihnen eine Zahl von (anderen) islamischen Vereinen bekanntgegeben?
i. Wenn ja, wie lautet die bekanntgegebene Zahl?
ii. Wenn nein, warum nicht?
2. Zeigen sich alle islamischen Bekenntnisgemeinschaften außerhalb des IGGÖ kooperativ gegenüber den österreichischen Behörden?
3. Was kann man sich unter jenen Vereinen vorstellen, die in der Anfragebeantwortung (4176/J-BR/2024) des BMFFIM als „islamische Vereine“, die Moscheen betreiben, bezeichnet sind?
4. Sind diese Vereine transparent und kooperativ?
5. Gab es in den letzten 10 Jahren strafrechtlich relevante Auffälligkeiten bei diesen „islamischen Vereinen“?
6. Welche Aufenthaltstitel genießen die im Ausland ausgebildeten Imame (Religionsdiener) in Österreich? (Bitte um Aufschlüsselung)
7. Gab es in Österreich in den letzten 10 Jahren Anzeigen bzw. Ermittlungsverfahren gegen einen oder mehrere Imame?
a. Wenn ja, in jeweils welchem Fall?
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