4226/J-BR/2024
Eingelangt am 11.07.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des
Bundesrats Christoph Steiner
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Wahlkampf-Schützenhilfe durch Mitarbeiter des Ministeriums
Wir befinden uns 2024 in einem sogenannten „Superwahljahr“, in dem nach der Europawahl auch noch die Nationalratswahl sowie Landtagswahlen stattfinden werden. Immer wieder ranken sich Gerüchte im politischen Umfeld, es würden Mitarbeiter des Ministeriums zu Tätigkeiten für den Parteiwahlkampf herangezogen werden.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Bundesrat an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage
1. Werden Mitarbeiter Ihres Kabinetts für den Nationalratswahlkampf dienstfreigestellt?
a. Falls ja, werden diese für den Wahlkampf dienstfrei freigestellt?
b. Falls ja, in welchem Zeitraum?
2. Sind Mitarbeiter Ihres Kabinetts in diesem Jahr während ihrer Arbeitszeit bei Wahlkampftätigkeiten Ihrer Partei unterstützend tätig gewesen?
3. Werden Mitarbeiter Ihres Kabinetts dazu aufgefordert, spezifische Analysen oder Arbeitspapiere zu erstellen, die in Zusammenhang mit der kommenden Wahl stehen?
a. Falls ja, welche?
b. Falls ja, wo können diese abgerufen werden?
4. Beauftragen Mitarbeiter Ihrer Partei Mitarbeiter Ihres Kabinetts, Analysen und Arbeitspapiere zu bestimmen Themenbereichen durch Ihr Ressort erstellen zu lassen?
a. Falls ja, welche?
b. Falls ja, wo können diese abgerufen werden?
5. Kam es seit April zu einer erhöhten Stundenreduktion bei Mitarbeitern Ihres Kabinetts?
a. Falls ja, passierte dies Aufgrund einer vorläufigen Nebenbeschäftigung bei Ihrer Partei?
b. Fall eine Nebenbeschäftigung bei Ihrer Partei ausgeübt wird, ist diese Nebenbeschäftigung bei Ihnen im Ministerium gemeldet worden?
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