4234/J-BR/2024
Eingelangt am 09.08.2024
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ANFRAGE
der Bundesrätin Andrea-Michaela Schartel
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Disziplinarrechtliche Verfahren gegen Grazer KFG-Gemeinderat Michael Winter
Am 28. Juli dieses Jahres berichtete „Der Grazer“ darüber, dass KFG-Klubobmann Alexis Pascuttini bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt als Beschuldigter geführt werde. Es werde hinsichtlich des Deliktes „Missbrauch von Tonaufnahmen und Aufnahmegeräten“ ermittelt. Laut Berichterstattung werde in der Causa auch der Grazer KFG-Gemeinderat Michael Winter als Beschuldigter geführt.[1]
Gegen Winter wurde bereits in der Vergangenheit seitens der Staatsanwaltschaft Graz ermittelt, da er im Herbst 2023 seine Noch-Ehefrau verletzt haben soll. Von seinem Arbeitgeber – der Landespolizeidirektion – wurde der Grazer Gemeinderat daraufhin bis zur Klärung der Angelegenheit in den Innendienst versetzt. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen gegen Winter im November 2023 ein. Gänzlich überstanden war die Angelegenheit für den Grazer Gemeinderat damit allerdings noch nicht, da das Disziplinarverfahren unabhängig von der Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens erfolgte.[2]
Durch die gegenständliche Anfrage soll in Erfahrung gebracht werden, inwiefern die neuerlichen Ermittlungen gegen Michael Winter disziplinarrechtliche Folgen nach sich ziehen bzw. wie sich bisherige Disziplinarverfahren gegen Winter sowie deren Ausgang darstellten. Aufgrund seines Gemeinderatsmandats und der damit einhergehenden Stellung als „Person des öffentlichen Lebens“ bestehen in diesem Zusammenhang zweifelsohne weitreichende Informationsrechte seitens der Öffentlichkeit.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wurde aufgrund des Beschuldigtenstatus von Michael Winter (konkreter Vorwurf: „Missbrauch von Tonaufnahmen und Aufnahmegeräten“, siehe Printausgabe des „Grazer“ vom 28. Juli 2024, Seite 6) gegen diesen seitens des Dienstgebers ein Disziplinarverfahren eingeleitet?
Falls ja:
a. Wann wurde dieses eingeleitet?
b. Wie stellte sich das Disziplinarverfahren bisher konkret dar (z.B. konkrete Vorwürfe, bisherige Zeugeneinvernahmen, sichergestellte Daten, Auskunftsersuchen an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt etc.)?
c. Welche Konsequenzen hatte die Einleitung des Disziplinarverfahrens für Michael Winter bisher (bspw. Versetzung in den Innendienst, vorläufige Suspendierung etc.)?
d. Gab es anlässlich der Einleitung bzw. Durchführung des Disziplinarverfahrens Gespräche zwischen Michael Winter und seinen Dienstvorgesetzten und falls ja, wie stellten sich diese inhaltlich konkret dar?
e. Ist das Disziplinarverfahren bereits abgeschlossen und falls ja, wie stellte sich dessen konkreter Ausgang sowie allfällige Konsequenzen für Michael Winter dar?
f. Falls das Disziplinarverfahren noch nicht abgeschlossen ist, bis wann ist mit einem Abschluss zu rechnen?
2. Wie hat der Dienstgeber von den Ermittlungen gegen Michael Winter sowie dessen Beschuldigtenstatus erfahren (Meldung an den Dienstgeber durch Michael Winter selbst, aufgrund medialer Berichterstattung, Meldung der Staatsanwaltschaft an den Dienstgeber etc.)?
3. Falls Michael Winter den Dienstgeber nicht selbst über die Ermittlungen gegen seine Person sowie dessen Beschuldigtenstatus informiert hat, wäre er dazu dienstrechtlich verpflichtet gewesen und falls ja, welche (zusätzlichen dienstrechtlichen) Konsequenzen kann eine derartige Unterlassung nach sich ziehen?
4. Falls gegen Michael Winter seitens des Dienstgebers kein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, warum sah man dazu angesichts der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt (konkret hinsichtlich des Delikts „Missbrauch von Tonaufnahmen und Aufnahmegeräten“, siehe Printausgabe des „Grazer“ vom 28. Juli 2024, Seite 6) und des damit einhergehenden Beschuldigtenstatus keine Notwendigkeit?
5. Wie viele weitere Disziplinarverfahren wurden gegen Michael Winter bisher seitens des Dienstgebers eingeleitet?
6. Aus welchen Gründen wurden diese jeweils eingeleitet (z.B. Vorwurf der Körperverletzung, Wegweisung, vorläufiges Waffenverbot etc.)?
7. Welche Konsequenzen hatte die Einleitung dieser Disziplinarverfahren für Michael Winter bisher in den einzelnen Fällen jeweils (bspw. Versetzung in den Innendienst, vorläufige Suspendierung etc.)?
8. Gab es anlässlich der Einleitung bzw. Durchführung der jeweiligen Disziplinarverfahren Gespräche zwischen Michael Winter und seinen Dienstvorgesetzten und falls ja, wie stellten sich diese in den jeweiligen Fällen inhaltlich konkret dar?
9. Wie sind die jeweiligen Disziplinarverfahren ausgegangen und welche (dienstrechtlichen) Konsequenzen hatten diese für Michael Winter?
10. Wie viele der Disziplinarverfahren sind noch nicht abgeschlossen?
11. Um welche konkreten Disziplinarverfahren handelt es sich dabei?
12. Wann ist mit einem Abschluss der noch offenen Disziplinarverfahren zu rechnen?