4253/J-BR/2024
Eingelangt am 18.09.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesrät*innen Korinna Schumann, Genossinnen und Genossen an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Auszahlung Kommunales Investitionsprogramm (KIG 2023) von Juni bis September 2024
Wichtige Teile der Daseinsvorsorge wie Kinderbetreuung, Rettungs- und Feuerwehrwesen, Schulerhaltung, Spitalsfinanzierung, Abwasserent- und Wasserversorgung fallen in den Aufgabenbereich der Städte und Gemeinden. Die Coronapandemie, die Energiekrise, Inflation und nicht zuletzt die Steuerreform 2023 haben zu einem Rückgang der Ertragsanteile gegenüber 2022 geführt. Gleichzeitig sind die Kommunen mit einem immer größer werdenden Berg an Aufgaben konfrontiert. Die Finanzierung zahlreicher kommunaler Dienstleistungen ist dadurch gefährdet.
Die Städte und Gemeinden sind jedoch nicht nur für die Finanzierung wichtiger Infrastruktur zuständig und mit fast 75.000 Vollbeschäftigtenäquivalenten der größte öffentliche Dienstgeber, sondern auch der größte öffentliche Investor in dieser Republik. 296 Millionen Euro haben die Gemeinden zum Beispiel im Jahr 2018 in die Wirtschaftsförderung investiert. Das Schicksal vieler Handwerksbetriebe, lnstallateur*innen, Gärtner*innen, Tischler*innen und regionaler Baufirmen ist somit eng mit der Finanzkraft ihrer Heimatgemeinde verwoben. Durch die Coronakrise sind allerdings die Investitionen auf Gemeindeebene trotz Kommunalem Investitionsprogramm von 2019 auf 2020 laut dem KDZ um 7,7 Prozent zurückgegangen.
Zur Unterstützung von Kommunen hat der Nationalrat daher am 15.11.2022 als Teil des Budgetbegleitgesetzes 2023 das Kommunalinvestitionsgesetz 2023 (KIG 2023) verabschiedet. Nach dem Kommunalinvestitionsgesetz 2023 werden kommunale Investitionsprogramme der Gemeinden mit Zweckzuschüssen von insgesamt einer Milliarde Euro vom Bund unterstützt. Die Höhe des Zweckzuschusses beträgt maximal 50 % der Gesamtkosten pro Investitionsprojekt.
Das KIG 2023 weist zwei getrennte Zweckzuschüsse mit zwei separaten Fördertöpfen zu je 500 Millionen Euro aus:
1. Zweckzuschüsse gemäß § 2 für Energiesparmaßnahmen
2. Zweckzuschüsse gemäß § 5 für Investitionsprojekte
Damit eine Gemeinde das Paket in Anspruch nehmen kann, muss sie davor allerdings 50 % Eigenmittel aufbringen. Es stellt sich die Frage, inwiefern finanzschwache Gemeinden dieses Angebot in Anspruch nehmen können.
Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher folgende
ANFRAGE
1) Wie viele Gemeinden und Städte haben seit dem 1. Juni 2024 einen Zweckzuschuss beantragt? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Bezirk, Gemeinde und Höhe des beantragten Zweckzuschusses)
2) Wie viele Gemeinden und Städte haben seit dem 1. Juni 2024 einen Zweckzuschuss erhalten? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Bezirk, Gemeinde und Höhe des beantragten Zweckzuschusses)
3) Wie viele Anträge von Gemeinden und Städten wurden seit dem 1. Juni 2024 abgelehnt?
a. Was waren die Gründe der Ablehnung?
i. Wie oft sind die jeweiligen Gründe aufgetreten?
b. Welche Art von Investitionsprojekten wurden abgelehnt?
4) Welche Energiesparmaßnahmen laut §2 KIG 2023 wurden seit dem 1. Juni 2024 in welcher Höhe angefragt? (Mit Bitte um Auflistung nach Art, Anzahl und Höhe der Investitionsprojekte, sowie nach Bundesland, Bezirk und Gemeinde)
5) Welche Energiesparmaßnahmen laut §2 KIG 2023 wurden seit dem 1. Juni 2024 in welcher Höhe gefördert? (Mit Bitte um Auflistung nach Art, Anzahl und Höhe der Investitionsprojekte, sowie nach Bundesland, Bezirk und Gemeinde)
6) Welche Investitionsprojekte laut §5 KIG 2023 wurden seit dem 1. Juni 2024 in welcher Höhe angefragt? (Mit Bitte um Auflistung nach Art, Anzahl und Höhe der Investitionsprojekte, sowie nach Bundesland, Bezirk und Gemeinde)
7) Welche Investitionsprojekte laut §5 KIG 2023 wurden seit dem 1. Juni 2024 in welcher Höhe gefördert? (Mit Bitte um Auflistung nach Art, Anzahl und Höhe der Investitionsprojekte, sowie nach Bundesland, Bezirk und Gemeinde)
8) Wie viele Gemeinden und Städte mussten sich seit dem 1. Juni 2023 einer Evaluierung des Bundes unterziehen? (Mit Bitte um Auflistung nach Anzahl und Gemeinde)
9) Wie viele Gemeinden und Städte nahmen seit dem 1. Juni 2024 im Zuge des KIG 2023, zusätzlich zur Förderung des Bundes, Fremdmittel in Anspruch?
a. Welche Art von Fremdmittel nahmen die einzelnen Gemeinden in Anspruch?