4324/J-BR/2024
Eingelangt am 03.10.2024
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Anfrage
der Bundesrät:innen Maria Fischer,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Registrierkassenpflicht der Vereine
Die Einführung der allgemeinen Registrierkassen-, Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht mit dem Steuerreformgesetz 2015/16 war ein wichtiger Schritt für die korrekte steuerliche Ermittlung der Barumsätze und zur Bekämpfung und Vermeidung von Umsatzverkürzungen. Die gesetzlich vorgesehenen Grenzen stellen eine Erleichterung für kleine Vereine dar, die die Jahresumsatzgrenze von 15.000 € bzw. die Barumsatzgrenze von 7.500 € nicht überschreiten. Die vergangenen Krisenjahre, und insbesondere die Energiekrise, haben zu dem nunmehrigen Problem geführt, dass diese Grenzen mit den sehr stark gestiegenen Preisen nicht valorisiert wurden.
Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher folgende
Anfrage
(1) Wie viele Vereine sind in den vergangenen Jahren seit 2020, auf Grund der Überschreitung der Grenzen, registrierkassenpflichtig geworden? Bitte um jährliche Angabe der Anzahl der Vereine, die für 2020, 2021, 2022 und 2023 pflichtig geworden sind.
(2) Ist eine Steigerung der Umstellungszahl auf die Registrierkassenpflicht in den Jahren 2022 und 2023 erkennbar? Wenn ja, in welchem Ausmaß?
(3) In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2020-2023 auf Grund einer abgabenbehördlichen Prüfung von Vereinen das Vorliegen der Registrierkassenpflicht festgestellt, obwohl die Steuerpflichtigen der Annahme waren, dieser infolge Unterschreitens der betraglichen Grenzen, nicht zu unterliegen? Ergaben sich dadurch Steuernachzahlungen? Wenn ja, für welche Steuer in welcher Höhe? (Bitte um jährliche Angabe, auch getrennt nach Steuerart).
(4) Plant das Ministerium die Beträge für die Jahresumsatz- und Barumsatzgrenze (BAO), wie auch des Freibetrags für begünstigte Zwecke (KStG), angesichts der starken Preissteigerungen der vergangenen Krisenjahre, zu valorisieren? Wenn ja, ab wann und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?