4325/J-BR/2024
Eingelangt am 18.11.2024
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ANFRAGE
der Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Veruntreute Vorsorgeuntersuchungen
In den vergangenen Tagen wurden mehrere Postings besorgter Patientinnen und Patienten, die sich offenbar auf eine Unterkärntner Ärztin beziehen, Dr. M. T., öffentlich. Im Zentrum dieser Äußerungen steht der schwerwiegende Vorwurf, dass Frau Dr. M. T. Vorsorgeuntersuchungen bei der BVAEB, der ÖGKK sowie der SVS abgerechnet hat, ohne diese tatsächlich durchgeführt zu haben. Mehrere Betroffene haben sich darüber beschwert, dass ihre E-Card für derartige Scheinabrechnungen missbraucht wurde. Die Beschwerden liegen der Anfragestellerin zum Teil vor.
Als ein Beispiel von vielen sei die folgende Beschwerde zitiert:
„Ich habe letzte Woche bei meinem online SV-Konto gesehen, dass meine VU-Untersuchung mit Mai 2024 gebucht wurde, obwohl sie nicht durchgeführt wurde. Es wurde mir ein Schreiben an den Thresen gelegt, mit der Aussage der Assistentin, dass es für eine Blutabnahme die Zustimmung sei. Als ich es unterschrieben habe, gebe ich ehrlich zu, dass ich nicht nachgelesen habe, ob es die Einstimmung zur VU ist, die es anscheinend war. Ich war damals im 9. Monat schwanger, habe Blutverdünner, sowie auch Schilddrüsentabletten eingenommen (was die Blutwerte sowieso verfälscht hat!) und habe weder meinen Harn abgegeben, noch hat sie eine Befragung über Vorerkrankungen, von Tabak- oder Alkoholkonsum durchgeführt. Die Dame hat auch nie nachgefragt, ob ich Tabletten einnehme und ich war bei der Blutabnahme auch nicht nüchtern!“
Im Interesse derart getäuschter Patientinnen und Patienten sowie aller Versicherten, ist es dringend erforderlich, diesen Vorwürfen nachzugehen und etwaige Missstände umgehend aufzuklären. Es ist von größter Relevanz, zügig und transparent die aufgekommenen Verdachtsmomente aufzuklären, um das Vertrauen in die Sozialversicherung und die Ärzteschaft nicht nachhaltig zu gefährden. Schließlich steht jedem Versicherten lediglich eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung pro Jahr zu und es darf nicht angehen, dass Patientinnen und Patienten um ihre rechtmäßigen Ansprüche gebracht werden.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Bundesrätin an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Ist den zuständigen Gesundheitsbehörden bekannt, ob in der oben zitierten Causa polizeiliche Ermittlungen im Laufen sind?
2. Wenn ja, in welcher Art und Weise kooperieren Sie mit der Ermittlungsbehörde?
3. Sind Ihnen weitere ähnliche Fälle bekannt?
4. Wenn ja, wie viele solcher Fälle wurden Ihnen in den Jahren 2022, 2023 und bis dato 2024 bekannt?
5. Welche Konsequenzen haben bzw. hatten nachgewiesene Fälle von solcherart Scheinabrechnungen für die jeweiligen Ärzte?
6. Welche Möglichkeiten haben Betroffene, im Fall, dass ihnen Vorsorgeuntersuchungen ohne erbrachte Leistung verrechnet wurden, doch noch eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung pro Jahr konsumieren zu können?
Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.