4330/J-BR/2025
Eingelangt am 13.03.2025
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ANFRAGE
des Bundesrates Peter Samt
und weiterer Bundesräte
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Auwiesen müssen noch immer als Naherholungsgebiet wiederhergestellt werden!
Die Auwiesen im Grazer Bezirk Liebenau gelten im Süden der Landeshauptstadt als Naherholungsgebiet für Bürger aus Graz und Umgebung. Sie dienen neben diversen
Freizeitmöglichkeiten als Anlaufpunkt für Grillbegeisterte. Seit Jahren mehren sich jedoch Beschwerden von Anrainern über permanente Lärm- und Geruchsbelästigung. Damit einhergehend führt dies vor Ort zu erheblichen Verunreinigungen. Zum einen stellen die öffentlichen Grillplätze ein erhebliches Problem dar, zum anderen sorgen nächtliche Ruhestörungen am Gelände verstärkt für Unmut bei den angrenzenden Bewohnern. Dahingehend gab es auch schon mehrere Stadtteilversammlungen mit den Bürgern des Bezirkes Liebenau, wo deren Sorgen, Befürchtungen und Anregungen zur Sprache kamen. Laut eines Berichtes der „Kleinen Zeitung" vom 12. Mai 2023 plante man Maßnahmen zur Verbesserung des Erholungsgebietes auf den Auwiesen. Dabei sollten notwendige Beschilderungen, Holzboxen sowie WC-Anlagen und versenkbare Müllsammelstellen installiert werden. Auch die Ordnungswache sollte in den Nachtstunden für die nötige Sicherheit und Ordnung sorgen.[1]
Welche Maßnahmen nun seither konkret umgesetzt wurden, wollte die Liebenauer und Gössendorfer Bevölkerung bei einer erneuten Stadtteilversammlung am 10. Juli 2023 wissen. Seitens der Stadtregierung wurde mitgeteilt, dass einige Initiativen wie die versenkbaren Müllsammelstellen und das Patrouillieren der Ordnungswache umgesetzt wurden. Jedoch blieb man in Sachen Geruchs- und Lärmbelästigung vermeintlich untätig. Die offenen Feuerstellen, auf denen nicht nur gegrillt, sondern angeblich auch Müll verbrannt wird sowie die permanente Lärmentwicklung aufgrund nächtlicher Partys sind aber weiterhin das eigentliche Problem. Eine im September 2022 veröffentlichte Parlamentarische Anfragebeantwortung des Innenministerium hatte erst ergeben, dass es im Laufe des Jahres 2022 zu dutzenden Delikten nach den Paragrafen 83, 87, 125 und 129 des Strafgesetzbuches kam. Bei den Tätern handelte es sich meist um Personen afghanischer, rumänischer und irakischer Herkunft.[2] (Quelle: Parlamentarische Anfragebeantwortung, 3729/ABBR/2022 vom 12.09.2022 zu 4023/J-BR)
Die zuständigen Stellen des Magistrats zeigten sich bei der Versammlung kooperationsbereit, ein Konzept vorzulegen, das eine Hausordnung für die vor Ort befindlichen Gäste der Auweisen und ein Sicherheitskonzept für die Anrainer vorsieht. Das im Juli 2023 von Stadtrat Eber vorgelegte Maßnahmenbündel war dabei ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die offenen Feuerstellen sollten durch weitere Grillplätze ersetzt und damit den Feierwütigen noch mehr Platz für nächtliche Grillgelage geboten werden.
Auch im Jahr 2024 setzten sich die Missstände fort: „Die Problematik der Feuerstellen soll geprüft werden, so der Stand im Juli 2023. Eine Veränderung hat es zu diesem Zeitpunkt bereits gegeben: Die Ordnungswache war in verstärkter Frequenz vor Ort, um für Ruhe und Frieden zu sorgen. Die Stadt hält also an dem Plan fest, die Auwiesen weiter auszubauen und das Angebot zu erweitern. Auch heuer wurde bereits Kritik laut, obwohl die Auwiesen-Saison noch gar nicht richtig gestartet hat. Laut KFG-Stadträtin Claudia Schönbacher sollen erste Beschwerden der Anrainer eingetrudelt sein. (…) Die vorhandenen Grillplätze werden weder ordnungsgemäß verwendet, noch wird der Müll entsorgt“, so die Kritik des KFG. Es wird gefordert, dass die Grillplätze umgehend rückgebaut werden müssen, bevor die „Grillsaison 2024“ richtig losstartet.“[3]
Um das Naherholungsgebiet Auwiesen endlich wieder nach Jahren der Untätigkeit von Seiten der Grazer Stadtregierung zu einem Ort des Wohlbefindens zu machen, müssen dringend echte Maßnahmen ergriffen werden. Es geht dabei um den Schutz der Bürger, die nicht durch Menschen fremdländischer Herkunft Gefahren ausgesetzt werden dürfen. So soll die gegenständliche Anfrage nun Informationen hinsichtlich möglicher Strafdelikte auf den Auwiesen im Grazer Stadtbezirk Liebenau zu Tage fördern:
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Bundesrat an den Bundesminister für Inneres folgende
ANFRAGE
1. Wurden seitens Ihres Ressorts seit Jänner 2024 Maßnahmen gesetzt, um den problematischen Zuständen im Naherholungsgebiet Auwiese entgegenzuwirken?
2. Wenn ja, welche?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Wurden - aufgrund der zahlreichen Anrainerbeschwerden - in den Jahren 2024 und 2025 (weitere) statistische Daten erhoben?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Wenn ja, wie viele Anrainerbeschwerden gab es seit Jänner 2024 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfragebeantwortung in Bezug auf das Naherholungsgebiet der Auwiesen?
7. Was waren die Gründe für die vorgebrachten Anrainerbeschwerden?
8. Stehen Sie bzw. Ihr Ressort bezüglich der Vorfälle auf den Auwiesen in Kontakt mit der Ordnungswache Graz?
9. Wenn nein, warum nicht?
10. Wenn ja, inwiefern besteht hierbei eine Zusammenarbeit?
11. Zu wie vielen Verwaltungsdelikten kam es seit Jänner 2024 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfragebeantwortung in diesem Gebiet?
12. Um welche Verwaltungs- bzw. Strafdelikte handelte es sich dabei konkret?
13. Welche Delikte wurden seit Jänner 2024 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfragebeantwortung im Bereich Auwiese zur Anzeige gebracht?
14. Wie viele Personen wurden seit Jänner 2024 bis zum Zeitpunkt der gegenständlichen Anfragebeantwortung angezeigt - aufgeschlüsselt nach Delikten, Alter, Geschlecht und Nationalität?
15. Zu wie vielen Polizeieinsätzen kam es seit Jänner 2024 bis zum Zeitpunkt der gegenständlichen Anfragebeantwortung?
16. Was war der Grund für diese Einsätze?
17. Wurden im Rahmen der Amtshandlungen Polizisten verletzt?
18. Wenn ja, wie viele Beamte wurden leicht bzw. schwer verletzt?
19. Welche Einschreitungsarten der Polizei kamen seit Jänner 2024 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfragebeantwortung im Bereich Auwiese zur Anwendung?
[1] https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/6287303/Massnahmenpraesentiert
Grillen-auf-den-AuwiesenWas-heuer-besser (20.09.2023)
[2] Parlamentarische Anfragebeantwortung, 3729/ABBR/2022 vom 12.09.2022 zu 4023/J-BR
[3] https://www.5min.at/5202402200736/erste-beschwerden-auwiesen-kontroverse-setzt-sich-auch-heuer-fort/ (13.03.2025)