4338/J-BR/2025

Eingelangt am 08.05.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Bundesrates Andreas Arthur Spanring

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend ominöse Kontamination der Werkhalle der FTZ-Außenstelle Floridsdorf

 

 

Es ist schon höchst problematisch, dass, wie seit langem bekannt, aufgrund des seit Jahren dokumentierten latenten Personalmangels die österreichischen Justizanstalten regelmäßig zu Schließungen anstaltseigener Betriebe gezwungen sind. Doch als wäre dies nicht genug, wurde offenbar vor rund einem Jahr eine weitere anstaltseigene Betriebsstätte – jedoch aus einem ganz anderen Grund – gesperrt.

 

Wie einem internen Schreiben vom 22. April 2024 im Auftrag des JW Kommandos FTZ Wien-Mittersteig, Außenstelle Floridsdorf, zu entnehmen ist, wurde an diesem Tag mit sofortiger Wirkung, die dortige Werkhalle durch die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) „bis auf weiteres“ gesperrt. In einem Folgeschreiben der Anstaltsleitung wurde am 29. April 2024 dazu mitgeteilt, dass bei einer „Probenentnahme im Boden der Werkhalle eine Substanz gefunden wurde, die im Verdacht steht, krebserregend zu sein.“ Das Gebäude solle daher „bis zum Abschluss der Erhebungen, bzw. bis zur Sanierung nicht mehr ohne Schutzausrüstung (= FFP 2 Maske) betreten werden“.

 

Am 17. Juni 2024 gab es ein weiteres Schreiben der Anstaltsleitung, in dem von den Ergebnissen der Raumluftuntersuchung berichtet wurde. Zitat:

„Die Konzentration der Teerbestandteile in der Luft sind hoch und überschreiten vorgegebene Richtwerte. […] Die Aufnahme der Stoffe, die in Verdacht stehen, Krebs erregend zu sein, erfolgt nicht über die Lunge, sondern über die Haut.“

Zur Erinnerung, die vorhergehende Anordnung lautete, man dürfe die Werkhalle nur noch mit FFP-2-Masken als alleiniger Schutzausrüstung betreten.

 

Alles in allem wird von der Anstaltsleitung der Eindruck erweckt, dass eine Kontamination der betreffenden Werkhalle erstmals aufgetreten sei und man demnächst mit der Sanierung beginnen werde.

 

Wie uns aber zugetragen wurde, soll auch ein Bericht eines früher dort zuständigen Arbeitsmediziners existieren, in welchem bereits eine weitaus früher festgestellte Kontamination des Bodens erwähnt worden sein dürfte. Es sei damals jedoch nichts unternommen worden. Hierüber werde aber vonseiten der Anstaltsleitung geschwiegen und auch im aktuellen Fall sollen Fragen und Antragsstellungen der Mitarbeiter über die Hintergründe und Folgen der vorliegenden Problematik entweder nicht oder nur unzureichend beantwortet werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Bundesrat an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann wurde die betreffende Werkhalle der FTZ-Außenstelle Floridsdorf durch die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) übernommen?

2.    Bestand bereits vor dem Jahr 2024 der Verdacht auf eine mögliche Kontamination dieser Werkhalle?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, konnte dieser Verdacht anhand von diesbezüglichen Untersuchungen bestätigt werden und wurde dies dokumentiert?

c.    Wenn ja, wie wurde darauf reagiert?

3.    Welche gesundheitsschädlichen Stoffe wurden bisher im Boden und in der Raumluft der besagten Werkhalle festgestellt und in welchen Konzentrationen?

4.    Welche Untersuchungen gab es dahingehend?

5.    Von wem wurden diese Untersuchungen durchgeführt?

6.    Welche externen Experten oder Behörden wurden informiert und eingebunden?

7.    Wann und von wem wurde die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) in ihrer Rolle als Eigentümer über die Kontamination der Werkhalle und über die anschließenden Untersuchungen informiert?

8.    Wurden die Mitarbeiter über die festgestellten gesundheitsschädlichen Stoffe und deren Konzentration informiert?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, wer hat dies angeordnet?

9.    Wurden die vor Ort eingesetzten Mitarbeiter gesundheitlich untersucht?

a.    Wenn ja, welche Untersuchungen wurden hierbei durchgeführt?

b.    Wenn ja, wer ordnete diese Untersuchungen an?

c.    Wenn ja, auf welcher Basis wurden diese Untersuchungen durchgeführt?

d.    Wenn ja, wurden Erkrankungen festgestellt, die aus der Kontamination des Bodens oder der Luft resultieren könnten?

e.    Wenn nein, warum nicht?

10. Wurden die Insassen über die festgestellten gesundheitsschädlichen Stoffe und deren Konzentration informiert?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, wer hat dies angeordnet?

11. Wurden die vor Ort eingesetzten Insassen gesundheitlich untersucht?

a.    Wenn ja, welche Untersuchungen wurden hierbei durchgeführt?

b.    Wenn ja, wer ordnete diese Untersuchungen an?

c.    Wenn ja, auf welcher Basis wurden diese Untersuchungen durchgeführt?

d.    Wenn ja, wurden Erkrankungen festgestellt, die aus der Kontamination des Bodens oder der Luft resultieren könnten?

e.    Wenn nein, warum nicht?

12. Wurde in diesem Zusammenhang mit dem Dienststellenausschuss Kontakt aufgenommen?

a.    Wenn ja, wurde dieser über die Gefahrenstoffe und deren Konzentration informiert?

b.    Wenn nein, warum nicht?

13. Wurde der zuständige Arbeitsmediziner informiert bzw. eingebunden?

a.    Wenn ja, inwiefern und von wem?

b.    Wenn nein, warum nicht?

14. Besteht die Möglichkeit, dass die festgestellten gesundheitsschädlichen Stoffe, welche sich im Boden der besagten Werkhalle befanden, eventuell bereits seit langem in Böden verboten sind?

a.    Wenn ja, warum wurde der Boden nicht bereits dementsprechend erneuert?

15. Wann und von wem wurde Ihr Ministerium über die Kontamination der besagten Werkhalle der FTZ-Außenstelle Floridsdorf in Kenntnis gesetzt?

16. Welche unmittelbaren Maßnahmen wurden ergriffen, um die Ausbreitung der Kontamination zu verhindern?

17. Welche Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen sollten die dortigen Mitarbeiter und Insassen beachten?

18. Wie wird die Kontamination überwacht und dokumentiert?

19. Welche langfristigen Sanierungsmaßnahmen sind geplant, oder wurden (mittlerweile) bereits durchgeführt?

20. Wie wird die Kommunikation mit den betroffenen Mitarbeitern, den betroffenen Insassen und der Öffentlichkeit gehandhabt?

21. Welche finanziellen und rechtlichen Konsequenzen könnten sich aus der Kontamination ergeben?

 

 

 

 

 

Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.