Eingelangt am 27.05.2025
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ANFRAGE
des Bundesrates Peter Samt
an die Bundesministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Umsetzung, Finanzierung und
Herausforderungen des persönlichen Budgets/der persönlichen Assistenz
im Behindertenwesen
Das persönliche Budget respektive die
persönliche Assistenz stellt eine bedeutende Maßnahme zur
Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
dar. Ziel ist es, ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben
außerhalb stationärer Einrichtungen zu ermöglichen. Es handelt
sich dabei um eine Geldleistung, die direkt an betroffene Personen mit Sinnes-
oder erheblichen Bewegungsbeeinträchtigungen ausbezahlt wird, um
persönliche Assistenz in Anspruch nehmen zu können. Immer mehr Menschen mit Behinderungen nutzen
persönliche Assistenz, um ein Leben in größtmöglicher
Selbstbestimmung zu führen – ein Anspruch, der im Einklang mit der
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen steht, zu
deren Umsetzung Österreich seit der Ratifizierung im Jahr 2008
völkerrechtlich verpflichtet ist und die eine zentrale Aufgabe von Politik
und Gesellschaft darstellt.
Aktuelle Bestrebungen des Bundesministeriums
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie
einiger Bundesländer zielen auf eine bundesweite einheitliche
Vorgehensweise bei den Modalitäten beim persönlichen Budget ab.
Gleichzeitig fordern alle Bundesländer neben einer Anschubfinanzierung
durch den Bund auch eine dauerhafte Finanzierung seitens des Bundesministeriums
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Die Steiermark hat von Beginn an ihre Bedenken
deutlich gemacht: Die aktuelle Richtlinie schafft keine bundesweite
Harmonisierung, da sie weder auf die unterschiedlichen Anforderungen im
privaten und beruflichen Bereich eingeht, noch bereits funktionierende
Strukturen – wie jene in der Steiermark – berücksichtigt. Die
Entscheidung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), die
Anmeldung von freien Dienstverhältnissen in Privathaushalten nicht
länger zu akzeptieren, hat berechtigterweise zu Verunsicherung und
Unverständnis bei Menschen mit Behinderungen sowie bei
Selbstvertreterorganisationen geführt.
Trotz der berechtigten Einwände der
Länder – insbesondere der Steiermark – und betroffener
Organisationen wurde auf diese Bedenken bisher seitens des Bundes nicht
eingegangen. Die Situation erfordert dringende Klärung und aktives
Handeln, um negative Auswirkungen auf Betroffene zu vermeiden und die
Assistenzstrukturen in Österreich zukunftsfähig abzusichern.
In diesem Zusammenhang richtet der
unterfertigte Bundesrat an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
- Welche konkreten
Pläne und Maßnahmen sind seitens des BMASGPK zur
Überarbeitung der aktuellen Richtlinie zum persönlichen
Budget/zur persönlichen Assistenz vorgesehen?
- Bis wann ist
jeweils mit deren Umsetzung zu rechnen?
- Aus welchem Grund
werden im Rahmen der bundesweiten einheitlichen Regelung zum
persönlichen Budget/zur persönlichen Assistenz bereits
etablierte und funktionierende Strukturen – wie jene in der
Steiermark – berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt?
- Gab es seitens des
BMASGPK Weisungen, Erlässe oder anderweitige Vorgaben an die
ÖGK, wonach freie Dienstverhältnisse im Privathaushalt
bezugnehmend auf das persönliche Budget/die persönliche
Assistenz nicht mehr anerkannt werden sollen?
- Wenn ja, seit
wann gelten diese Weisungen, Erlässe oder anderweitigen Vorgaben,
und wie stellt sich deren Umsetzung in den einzelnen Bundesländern
dar (bitte nach Bundesländern aufgeschlüsselt)?
- Ist im
Zusammenhang mit der Entscheidung, der ÖGK freie
Dienstverhältnisse im Privathaushalt nicht mehr anzuerkennen, eine
Übergangsfrist vorgesehen?
- Wenn ja, bis wann
gilt diese (bitte nach Bundesländern aufgeschlüsselt)?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wenn nein, welche
konkreten Unterstützungsmaßnahmen sind für betroffene
Menschen mit Behinderungen geplant?
- Welche konkrete
Unterstützung erhalten Betroffene derzeit bei der Umstellung ihrer Assistenzverhältnisse?
- Wie wird die
Entscheidung der ÖGK, freie Dienstverhältnisse im Privathaushalt
künftig nicht mehr anzuerkennen, vom BMASGPK bewertet?
- Welche konkreten
Gespräche oder Abstimmungen haben bisher mit der ÖGK zur
aktuellen Problematik stattgefunden?
- Welche
Alternativen zu freien Dienstverhältnissen werden vom BMASGPK Menschen
mit Behinderungen empfohlen, die persönliche Assistenz in Anspruch
nehmen?
- Sieht das BMASGPK in
der Einschränkung bestimmter Beschäftigungsformen im Bereich der
persönlichen Assistenz eine mögliche Benachteiligung von
Menschen mit Behinderungen und eine Einschränkung ihrer
Selbstbestimmung?
- Wenn nein, aus
welchen Gründen nicht?
- Welche weiteren
ähnlichen Unterstützungsleistungen werden konkret in die
Evaluierung einbezogen, mit welchem Ziel sollen diese kombiniert werden,
und bis wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
- Ist geplant, dass
Selbstvertreterorganisationen und deren Expertise umfassend in die
Überarbeitung der Richtlinie eingebunden werden?
- Wenn ja, in welcher
Form – und welche Organisationen sind konkret beteiligt?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Inwiefern
fließen die Forderungen der Bundesländer von der
Landessozialreferentenkonferenz vom 9. Mai in Langenlois, etwa neben einer
Anschubfinanzierung durch den Bund auch eine dauerhafte Finanzierung
seitens des BMASGPK, in die Überlegungen Ihres Ressorts ein?
- Wie beurteilt das BMASGPK
die Befürchtung zahlreicher Menschen mit Behinderungen, dass
persönliche Assistenten, die derzeit in einem freien
Dienstverhältnis tätig sind, aufgrund der neuen Regelung als
Selbstständige in einem „echten Dienstverhältnis“
ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben wollen oder können, da
dadurch steuerrechtliche Pflichten – mit allen Vor- und Nachteilen
– entstehen?
- Wie beurteilt das BMASGPK
die Tatsache, dass auch eine geringfügige Beschäftigung Fragen
und mögliche Nachteile für die assistenznehmende Person mit sich
bringt – etwa im Krankheitsfall der angestellten Person,
insbesondere die Frage, ob der Lohn während des Krankenstandes
weiterhin aus dem persönlichen Budget bezahlt werden muss –,
sowie hinsichtlich der raschen Bereitstellung einer adäquaten
Ersatzperson im Rahmen eines „echten Dienstverhältnisses“
und der Übernahme zusätzlich entstehender Kosten für
Urlaubs- und Krankenvertretungen?
- Wie bewertet das BMASGPK die
Tatsache, dass die Institutionalisierung der persönlichen Assistenz
hin zu einem Träger dem langfristigen Ziel der Inklusion und der
Deinstitutionalisierung widerspricht?