4346/J-BR/2025

Eingelangt am 26.06.2025
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Anfrage

des Bundesrates Andreas Arthur Spanring

an den Bundesminister für Bildung

betreffend missbräuchliche Fahnenaktionen schulexterner Personen

 

 

In einem am 20.06.2025 veröffentlichten Facebook-Post behauptete ein Journalist der Zeitung "Falter", Herr Florian Klenk, er habe bei einer Schule der Marktgemeinde Eichgraben eine sogenannte "Regenbogenfahne" gehisst.

 

Ein Bild, das Text, draußen, Himmel, Screenshot enthält.

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Screenshot: Facebook-Seite von Florian Klenk (20.06.2025, 16:37 Uhr)

Dieses Posting wirft mehrere ernsthafte Fragen zur Sicherheit und auch Fragen hinsichtlich der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen an unseren Bildungseinrichtungen auf. Besonders angesichts aktueller Geschehnisse müsste klar sein, dass die Sicherheit auf Schulgeländen und der Schutz unserer Schüler von höchster Priorität ist.

 

Gemäß den rechtlichen Grundlagen und Empfehlungen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMB) ist der Umgang von Schulleitungen und Lehrpersonal mit Medien und der Öffentlichkeit klar geregelt. Öffentlichkeitsarbeit und das Setzen von Symbolen an Schulen bedürfen einer sorgfältigen Abwägung und gegebenenfalls einer Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Das Hissen von Fahnen, insbesondere wenn sie politische oder gesellschaftliche Botschaften transportieren, fällt unter diese Regelungen.[1]

 

Darüber hinaus ist es bemerkenswert, dass erst vor wenigen Monaten Schüler der HTL Braunau daran gehindert wurden, eine Österreich-Fahne in ihrer Klasse aufzuhängen.[2] [3] Der Vorfall wurde in den Medien breit getreten und das Verhalten der Schüler und folglich diese selbst einer künstlichen Empörungswelle ausgesetzt, während offenbar das Betreten eines schulexternen Journalisten und hissen einer Regenbogenfahne durch diesen von den zuständigen Behörden weithin unkommentiert bleibt. Diese Doppelmoral wirft Fragen auf und bedarf einer Klärung durch das Bundesministerium.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Bundesrat an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist dem BMB bekannt, ob die Behauptung des Journalisten, er habe bei einer Schule in Eichgraben eine Regenbogenfahne gehisst, der Wahrheit entspricht?

a.    Falls ja, wann haben Sie und Ihr Ministerium davon erfahren?

b.    Haben Sie, als sie davon erfuhren, eine Klärung des gegenständlichen Falles beauftragt?

c.    Falls ja, um welche Schule handelt es sich?

2.    Geschah diese Aktion des Journalisten eigenmächtig oder mit Genehmigung einer zuständigen Stelle oder Behörde?

a.    Falls sie genehmigt war, wer hat dem Journalisten die Erlaubnis erteilt, eine Fahne auf dem Schulgelände zu hissen?

b.    Falls sie nicht genehmigt war, wie ist es möglich, dass ein Journalist ohne Erlaubnis eine Fahne an einer öffentlichen Schule hissen kann?

c.    Falls sie nicht genehmigt war, welche rechtlichen Schritte planen Sie gegen den Journalisten einzuleiten?

d.    Sollten Sie keine rechtlichen Schritte gegen ihn einleiten, darf künftig jeder die Fahnenstangen der Schule frei verwenden?

3.    Wurde die Schulleitung der betroffenen Schule in Eichgraben über das Hissen der Fahne informiert?

a.    Falls ja, hat sie dieser Aktion zugestimmt?

b.    Falls sie nicht zugestimmt hatte, welche Schritte wurden unternommen, um den Journalisten an seinem Vorhaben zu hindern?

4.    Welche rechtlichen Grundlagen und Genehmigungsverfahren gelten für das Hissen von Fahnen an österreichischen Schulen?

5.    Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass solche Aktionen an österreichischen Schulen in Zukunft unterbleiben?

6.    Welche Sicherheitsvorkehrungen bestehen an den Schulen in Eichgraben, um unbefugtes Betreten und Handeln auf dem Schulgelände zu verhindern?

7.    Welche Schritte werden unternommen, um die Öffentlichkeit über die tatsächlichen Ereignisse und die Maßnahmen der betroffenen Schule zu informieren?

8.    Wie bewertet das BMB die Symbolik der Regenbogenfahne im schulischen Kontext?

9.    Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die bestehenden Regelungen zum Hissen von Fahnen an österreichischen Schulen?

10. Wie wird von Ihnen sichergestellt, dass die politische Neutralität an Schulen gewahrt bleibt?

11. Gibt es vergleichbare Vorfälle an anderen Schulen?

a.    Wenn ja, wie wurden diese gehandhabt?

12. Welche Unterstützung bietet das BMB den Schulen im Umgang mit derartigen Situationen?

13. Wie wird die Schulgemeinschaft (Schüler, Eltern, Lehrer) in Entscheidungen über das Hissen von etwaigen Fahnen eingebunden?

14. Welche Maßnahmen plant das BMB, um Österreichs Schulen nach diesem Vorfall besser über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Genehmigungsverfahren zu informieren?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.



[1]https://rundschreiben.bmbwf.gv.at/media/umgang_mit_medien_und_der_oeffentlichkeit_rechtliche_grundlagen_und_empfehlungen_fuer_schulleitungen_und_lehrpersonal_final_bds.pdf (eingesehen: 23.06.2025)

[2]              https://www.heute.at/s/schueler-duerfen-keine-oesterreich-fahne-aufhaengen-120089422 (eingesehen: 23.06.2025)

[3]              https://exxpress.at/politik/htl-braunau-schueler-duerfen-oesterreich-fahne-nicht-aufhaengen/ (eingesehen: 23.06.2025)