4347/J-BR/2025

Eingelangt am 26.06.2025
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Anfrage

 

des Bundesrates Peter Samt

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Stilllegung des Asylquartiers in Spital am Semmering

 

 

Im Herbst des Jahres 2014 hatte man das Erholungsheim „Haus Semmering“ in Spital am Semmering in ein Asylquartier umgewandelt. 2018 wurde das Quartier zwischen-zeitlich geschlossen und 2021 wiedereröffnet, um dann im Herbst 2024 erneut stillgelegt zu werden. Als offizielle Begründung führte man den „Rückgang der Flüchtlingszahlen an. Derzeit seien rund 1000 Personen in den Einrichtungen der BBU, die sich um die Erstankunft von Asylwerbern in Österreich kümmert, untergebracht. 2022 waren es etwa noch 12.000. Auch am Semmering war man zuletzt weit vom Höchststand von 390 Personen im Herbst 2022 entfernt, vor der Schließung waren 20 Personen im Heim wohnhaft.“[1]

 

Allerdings hatte es bereits im Frühjahr 2024 eine mehrwöchige Räumung des Gebäudes gegeben. Dies geschah jedoch offenbar aufgrund eines Bescheides der Gemeinde, „weil wegen Brandschutz-Mängeln Gefahr im Verzug“ gewesen sei.[2]

 

Um abzuklären, aus welchen Beweggründen es nun zu der längst überfälligen Stilllegung des Asylquartiers in Spital am Semmering kam und wie das weitere Vorgehen sein wird, bedarf es einer umfassenden Klärung.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Bundesrat an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Aus welchen konkreten Gründen wurde die Stilllegung des Asylquartiers in Spital am Semmering im Jahr 2024 veranlasst?

2.    Inwieweit spielten dabei Brandschutzmängel eine Rolle?

3.    Seit wann waren dem Innenministerium bzw. der Bundesbetreuungsagentur die festgestellten baulichen Mängel im Asylquartier Spital am Semmering bekannt?

4.    Welche Maßnahmen wurden daraufhin gesetzt?

5.    Gibt es aktuell weitere Asylunterkünfte des Bundes in der Steiermark, die aufgrund von baulichen oder brandschutztechnischen Mängeln möglicherweise nicht den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen?

a.    Falls ja, welche sind das und welche Konsequenzen ergeben sich jeweils daraus?

6.    Wie viele Personen waren in den Jahren 2021 bis 2024 im Asylquartier in Spital am Semmering untergebracht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Monat, Geschlecht, Nationalität und Alter)

7.    Wie hoch waren die Gesamtkosten für den Betrieb des Asylquartiers in den Jahren 2021 bis 2024? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Monat, Art der Aufwendungen sowie Kostenstellen)

8.    Welche Kosten entstanden im ersten Quartal 2025 aufgeschlüsselt nach Monat, Art der Aufwendungen sowie Kostenstellen?

9.    Wie viel Personal, gegliedert nach ärztlichem Personal, medizinischem Hilfspersonal, Psychologen, Sozialbetreuern sowie Lern- und Freizeitbetreuern, waren zum Stichtag der Schließung dauerhaft oder zeitweise im Asylquartier in Spital am Semmering beschäftigt?

10. Wurde das bestehende Personal gekündigt oder sind die Mitarbeiter in anderen Bereichen weiterbeschäftigt?

a.    Im Falle einer Weiterbeschäftigung, welchen Aufgaben bzw. Tätigkeiten gehen die angeführten Berufsgruppen jetzt jeweils nach?

b.    Im Falle einer Kündigung, wie viele Personen aus den jeweils angeführten Berufsgruppen wurden gekündigt?

11. Wie hoch waren die Gesamtkosten seit der Stilllegung des Asylquartiers in Spital am Semmering, aufgeschlüsselt nach Kostenstellen?

12. Welche Mängel wurden im Frühjahr 2024 festgestellt, die zur vorübergehenden Räumung führten, und warum wurde das Quartier anschließend erneut weiterbetrieben, wenn offenbar Gefahr im Verzug bestand?

13. Welche Behörde oder Institution war in den letzten drei Jahren für die regelmäßige Überprüfung der baulichen und brandschutztechnischen Sicherheit des Asylquartiers in Spital am Semmering zuständig und in welchen Abständen fanden diesbezüglich Kontrollen statt?

14. Gab es seit der Wiedereröffnung des Asylquartiers im Jahr 2021 weitere behördliche Prüfungen, die auf bauliche Mängel oder Brandschutzprobleme hingewiesen haben?

a.    Falls ja, wann und mit welchem Ergebnis?

15. Gab es Investitionen, die mit dem Brandschutz in Zusammenhang stehen?

a.    Falls ja, wie hoch waren diese jeweils?

16. Welche künftige Nutzung ist für das Gebäude des ehemaligen Asylquartiers in Spital am Semmering geplant und wer trägt die Kosten für etwaige Sanierungs-maßnahmen?

17. Können Sie eine Garantie abgeben, dass das Quartier in Spital am Semmering in seiner Verwendung als Asylunterkunft dauerhaft geschlossen bleibt?

a.    Falls ja, wie begründen Sie diese Garantieerklärung?

b.    Falls nein, warum können Sie diese Garantie nicht abgeben?

18. Wie viele Beschwerden von Anrainern oder der Gemeindeverwaltung über das Asylquartier in Spital am Semmering wurden seit 2021 gemeldet?

19. Welche Maßnahmen wurden in den jeweiligen Fällen ergriffen?

20. Wie viele Polizeieinsätze gab es seit der Wiedereröffnung 2021 in oder im Zusammenhang mit dem Asylquartier in Spital am Semmering? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Art des Einsatzes und jeweiligem Anlass)

21. Gab es im Zuge dieser Polizeieinsätze auch tätliche Übergriffe auf Polizisten?

a.    Falls ja, wie viele?

b.    Falls ja, wurden dabei auch Polizisten verletzt?

22. Gab es Vorfälle von strafrechtlich relevanten Delikten oder Ordnungs-widrigkeiten im Zusammenhang mit dem Asylquartier in Spital am Semmering?

a.    Falls ja, wann, welcher Art und welche Konsequenzen ergaben sich daraus jeweils?

23. Gab es im Zusammenhang mit dem Asylquartier in Spital am Semmering Anzeigen oder polizeiliche Ermittlungen zu Vorfällen ohne strafrechtliche Relevanz?  

a.    Falls ja, wann, welcher Art und welche Konsequenzen ergaben sich daraus jeweils?



[1]   https://www.kleinezeitung.at/steiermark/muerztal/18844619/asylheim-am-semmering-sperrt-endgueltig-zu

[2]   https://www.krone.at/3261188