4359/J-BR/2025

Eingelangt am 04.12.2025
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Werner Gradwohl

an den Bundesminister für Inneres

betreffend offenkundiges Totalversagen der Resozialisierungspolitik

 

 

Am 16. Oktober 2025 berichteten die großen Tageszeitungen[1] von einem offensichtlichen Versagen der heimischen Resozialisierungspolitik: Zwei Jugendliche mit Migrationshintergrund, die 2023 einen Terroranschlag auf eine Schule in Bruck/Mur geplant hatten und zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden waren, wurden abermals festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, erneut Anschlagspläne geschmiedet zu haben.

 

„Der Ältere, heute 18-Jährige, wurde bereits Ende Juli wegen des Verdachts auf Anschlagspläne wieder in U-Haft genommen. Der Jüngere, nunmehr 17-Jährige, wurde am Wochenende festgenommen“, schreibt „Der Kurier“. Der ältere Tatverdächtige soll wieder im Internet nach Bombenbauplänen gesucht haben, der andere soll beabsichtigt haben, eine Maschinenpistole zu kaufen.

 

Kritisch wird in den zitierten Berichten die Rolle der Justiz betrachtet. Beiden wurde, anlässlich des geplanten Anschlags auf die Schule in Bruck/Mur, vom Gericht Bewährungshilfe, ein Deradikalisierungstraining sowie ein Anti-Gewalttraining verordnet – scheinbar ohne Erfolg. Nicht außer Acht gelassen werden darf hier eine Verantwortlichkeit des Innenministeriums, das für Überwachung, Durchsuchung und Abschiebung zuständig ist.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Bundesrat an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

  1. Wurde einer der beiden Tatverdächtigen oder beide bereits vor der im Jahr 2023 begangenen Tat oder nach deren Entlassung überwacht?

a.    Falls ja, wer von beiden wurde zu welchem Zeitpunkt überwacht und warum?

b.    Falls ja, wer übernahm/übernimmt die Überwachung?

c.    Falls ja, in welchem Ausmaß erfolgte eine Überwachung?

d.    Falls ja, wann lagen erste Erkenntnisse vor?

e.    Falls ja, welche Maßnahmen wurden seitens des BMI aufgrund dieser Erkenntnisse gesetzt?

f.     Falls keine Maßnahmen gesetzt wurden, warum nicht?

  1. Welche konkreten Maßnahmen der Sicherheitsbehörden wurden nach der Entlassung der beiden bereits vorbestraften Jugendlichen gesetzt, um eine neuerliche Radikalisierung oder Anschlagsplanung zu verhindern?
  2. Wie gestaltete sich der Informationsfluss zwischen BMI, Sozialbehörden, BMJ und Justizvollzugsanstalten nach der Haftentlassung?
  3. Gab es seitens des BMI nachweisbare Warnhinweise auf eine erneute Radikalisierung, die nicht oder zu spät an die zuständigen Stellen weitergeleitet wurden?

a.    Falls ja, von welcher Behörde erlangte das BMI Kenntnis?

b.    Falls ja, welche Maßnahmen wurden/werden seitens des BMI in diesem Zusammenhang gesetzt?

c.    Falls keine Maßnahmen gesetzt wurden, gab es seitens des BMI eine Kontaktaufnahme mit den anderen beteiligten Behörden, um einen Status quo zu erheben?

  1. Welche behördliche Stelle trug die Hauptverantwortung für die Überwachung der beiden Jugendlichen?

a.    Welche konkreten Umstände müssen vorliegen, damit es zu einer Überwachung kommt?

b.    Mit welchen Behörden stimmt sich das BMI dabei ab?

  1. Wurde nach den jüngsten Festnahmen eine interne Untersuchung zur behördlichen Überwachung und Gefährderkommunikation eingeleitet?

a.    Falls ja, wer leitet diese Untersuchung und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

b.    Falls nein, warum wird dies seitens des BMI als nicht notwendig erachtet?

  1. Welche Konsequenzen zieht das Innenministerium aus dem wiederholten Versagen im Umgang mit bekannten islamistischen Gefährdern?
  2. Wie bewertet das BMI die bisherige Wirksamkeit von „Deradikalisierungsprogrammen“ in Österreich?
  3. Welche ressortübergreifenden Maßnahmen bestehen, um gefährdete Jugendliche präventiv zu erkennen und zu betreuen, bevor sie zu sicherheitsrelevanten Gefährdern werden?
  4. Wird eine gemeinsame Evaluierung von BMI und BMJ zur Effektivität der Resozialisierungsmaßnahmen bei terroristischen Straftätern (Versuch, als auch die vollendete Tat) durchgeführt?

a.    Falls ja, ist bereits eine Evaluierung in Arbeit bzw. bis wann ist mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse zu rechnen?

b.    Falls nein, wieso wird eine gemeinsame Evaluierung nicht als zielführend erachtet?

  1. Wurde über den zweiten Tatverdächtigen, welcher sich laut Medienberichten eine Maschinenpistole zulegen wollte, ein Waffenverbot ausgesprochen?

a.    Bestand bereits ein aufrechtes Waffenverbot gegenüber dem zweiten Tatverdächtigen?

a.    Falls nein, wieso wurde kein Waffenverbot ausgesprochen?

 



[1]              https://kurier.at/chronik/steiermark/anschlagsplaene-verurteilte-steirische-burschen-wieder-in-haft/403093761; https://www.krone.at/3930167