4359/J-BR/2025
Eingelangt am 04.12.2025
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ANFRAGE
des Bundesrates Werner Gradwohl
an den Bundesminister für Inneres
betreffend offenkundiges Totalversagen der Resozialisierungspolitik
Am 16. Oktober 2025 berichteten die großen Tageszeitungen[1] von einem offensichtlichen Versagen der heimischen Resozialisierungspolitik: Zwei Jugendliche mit Migrationshintergrund, die 2023 einen Terroranschlag auf eine Schule in Bruck/Mur geplant hatten und zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden waren, wurden abermals festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, erneut Anschlagspläne geschmiedet zu haben.
„Der Ältere, heute 18-Jährige, wurde bereits Ende Juli wegen des Verdachts auf Anschlagspläne wieder in U-Haft genommen. Der Jüngere, nunmehr 17-Jährige, wurde am Wochenende festgenommen“, schreibt „Der Kurier“. Der ältere Tatverdächtige soll wieder im Internet nach Bombenbauplänen gesucht haben, der andere soll beabsichtigt haben, eine Maschinenpistole zu kaufen.
Kritisch wird in den zitierten Berichten die Rolle der Justiz betrachtet. Beiden wurde, anlässlich des geplanten Anschlags auf die Schule in Bruck/Mur, vom Gericht Bewährungshilfe, ein Deradikalisierungstraining sowie ein Anti-Gewalttraining verordnet – scheinbar ohne Erfolg. Nicht außer Acht gelassen werden darf hier eine Verantwortlichkeit des Innenministeriums, das für Überwachung, Durchsuchung und Abschiebung zuständig ist.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Bundesrat an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
a. Falls ja, wer von beiden wurde zu welchem Zeitpunkt überwacht und warum?
b. Falls ja, wer übernahm/übernimmt die Überwachung?
c. Falls ja, in welchem Ausmaß erfolgte eine Überwachung?
d. Falls ja, wann lagen erste Erkenntnisse vor?
e. Falls ja, welche Maßnahmen wurden seitens des BMI aufgrund dieser Erkenntnisse gesetzt?
f. Falls keine Maßnahmen gesetzt wurden, warum nicht?
a. Falls ja, von welcher Behörde erlangte das BMI Kenntnis?
b. Falls ja, welche Maßnahmen wurden/werden seitens des BMI in diesem Zusammenhang gesetzt?
c. Falls keine Maßnahmen gesetzt wurden, gab es seitens des BMI eine Kontaktaufnahme mit den anderen beteiligten Behörden, um einen Status quo zu erheben?
a. Welche konkreten Umstände müssen vorliegen, damit es zu einer Überwachung kommt?
b. Mit welchen Behörden stimmt sich das BMI dabei ab?
a. Falls ja, wer leitet diese Untersuchung und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
b. Falls nein, warum wird dies seitens des BMI als nicht notwendig erachtet?
a. Falls ja, ist bereits eine Evaluierung in Arbeit bzw. bis wann ist mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse zu rechnen?
b. Falls nein, wieso wird eine gemeinsame Evaluierung nicht als zielführend erachtet?
a. Bestand bereits ein aufrechtes Waffenverbot gegenüber dem zweiten Tatverdächtigen?
a. Falls nein, wieso wurde kein Waffenverbot ausgesprochen?
[1] https://kurier.at/chronik/steiermark/anschlagsplaene-verurteilte-steirische-burschen-wieder-in-haft/403093761; https://www.krone.at/3930167