4360/J-BR/2025

Eingelangt am 04.12.2025
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Werner Gradwohl

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend offenkundiges Totalversagen der Resozialisierungspolitik

 

 

Am 16. Oktober 2025 berichteten die großen Tageszeitungen[1] von einem offensichtlichen Versagen der heimischen Resozialisierungspolitik: Zwei Jugendliche mit Migrationshintergrund, die 2023 einen Terroranschlag auf eine Schule in Bruck/Mur geplant hatten und zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden waren, wurden abermals festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, erneut Anschlagspläne geschmiedet zu haben.

 

„Der Ältere, heute 18-Jährige, wurde bereits Ende Juli wegen des Verdachts auf Anschlagspläne wieder in U-Haft genommen. Der Jüngere, nunmehr 17-Jährige, wurde am Wochenende festgenommen“, schreibt „Der Kurier“. Der ältere Tatverdächtige soll wieder im Internet nach Bombenbauplänen gesucht haben, der andere soll beabsichtigt haben, eine Maschinenpistole zu kaufen.

 

Kritisch wird in den zitierten Berichten die Rolle der Justiz betrachtet. Beiden wurde, anlässlich des geplanten Anschlags auf die Schule in Bruck/Mur, vom Gericht Bewährungshilfe, ein Deradikalisierungstraining sowie ein Anti-Gewalttraining verordnet – scheinbar ohne Erfolg.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Bundesrat an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

  1. Wurde im Zuge der Resozialisierungsmaßnahmen bei dem heute 18-Jährigen eine verpflichtende psychologische Betreuung durchgeführt?

a.    Falls ja, mit welchen Ergebnissen?

b.    Falls ja, wer führt derartige Resozialisierungsmaßnahmen durch?

c.    Falls nein, warum nicht?

  1. Welche Behörden waren für die Deradikalisierungsarbeit zuständig und wie wurde deren Erfolg überprüft?

a.    Wie bewertet das BMJ die bisherige Wirksamkeit von „Deradikalisierungsprogrammen“ in Österreich?

b.    Inwieweit wurden die Lehren aus früheren islamistischen Anschlägen in Österreich (z. B. Wien 2020) in diesem Fall tatsächlich umgesetzt?

c.    Welche wissenschaftlichen Evaluationen oder Wirksamkeitsstudien wurden in den letzten zehn Jahren zu den bestehenden Resozialisierungs- und Deradikalisierungsprogrammen durchgeführt?

d.    Welche quantitativen Erfolgskennzahlen (z. B. Rückfallsraten, Abbruchquoten, Beschäftigungsintegration etc.) werden zur Beurteilung von Resozialisierungsmaßnahmen herangezogen?

e.    Gibt es einheitliche Qualitätsstandards für die Durchführung von Deradikalisierungsmaßnahmen in Österreich?

f.     Falls ja, wie sehen diese aus?

g.    Falls ja, wann wurden diese Standards letztmalig überarbeitet?

h.    Wird die Einhaltung dieser Qualitätsstandards regelmäßig überprüft?

i.      Falls ja, durch wen?

  1. Welche ressortübergreifenden Maßnahmen bestehen, um gefährdete Jugendliche präventiv zu erkennen und zu betreuen, bevor sie zu sicherheitsrelevanten Gefährdern werden?

a.       Welche präventiven Programme bestehen, um gefährdete Jugendliche bereits vor einer strafrechtlichen Auffälligkeit zu erreichen?

b.       In welchem Ausmaß arbeitet das Justizministerium mit Schulen, Jugendämtern oder Sozialarbeitern zusammen, um Radikalisierungsprozesse frühzeitig zu erkennen?

c.       Welche Rolle spielt der Kontakt zu Familie, Gemeinde und religiösen Institutionen in der Nachbetreuung?

  1. Wird eine gemeinsame Evaluierung von BMI und BMJ zur Effektivität der Resozialisierungsmaßnahmen bei terroristischen Straftätern (Versuch, als auch die vollendete Tat) durchgeführt?

a.    Falls ja, ist bereits eine Evaluierung in Arbeit bzw. bis wann ist mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse zu rechnen?

b.    Falls nein, wieso wird eine gemeinsame Evaluierung nicht als zielführend erachtet?

  1. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben des Justizministeriums für Resozialisierungs- und Deradikalisierungsmaßnahmen seit 2015?

a.    Wie verteilt sich die Finanzierung dieser Maßnahmen auf staatliche und private Träger?

b.    Gibt es finanzielle Anreize für gemeinnützige oder religiöse Organisationen, Resozialisierungsprogramme anzubieten und wie werden diese Organisationen überprüft?

c.    Werden externe Partner (z. B. NGOs, Sozialdienste etc.) nach Erfolgskennzahlen oder Wirkungsergebnissen vergütet?

d.    Falls ja, wie sehen diese Kennzahlen aus und wer gibt diese vor?

e.    Falls es keine externen Partner gibt, warum nicht?

  1. Welche fachlichen Qualifikationen müssen Personen nachweisen, die im Auftrag des BMJ Deradikalisierungs- oder Resozialisierungsmaßnahmen durchführen?

a.    Gibt es verpflichtende Schulungen oder Supervisionen für Bewährungshelfer im Bereich Extremismusprävention?

b.    Wie viele spezialisierte Experten für Extremismusprävention, aufgeteilt nach Bundesländern, sind derzeit im Justizvollzug tätig?

c.    Falls das BMJ zur Ansicht gelangt, dass ein Mangel an Experten vorliegt: Welche Maßnahmen setzt das Ministerium, um den Personalmangel in diesem Bereich zu beheben?

d.    Sollte das BMJ selbst über derartige Experten verfügen, wie hoch ist der Grad der unbesetzten Stellen im Bundesländervergleich?

e.    Werden bei einer möglichen religiös-ideologischen Betreuung Geistliche der jeweiligen Konfession, der die Täter angehören, zur Resozialisierung beigezogen?

f.     Falls ja, müssen diese Personen Voraussetzungen erfüllen, damit sie seitens des BMJ als vertrauenswürdig gelten?

g.    Falls ja, welche Voraussetzung müssen erfüllt werden?

h.    Falls nein, warum nicht?

  1. Welche Länder gelten für das BMJ als Vorbilder im Bereich der Resozialisierung extremistischer Täter?

a.    Wurden internationale Best-Practice-Modelle in Österreich bereits erprobt oder evaluiert?

b.    Falls ja, welche Modelle wurden erprobt und/oder evaluiert?

c.    Falls nein, warum nicht?

d.    Besteht ein regelmäßiger Austausch mit EU- oder UNO-Expertengruppen zur Deradikalisierung?

e.    Wie bewertet das BMJ die Vereinbarkeit österreichischer Maßnahmen mit EU-weiten Mindeststandards zur Terrorismusprävention?

  1. In welcher Form informiert das BMJ die Öffentlichkeit über Erfolge und Misserfolge von Resozialisierungsprojekten?
  2. Wie wird sichergestellt, dass politische Einflussnahme keine Auswirkungen auf fachlich fundierte Entscheidungen in der Resozialisierungsarbeit hat?
  3. War über den zweiten Täter, der sich eine Maschinenpistole kaufen wollte, bereits ein Waffenverbot ausgesprochen worden?
  4. Wurde der zweite Täter, bis zum Tag der Anfragenstellung, wegen des geplanten Kaufs einer Maschinenpistole bei der Staatsanwaltschaft angezeigt?
    1. Falls ja, nach welchem Tatbestand?

 

 



[1]              https://kurier.at/chronik/steiermark/anschlagsplaene-verurteilte-steirische-burschen-wieder-in-haft/403093761; https://www.krone.at/3930167