4360/J-BR/2025
Eingelangt am 04.12.2025
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ANFRAGE
des Bundesrates Werner Gradwohl
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend offenkundiges Totalversagen der Resozialisierungspolitik
Am 16. Oktober 2025 berichteten die großen Tageszeitungen[1] von einem offensichtlichen Versagen der heimischen Resozialisierungspolitik: Zwei Jugendliche mit Migrationshintergrund, die 2023 einen Terroranschlag auf eine Schule in Bruck/Mur geplant hatten und zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden waren, wurden abermals festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, erneut Anschlagspläne geschmiedet zu haben.
„Der Ältere, heute 18-Jährige, wurde bereits Ende Juli wegen des Verdachts auf Anschlagspläne wieder in U-Haft genommen. Der Jüngere, nunmehr 17-Jährige, wurde am Wochenende festgenommen“, schreibt „Der Kurier“. Der ältere Tatverdächtige soll wieder im Internet nach Bombenbauplänen gesucht haben, der andere soll beabsichtigt haben, eine Maschinenpistole zu kaufen.
Kritisch wird in den zitierten Berichten die Rolle der Justiz betrachtet. Beiden wurde, anlässlich des geplanten Anschlags auf die Schule in Bruck/Mur, vom Gericht Bewährungshilfe, ein Deradikalisierungstraining sowie ein Anti-Gewalttraining verordnet – scheinbar ohne Erfolg.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Bundesrat an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
a. Falls ja, mit welchen Ergebnissen?
b. Falls ja, wer führt derartige Resozialisierungsmaßnahmen durch?
c. Falls nein, warum nicht?
a. Wie bewertet das BMJ die bisherige Wirksamkeit von „Deradikalisierungsprogrammen“ in Österreich?
b. Inwieweit wurden die Lehren aus früheren islamistischen Anschlägen in Österreich (z. B. Wien 2020) in diesem Fall tatsächlich umgesetzt?
c. Welche wissenschaftlichen Evaluationen oder Wirksamkeitsstudien wurden in den letzten zehn Jahren zu den bestehenden Resozialisierungs- und Deradikalisierungsprogrammen durchgeführt?
d. Welche quantitativen Erfolgskennzahlen (z. B. Rückfallsraten, Abbruchquoten, Beschäftigungsintegration etc.) werden zur Beurteilung von Resozialisierungsmaßnahmen herangezogen?
e. Gibt es einheitliche Qualitätsstandards für die Durchführung von Deradikalisierungsmaßnahmen in Österreich?
f. Falls ja, wie sehen diese aus?
g. Falls ja, wann wurden diese Standards letztmalig überarbeitet?
h. Wird die Einhaltung dieser Qualitätsstandards regelmäßig überprüft?
i. Falls ja, durch wen?
a. Welche präventiven Programme bestehen, um gefährdete Jugendliche bereits vor einer strafrechtlichen Auffälligkeit zu erreichen?
b. In welchem Ausmaß arbeitet das Justizministerium mit Schulen, Jugendämtern oder Sozialarbeitern zusammen, um Radikalisierungsprozesse frühzeitig zu erkennen?
c. Welche Rolle spielt der Kontakt zu Familie, Gemeinde und religiösen Institutionen in der Nachbetreuung?
a. Falls ja, ist bereits eine Evaluierung in Arbeit bzw. bis wann ist mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse zu rechnen?
b. Falls nein, wieso wird eine gemeinsame Evaluierung nicht als zielführend erachtet?
a. Wie verteilt sich die Finanzierung dieser Maßnahmen auf staatliche und private Träger?
b. Gibt es finanzielle Anreize für gemeinnützige oder religiöse Organisationen, Resozialisierungsprogramme anzubieten und wie werden diese Organisationen überprüft?
c. Werden externe Partner (z. B. NGOs, Sozialdienste etc.) nach Erfolgskennzahlen oder Wirkungsergebnissen vergütet?
d. Falls ja, wie sehen diese Kennzahlen aus und wer gibt diese vor?
e. Falls es keine externen Partner gibt, warum nicht?
a. Gibt es verpflichtende Schulungen oder Supervisionen für Bewährungshelfer im Bereich Extremismusprävention?
b. Wie viele spezialisierte Experten für Extremismusprävention, aufgeteilt nach Bundesländern, sind derzeit im Justizvollzug tätig?
c. Falls das BMJ zur Ansicht gelangt, dass ein Mangel an Experten vorliegt: Welche Maßnahmen setzt das Ministerium, um den Personalmangel in diesem Bereich zu beheben?
d. Sollte das BMJ selbst über derartige Experten verfügen, wie hoch ist der Grad der unbesetzten Stellen im Bundesländervergleich?
e. Werden bei einer möglichen religiös-ideologischen Betreuung Geistliche der jeweiligen Konfession, der die Täter angehören, zur Resozialisierung beigezogen?
f. Falls ja, müssen diese Personen Voraussetzungen erfüllen, damit sie seitens des BMJ als vertrauenswürdig gelten?
g. Falls ja, welche Voraussetzung müssen erfüllt werden?
h. Falls nein, warum nicht?
a. Wurden internationale Best-Practice-Modelle in Österreich bereits erprobt oder evaluiert?
b. Falls ja, welche Modelle wurden erprobt und/oder evaluiert?
c. Falls nein, warum nicht?
d. Besteht ein regelmäßiger Austausch mit EU- oder UNO-Expertengruppen zur Deradikalisierung?
e. Wie bewertet das BMJ die Vereinbarkeit österreichischer Maßnahmen mit EU-weiten Mindeststandards zur Terrorismusprävention?
[1] https://kurier.at/chronik/steiermark/anschlagsplaene-verurteilte-steirische-burschen-wieder-in-haft/403093761; https://www.krone.at/3930167