4366/J-BR/2026
Eingelangt am 05.02.2026
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DRINGLICHE ANFRAGE
§ 61 Abs. 3 GO-BR
der Bundesräte Thomas Karacsony, Michael Bernard
und weiterer Bundesräte
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Worte statt Taten: Der ÖVP-Verrat an den heimischen Bauern beim Mercosur-Abkommen
Trotz anhaltender Kritik hat das EU-Mercosur-Freihandelsabkommen eine entscheidende Hürde genommen: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen von der ÖVP-Schwesterpartei CDU unterzeichnete den Vertrag am 17. Jänner 2026. Bereits im Vorfeld äußerte sie sich geradezu überschwänglich:
„Ursula von der Leyen hat die Einigung der EU-Länder auf das Freihandelsabkommen als ‚historisch‘ gepriesen: Sie freue sich darauf, zur Unterzeichnung des Abkommens nach Paraguay zu reisen, erklärte von der Leyen am Freitag. Laut dem argentinischen Außenministerium werde dies am 17. Jänner geschehen. ‚Dieses historische Handelsabkommen ist ein weiterer Beweis dafür, dass Europa seinen eigenen Kurs verfolgt und ein verlässlicher Partner ist‘, fügte die EU-Kommissionspräsidentin hinzu.“[1]
Die Gefahren für unsere heimische kleinstrukturierte Landwirtschaft spielten in den Überlegungen der Brüsseler Bürokraten keine Rolle. Der durch dieses Abkommen weitgehend unregulierter Freihandel mit Südamerika droht den europäischen Markt mit Rindfleisch und weiteren Agrarrohstoffen zu überschwemmen. Die Standards insbesondere im Tier- und Pflanzenschutz, unter denen in Südamerika aktuell produziert wird, sind unzureichend.
Heimische Bauern im Stich gelassen
Die letztlich ausverhandelten Schutzmaßnahmen ändern daran wohl kaum etwas und tragen angesichts der anhaltenden massiven Kritik der Bauern auch nicht zum Abbau der Verunsicherung vor den zu erwartenden Belastungen bei, wie auch die entsprechenden Positionierungen der heimischen Landwirtschaft eindrucksvoll zeigen:
„[…] Aus Sicht der Landwirtschaft bleibt es aber bei einer ablehnenden Haltung gegenüber dem Abkommen in dieser Form. Für die Land- und Forstwirtschaft überwiegen die Risiken gegenüber den Chancen. […] Kritisiert wird von Seite der Landwirtschaftskammer weiterhin, dass die EU-Produktionsstandards betreffend Prozessqualität im Abkommen nicht durchgesetzt werden konnten und Bäuerinnen und Bauern in einen ungleichen Wettbewerb treten müssen. Zwar wurden seitens der EU-Kommission die oben angeführten Schutz-mechanismen angekündigt und auch gesetzlich verankert, diese erscheinen aber nicht als ausreichend bzw. wirken sie erst im Nachhinein.“[2]
ÖVP-Kritik an Mercosur: Nur ein Lippenbekenntnis
Während Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig den Beschluss als „große Belastung“ für die Landwirtschaft kritisiert und auf ungelöste Probleme verweist, wurde das Abkommen maßgeblich von seiner eigenen europäischen Parteienfamilie vorangetrieben.1 Hätte die österreichische Bundesregierung ihre Ablehnung von Mercosur ernst gemeint, hätte sie handeln müssen. Sie hätte zwei konkrete Schritte setzen können: Erstens, auf EU-Ebene eine gemeinsame Position mit anderen kritischen Staaten vertreten. Zweitens, wie von uns beantragt, ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs nach Artikel 218 AEUV einholen. So normiert Art. 218 Abs. 11 AEUV wie folgt:
„Ein Mitgliedstaat, das Europäische Parlament, der Rat oder die Kommission können ein Gutachten des Gerichtshofs über die Vereinbarkeit einer geplanten Übereinkunft mit den Verträgen einholen. Ist das Gutachten des Gerichtshofs ablehnend, so kann die geplante Übereinkunft nur in Kraft treten, wenn sie oder die Verträge geändert werden.“[3]
Die in diesem Fall erfolgte, demokratiepolitisch höchst bedenkliche Teilung des gemischten Abkommens stellt entsprechenden Gutachten zufolge einen rechtswidrigen und nicht mit den EU-Verträgen vereinbaren Akt dar. Hierbei wurde das Abkommen in einen der ausschließlichen Kompetenz der EU zuzurechnenden handelspolitischen und einen weiterhin als gemischtes Abkommen ausgestalteten allgemein- und handelspolitischen Teil aufgespalten. Durch diesen Kunstgriff ergibt sich für die Europäische Kommission die komfortable Situation, dass für den reinen Handelsteil als Konsequenz das Einstimmigkeitsprinzip im Rat fällt. Im Gegensatz dazu hätte es bei einem Abschluss des vollumfänglichen Mercosur-Abkommens als gemischtes Abkommen der Einstimmigkeit und damit eben der Ratifizierung durch die EU-Mitgliedstaaten bedurft, weshalb dieser Vorgang als demokratiepolitischer Skandal und Putsch gegen die demokratische Mitsprache der Mitgliedstaaten vehement abzulehnen ist. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund hat nun das Europäische Parlament am 21. Jänner 2026 mit knapper Mehrheit zumindest das erreicht, wogegen sich die österreichische Bundesregierung bzw. die Mehrheit der Regierungsparteien im Nationalrat bislang gewehrt haben: die Einholung eines Gutachtens des Europäischen Gerichtshofs gem. Art. 218 Abs. 11 AEUV.
ÖVP, SPÖ und NEOS fallen den heimischen Bauern in den Rücken
Abgesehen von der bereits erwähnten Teilung des gemischten Abkommens, führen die Erwägungsgründe zum entsprechenden Entschließungsantrag die enormen Belastungen und Probleme, die mit Inkrafttreten des Abkommens entstehen würden, drastisch vor Augen:
So wird im Antrag unter anderem darauf hingewiesen, dass
„zwischen der EU und den Mercosur-Ländern erhebliche regulatorische Unterschiede in Bezug auf die Lebensmittelerzeugung und Gesundheits- und Veterinärnormen bestehen;
Kontrollmaßnahmen für Agrareinfuhren aus dem Mercosur verringert werden;
das Kapitel 6 des Interimshandelsabkommens über den Handel betreffend gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen mehrere Maßnahmen umfasst, mit denen bestehende Kontrollmechanismen geschwächt werden“[4]
Trotz dieser besorgniserregenden Fakten sind auch die Abgeordneten des Europäischen Parlaments von ÖVP, SPÖ und NEOS insbesondere den heimischen Bauern in den Rücken gefallen: Sie lehnten eine Prüfung des Mercosur-Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof ab.[5]
Mercosur-Kurs: ÖVP folgt der deutschen Schwesterpartei
Wie weit man sich bereits von den Bürgern Europas und von der Akzeptanz demokratischer Spielregeln entfernt hat, legte der amtierende deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz aus der ÖVP-Schwesterpartei CDU in diesem Zusammenhang offen, wenn er kürzlich unmissverständlich den Mehrheitsbeschluss auf EuGH-Prüfung im Europäischen Parlament als „Spiel“, das ihn „fassungslos“ mache, bezeichnete:
„Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass es hier immer noch politische Kräfte in Europa gibt, die das verhindern wollen. Von ganz links und ganz rechts überrasche ihn dies nicht. "Dass nun ausgerechnet die deutschen Grünen bei diesem Spiel mitmachen, das macht mich einigermaßen fassungslos", fügte er mit Blick auf die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes zum Mercosur-Abkommen durch das Europäische Parlament hinzu.“[6]
Ohne für die heimische Landwirtschaft einzustehen oder auch nur ein Widerwort zu erheben, versucht die österreichische Bundesregierung weiterhin, diese Niederlage für die heimische Landwirtschaft auszusitzen. Frankreich hingegen wurde zum Schutz seiner Bauern längst aktiv, wie das „Handelsblatt“ vom 07. Jänner 2026 berichtet:
„Frankreich hat vor neuen Bauernprotesten gegen das Mercosur-Handels-abkommen ein Importverbot für Agrarerzeugnisse verhängt, die mit in Europa verbotenen Pestiziden behandelt wurden. Der Erlass greife ab sofort, bis die Europäische Kommission entsprechende Regelungen europaweit treffe, teilte die Regierung in Paris mit.
Bei den verbotenen Substanzen handelt es sich um gesundheitsgefährdende Pflanzenschutzmittel, die zur Behandlung von Obst und Gemüse, insbesondere von südamerikanischen Avocados, Mangos oder Guaven, verwendet werden.
Gerade in Frankreich protestieren Landwirte vehement gegen das umstrittene Mercosur-Abkommen der EU mit südamerikanischen Staaten. Sie lehnen den Handelspakt ab, weil sie unverhältnismäßige Konkurrenz durch günstige Importe aus Südamerika fürchten.“[7]
Bezeichnenderweise wird auch in der „Österreichischen Bauernzeitung“ – dem Leitmedium des ÖVP-Bauernbundes – am 9. Jänner 2026 ein Kurswechsel gefordert. Der Bericht lobt das Vorgehen Frankreichs und betont die Unterstützung des Niederösterreichischen Bauernbundes. Nicht erwähnt wird, dass dieser weder in Wien noch in Berlin noch in Brüssel Gehör findet:
„Die französische Regierung macht beim Schutz ihrer Landwirte Ernst. Seit 8. Jänner 2026 müssen dort eingeführte Agrarerzeugnisse frei von Rückständen bestimmter, in der EU verbotener Pflanzenschutzmittel sein.
Wie Agra-Europe berichtet, betrifft dies Wirkstoffe wie Carbendazim, Benomyl, Glufosinat, Thiophanat-methyl und Mancozeb. Genau hingeschaut wird unter anderem bei Getreide und Kartoffeln, Zitrusfrüchten, Stein- und Kernobst sowie Tomaten.“ …
Der Niederösterreichische Bauernbund findet Gefallen am französischen Weg und fordert auch in Österreich einen sofortigen Importstopp für Waren, die nicht den heimischen Standards entsprechen. „Was für heimische Betriebe verboten ist, darf bei Importen nicht erlaubt sein“, wird betont. Schutzmaßnahmen wie diese würden sowohl Konsumenten als auch die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft schützen, teilt man sinngemäß mit.
Gerade im Zusammenhang mit dem Mercosur-Abkommen drohen heimische Bauern sonst billigen Importen aus Südamerika ausgeliefert zu sein. Regionale Lebensmittelerzeuger bräuchten Schutz, keine zusätzliche Benachteiligung und Bürokratie, wird ergänzt. Konsequente Kontrollen an den EU-Außengrenzen seien jetzt gefragt.“[8]
Wettbewerbsnachteil durch Bürokratie
Zusätzlich zu den drohenden Wettbewerbsverzerrungen durch das Mercosur-Abkommen belasten auch die Vorgaben des europäischen Green Deal, des EU-Emissionshandelssystems (ETS) sowie der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) die heimische Landwirtschaft und die vorgelagerte Agrarindustrie erheblich.[9]
Strenge CO₂-Vorgaben, steigende Kosten für Emissionszertifikate sowie zusätzliche Abgaben im Rahmen des CBAM führen zu massiven Preissteigerungen bei zentralen Produktionsmitteln, insbesondere bei Düngemitteln. Diese Kostensteigerungen wirken sich unmittelbar auf die Produktionskosten der heimischen Landwirtschaft aus und gefährden deren internationale Wettbewerbsfähigkeit.
Gleichzeitig haben Überregulierung und energiepolitische Vorgaben zu Produktions-rückgängen und Werksschließungen in der europäischen Düngemittelindustrie geführt, wodurch die Importabhängigkeit Europas – insbesondere von Drittstaaten – deutlich gestiegen ist. Diese Entwicklung stellt nicht nur eine wirtschaftliche Belastung für die bäuerlichen Betriebe dar, sondern birgt auch erhebliche Risiken für die Versorgungssicherheit mit Agrarprodukten.
Während sich die heimischen Bauern wesentlich strengeren Regeln zu unterwerfen haben, produziert die Konkurrenz in den Mercosur-Ländern vergleichsweise unreguliert. Seit Jahren weisen wir in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein derartiges Abkommen im höchsten Maße verantwortungslos insbesondere gegenüber unseren bäuerlichen Familienbetrieben ist.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Warum haben Sie, vor dem Hintergrund Ihrer Äußerung vom 9. Jänner 2026 (OTS0139), dass „der Beschluss ist für unsere Landwirtschaft eine große Belastung, aber klar ist: demokratische Mehrheitsentscheidungen sind zu akzeptieren“, nicht aktiv einen „Schulterschluss“ mit den Mercosur ablehnenden Mitgliedstaaten – insbesondere Polen und Frankreich – gesucht, um eine andere Mehrheitsentscheidung herbeizuführen?
2. Haben Sie sich innerhalb der österreichischen Bundesregierung dafür stark gemacht, die Phalanx der Mercosur ablehnenden Mitgliedstaaten offiziell zu unterstützen?
a. Wenn ja, in welcher Form?
b. Wenn nein, warum nicht?
3. Bezugnehmend auf Ihre genannte Aussendung vom 9. Jänner 2026 (OTS0139), in der Sie wörtlich meinen, dass „wesentliche Probleme von Mercosur ungelöst bleiben“: Welche konkreten wesentlichen Probleme des Mercosur-Abkommens bleiben aus Ihrer Sicht ungelöst?
a. Welche konkreten negativen Auswirkungen auf die heimische Landwirtschaft ergeben sich voraussichtlich infolge dieser ungelösten Probleme?
4. Teilen Sie die Position des Niederösterreichischen Bauernbundes, wonach „gerade im Zusammenhang mit dem Mercosur-Abkommen heimische Bauern sonst billigen Importen aus Südamerika ausgeliefert zu sein drohen“?
a. Wenn ja, was konkret planen Sie zur Verhinderung dieser Gefahren für die heimischen Bauern zu unternehmen?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. Unterstützen Sie die Forderung des Niederösterreichischen Bauernbundes, der „Gefallen am französischen Weg findet und auch in Österreich einen sofortigen Importstopp für Waren, die nicht den heimischen Standards entsprechen, fordert“?
a. Wenn ja, sind Sie diesbezüglich schon innerhalb der Bundesregierung aktiv geworden?
b. Wenn ja, mit welchen Regierungsmitgliedern haben Sie diesbezüglich schon Gespräche geführt?
c. Wenn ja, wann rechnen Sie mit einer Umsetzung dieser Forderung?
d. Wenn nein, warum nicht?
6. Teilen Sie die Ansicht des Präsidenten der Präsidentenkonferenz der österreichischen Landwirtschaftskammer Josef Moosbrugger, der am 9. Jänner 2026 in einer Aussendung (OTS0093) wie folgt zitiert wird: „Die EU-Kommission, die zumindest kommunikativ alles unternommen hat, um eine qualifizierte Mehrheit für Mercosur zu erreichen, setzt ihre Bauern-Vergrämungspolitik unbeirrt fort und ignoriert die Existenzsorgen der Bäuerinnen und Bauern komplett“?
a. Wenn ja, wie begründen Sie dies?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Wie beurteilen Sie die Teilung des gemischten Mercosur-Abkommens in einen der ausschließlichen Kompetenz der EU zuzurechnenden handelspolitischen und einen weiterhin als gemischtes Abkommen ausgestalteten allgemein- und handelspolitischen Teil?
8. Gab es im Vorfeld der Abstimmung im Europäischen Parlament über den Entschließungsantrag B10-0060/2026 zur Einholung eines Gutachtens des Gerichtshofs über die Vereinbarkeit des Mercosur-Abkommens mit den Verträgen am 21. Jänner 2026 von Ihnen bzw. von Seiten des Ressorts diesbezügliche fachliche Gespräche über die österreichische Position?
9. Teilen Sie die Erwägungsgründe zum Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments vom 14. Jänner 2026 (beschlossen am 21. Jänner 2026) (B10-0060/2026), wonach „zwischen der EU und den Mercosur-Ländern erhebliche regulatorische Unterschiede in Bezug auf die Lebensmittelerzeugung und Gesundheits- und Veterinärnormen bestehen“?
a. Wenn ja, wie begründen Sie dies?
b. Wenn nein, warum nicht?
10. Teilen Sie die Erwägungsgründe zum Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments vom 14. Jänner 2026 (beschlossen am 21. Jänner 2026) (B10-0060/2026), wonach „durch das Abkommen zwischen der EU und dem Mercosur die Prüf- und Kontrollmaßnahmen für Agrareinfuhren aus dem Mercosur verringert werden“?
a. Wenn ja, wie begründen Sie dies?
b. Wenn nein, warum nicht?
11. Teilen Sie die Erwägungsgründe zum Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments vom 14. Jänner 2026 (beschlossen am 21. Jänner 2026) (B10-0060/2026), wonach „das Kapitel 6 des Interimshandelsabkommens über den Handel betreffend gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen mehrere Maßnahmen umfasst, mit denen bestehende Kontroll-mechanismen geschwächt werden“?
a. Wenn ja, wie begründen Sie dies?
b. Wenn nein, warum nicht?
12. Unterstützen Sie die Bestrebungen auf europäischer Ebene, das Mercosur-Abkommen trotz der mit Mehrheit im Europäischen Parlament beschlossenen Anrufung des Europäischen Gerichtshofs gemäß Art. 218 Abs. 11 AEUV vorläufig in Kraft zu setzen?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, welche konkreten Schritte haben Sie auf europäischer Ebene bereits gesetzt und welche weiteren konkreten Schritte werden Sie setzen, um ein vorläufiges Inkrafttreten zu verhindern?
13. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen des europäischen Green Deal, des EU-Emissionshandelssystems (ETS) und des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) auf die Produktionskosten in der Landwirtschaft sowie auf die europäische Düngemittelproduktion: Teilen Sie die Einschätzung, dass diese Maßnahmen zu steigenden Produktionskosten, zunehmender Importabhängigkeit bei Düngemitteln und einer Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft führen?
a. Wenn ja, welche konkreten Schritte haben Sie auf nationaler und europäischer Ebene gesetzt bzw. werden Sie setzen, um diese Entwicklungen zu verhindern oder abzumildern?
b. Wenn nein, warum nicht?
14. Sehen Sie in der Kombination aus dem Mercosur-Abkommen, dem europäischen Green Deal, dem EU-Emissionshandelssystem (ETS) und dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) eine systematische Gefährdung der österreichischen Landwirtschaft, der heimischen Industrie und der Ernährungssouveränität Österreichs?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage gemäß §61 Abs 3 GO-BR dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.
[1] APA0408 5 WA 0971 WI/AA/AIktualisiert APA0392/09.01 Fr, 09.Jän 2026
[2] https://noe.lko.at/mercosur-handelsabkommen-wurde-beschlossen+2400+4353151 (aufgerufen am 30.01.2026)
[3] https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:12008E218:de:HTML (aufgerufen am 30.01.2026)
[4] https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-10-2026-0060_DE.html (aufgerufen am 30.01.2026)
[5] https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/PV-10-2026-01-21-RCV_EN.pdf, S 6 ff (aufgerufen am 30.01.2026)
[6] https://www.onvista.de/news/2026/01-23-merz-pocht-auf-umsetzung-von-mercosur-abkommen-ausreichend-legitimiert-0-20-26472011 (aufgerufen am 30.01.2026)
[7] https://www.handelsblatt.com/politik/international/landwirtschaft-frankreich-verbietet-agrarimporte-mit-verbotenen-pestiziden/100189450.html (aufgerufen am 30.01.2026)
[8] https://bauernzeitung.at/artikel/niederosterreichwien/gleiche-standards-fur-agrarimporte (aufgerufen am 30.01.2026)
[9] https://agriculture.gouv.fr/european-unions-carbon-border-adjustment-mechanism-challenges-and-prospects-agricultural-sector?utm_source=chatgpt.com (aufgerufen am 30.01.2026)