4368/J-BR/2026
Eingelangt am 05.02.2026
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ANFRAGE
des Bundesrates Peter Samt
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Quo vadis - Bundesasylquartiere in der Steiermark
In der Steiermark gibt es vier Bundesasylquartiere, namentlich Graz-Puntigam, Kindberg, Steinhaus am Semmering und Leoben, wobei alle genannten Quartiere zum Zeitpunkt der Einbringung der Anfrage „stillgelegt“ sind. Aktuelle Informationen, ausgenommen eine schriftliche Anfragenbeantwortung Ihrerseits betreffend die „Stilllegung des Asylquartiers in Spital am Semmering“ (4347/J-BR/2025)[1], sind allerdings keine vorhanden.
Es ist transparent offenzulegen, welche Kosten für die Quartiere weiterhin anfallen, obwohl diese bereits „stillgelegt“ sind. Gerade in Zeiten angespannter budgetärer Rahmenbedingungen ist es unerlässlich, mit Hausverstand zu handeln und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit einzuhalten. In weiterer Folge stellt sich demnach die Frage, ob es zukünftig derartiger Vorsorgequartiere bedarf, die der Steuerzahler finanziert.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Bundesrat an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Wie stellen sich in den Jahren 2022 – 2025 die gesamten jährlichen Kosten der Bundesasylquartiere in der Steiermark (Graz-Puntigam, Kindberg, Steinhaus am Semmering und Leoben) dar? (Bitte um Aufschlüsselung je Standort)
2. Seit wann sind die einzelnen Quartiere „stillgelegt“?
3. Welche Kosten, je Standort, sind für die Jahre 2026, 2027 und 2028 für die Quartiere budgetiert?
4. Wie gliedern sich die Kosten je Standort und für die Jahre 2026, 2027 und 2028 konkret gemäß folgender Untergliederung:
a. Miete/Nutzungsentgelt
b. Betriebskosten (Energie, Wasser, Entsorgung etc.)
c. Sicherheitsdienst
d. Reinigung/Instandhaltung
e. Verpflegung/Sachleistungen
f. Betreuung/Sozialpersonal/Verwaltung
g. Reparaturen/Sachschäden
h. Sonstige Kosten (mit dem Hinweis, was darunter zu verstehen ist)
5. Handelt es sich bei den Vermietern/Eigentümern der Quartiere Graz-Puntigam, Kindberg, Steinhaus am Semmering und Leoben um natürliche oder juristische Personen? (Bitte um Nennung der Firmennamen bzw. Namen der natürlichen Personen; Auflistung je Standort)
6. Würde es zu einer Pönale kommen, wenn die Verträge unmittelbar gekündigt werden?
a. Falls ja, an welchem Standort?
b. Falls ja, wie hoch wäre die jeweilige Pönale?
7. Sind Investitionen je Standort geplant?
a. Falls ja, an welchem Standort?
b. Falls ja, welche Investitionen sind geplant und warum?
8. Wann war jeweils Vertragsbeginn je Standort?
9. Wann enden die Verträge je Standort jeweils?
10. Welche Kündigungsfristen je Standort gilt es zu beachten?
11. Welche Indexanpassungen wurden seit Vertragsbeginn je Standort vorgenommen (VPI/sonstige)?
a. Um wie viele Prozent hat sich die Miete dadurch jährlich erhöht? (Bitte um Angabe in Prozent und Euro je Standort)
12. Sind seit der Inbetriebnahme bzw. Stilllegung an einem der Standorte Pönalen angefallen?
a. Falls ja, an welchem Standort?
b. Falls ja, wann?
c. Falls ja, aus welchem Grund?
d. Falls ja, wie hoch fiel die Pönale aus?
13. Kam es aufgrund einer Pönale auch zu einem Verfahren?
a. Falls ja, an welchem Standort?
b. Falls ja, wann?
c. Falls ja, welche Kosten sind daraus erwachen?
d. Falls ja, wie endete das jeweilige Verfahren?
14. In Ihrer Beantwortung zur BBE Semmering (4347/J-BR/2025) gaben Sie an, dass an diesem Standort regelmäßig Wartungen durchgeführt werden: Wurden diese Wartungen tatsächlich durchgeführt?
15. Wurden entsprechende gesetzliche Wartungen auch an den anderen Standorten durchgeführt?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls nein, welcher Standort wurde nicht gewartet?
16. In welchen Quartieren wurden, wie es in einem Bericht der „Kleinen Zeitung“ vom 22.09.2025 mit dem Betreff „Bund hält an vier steirischen Asyl-Groß-quartieren fest“[2] geschrieben steht, stillgelegte Zentren für Trainingszwecke der Exekutive genutzt?
a. Wo wurden wann seit der Stilllegung welche Übungen durchgeführt?
b. Wie oft wurde seit der Stilllegung in diesen Quartieren tatsächlich geübt?
c. Falls nicht geübt wurde, warum nicht?
17. Welche konkreten Maßnahmen setzt das Ressort, um die Kosten der Quartiere zu senken und unnötige Belastungen der Steuerzahler zu verhindern?
18. Sind Schließungen, Reduktionen oder anderweitige Nutzungen dieser Quartiere geplant?
a. Falls ja, welche Standorte sind betroffen?
b. Wie sieht der geplante Zeitplan aus?
c. Welche Einsparungserwartungen ergeben sich dadurch je Standort?
d. Falls nein, warum nicht?
[1] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/BR/J-BR/4347
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/BR/AB-BR/4031 (aufgerufen am 04.02.2026)
[2] https://www.kleinezeitung.at/steiermark/landespolitik/20125578/bund-haelt-an-vier-steirischen-asyl-grossquartieren-fest (aufgerufen am 04.02.2026)