4373/J-BR/2026

Eingelangt am 12.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Bundesrates Thomas Karacsony

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz

betreffend Asbestbelastung in burgenländischen Steinbrüchen und deren Auswirkungen

In den vergangenen Monaten wurden im Burgenland mehrere Steinbrüche aufgrund von Asbestfunden behördlich geschlossen.[1] Diese Maßnahmen haben nicht nur wirtschaftliche Konsequenzen für die betroffenen Betriebe und deren Mitarbeiter, sondern werfen auch Fragen hinsichtlich der Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung auf.

Unbestritten ist, dass Asbest ein relevantes Gesundheitsrisiko darstellen kann. Ebenso unbestritten ist jedoch, dass asbestiforme Minerale natürlicherweise in vielen geologischen Formationen vorkommen - darunter auch jene, in denen die betroffenen burgenländischen Steinbrüche liegen. Nach international anerkannten wissen schaftlichen Standards ist nicht das bloße Vorhandensein solcher Minerale im Gestein entscheidend, sondern die tatsächliche Exposition gegenüber lungengängigen Asbestfasern in der Atemluft über einen längeren Zeitraum. Europäische und internationale Regelwerke orientieren sich daher primär an Luftmessungen, Expositionsdauer und dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

Die von den besagten Schließungen betroffenen Steinbrüche befinden sich in geologischen Formationen, in denen natürlicherweise Asbestminerale vorkommen. Durch Abbau- und Verarbeitungsprozesse können jedoch lungengängige Asbest fasern freigesetzt werden, die beim Einatmen erhebliche Gesundheitsrisiken darstellen.1

Es ist besorgniserregend, dass trotz der bekannten Problematik bisher keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen für den Umgang mit natürlich vorkommendem Asbest in Gesteinen existieren. Die Taskforce Burgenland hat daher den Bund aufgefordert, bestehende Regelungslücken rasch zu schließen, um Klarheit für Bevölkerung und Wirtschaft zu schaffen.[2]

Angesichts der potenziellen Gesundheitsgefahren und der wirtschaftlichen Auswirkungen ist es unerlässlich, dass die Bundesregierung transparente und einheitliche Maßnahmen ergreift. Es bedarf einer klaren gesetzlichen Grundlage, um sowohl den Schutz der Bevölkerung als auch die Rechtssicherheit für Unternehmen zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Bundesrat an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage

1.    Welche Kenntnisse hat Ihr Ressort über die aktuellen Asbestfunde in burgen­ländischen Steinbrüchen?

a.    Wann und in welcher Form wurde Ihr Ressort erstmals darüber informiert?

2.    Welche Maßnahmen wurden seitens Ihres Ressorts ergriffen, um die Asbestbelastung in diesen Steinbrüchen zu überprüfen und zu bewerten?

3.    Gibt es bundesweite Standards oder Richtlinien für den Umgang mit natürlich vorkommendem Asbest in Gesteinen?

4.    Wie bewertet Ihr Ressort die Forderung der Taskforce Burgenland nach Schließung der bestehenden Regelungslücken im Umgang mit asbesthaltigem Gestein?

5.    Welche Schritte plant Ihr Ressort, um eine einheitliche gesetzliche Regelung für den Umgang mit natürlich vorkommendem Asbest zu schaffen?

a.    Wie wird sichergestellt, dass wissenschaftliche Erkenntnisse zeitnah in Behördenentscheidungen einfließen?

6.    Inwiefern wurden die betroffenen Unternehmen und deren Mitarbeiter über die Asbestproblematik informiert und unterstützt?

7.    Welche Auswirkungen haben die Schließungen der Steinbrüche auf die regionale Wirtschaft und den Arbeitsmarkt?

a.    Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus länger fristigen Betriebsschließungen?

b.    Wie viele Arbeitsplätze sind nach Kenntnis Ihres Ressorts von diesen Schließungen betroffen oder dadurch gefährdet?

8. Gibt es Pläne, die betroffenen Regionen wirtschaftlich zu unterstützen oder alternative Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen?

9.    Wie wird sichergestellt, dass in Zukunft keine asbesthaltigen Materialien in den Verkehr gebracht werden?

10.  Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Bevölkerung über die Risiken von Asbest und den Umgang damit aufzuklären?

a.    Welche Rolle spielen Umweltorganisationen in der Risikokommunikation aus Sicht Ihres Ressorts?

11.  Gibt es Überlegungen, die Überwachung und Kontrolle von Steinbrüchen hinsichtlich Asbestbelastung zu intensivieren?

12.  Wie wird die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden im Umgang mit der Asbestproblematik koordiniert?

13.  Welche Rolle spielt Ihr Ressort in der Taskforce Burgenland und wie wird die Zusammenarbeit gestaltet?

14.  Gibt es internationale Beispiele für den Umgang mit natürlich vorkommendem Asbest, die als Vorbild für Österreich dienen könnten?

15.  Wie wird sichergestellt, dass zukünftige Bauprojekte nicht durch asbesthaltige Materialien gefährdet werden?

16.  Welche Forschungsvorhaben oder Studien sind geplant, um die Auswirkungen von natürlich vorkommendem Asbest auf Umwelt und Gesundheit besser zu verstehen?

17.  Wie wird die Entsorgung von asbesthaltigem Material aus den betroffenen Steinbrüchen geregelt?

18.  Gibt es Überlegungen, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer in asbestbelasteten Bereichen zu verschärfen?

19.  Wie wird die Einhaltung von Sicherheitsstandards in Steinbrüchen hinsichtlich Asbestbelastung kontrolliert?

20.  Gibt es Gespräche Ihres Ressorts mit den Landesbehörden zu möglichen Wiederinbetriebnahmen der betroffenen Betriebe?

a.    Welche Maßnahmen werden ergriffen, um dies unter sicheren Bedingungen zu ermöglichen?



[1] https://burgenland.orf.at/stories/3336240/ (aufgerufen am 05.03.2026)

[2] https://www.burgenland.at/news-detail/taskforce-burgenland-fordert-bund-muss-regelungsluecken-bei-asbest-schliessen/ (aufgerufen am 05.03.2026)