4374/J-BR/2026
Eingelangt am 12.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Bundesrates Thomas Karacsony
an den Bundeskanzler
betreffend Kindergarten im Bundeskanzleramt – Werden Kindern im BKA muslimische Traditionen aufgezwungen?
Laut Medienberichten wurde in einem Wiener Betriebskindergarten des Bundeskanzleramts ein sogenannter „Ramadan-Kalender" aufgestellt, dessen Säckchen von den Kindern im Verlauf des islamischen Fastenmonats geöffnet werden sollten:
„Mutter verärgert: ,Ich wusste nichts davon!‘
Was die Wienerin besonders verärgert: Die Eltern seien im Vorfeld nicht über die Aktion informiert worden. ,Ich wusste nichts davon. Es gab keine Mitteilung, keine Information.‘“[1]
Die Kindergartenbetreiber erklärten laut Medien, dass der Kalender nicht vom Kindergarten selbst als Projekt gestaltet worden sei, sondern es sich um eine „Tradition aus dem familiären Umfeld eines Kindes“1 handle. Zugleich wurde eingeräumt, dass die Eltern über diese spezifische, klar erkennbar religiös konnotierte Praxis nicht vorab informiert wurden.
Der betroffene Kindergarten ist ein Betriebskindergarten des Bundeskanzleramts, steht überwiegend Kindern von Bediensteten des Bundeskanzleramts offen und wird von einem externen Träger betrieben. Das Bundeskanzleramt ist jedoch über das Kultusamt für den Vollzug religionsrechtlicher Vorschriften zuständig und daher in besonderer Weise mit Fragen des Umgangs mit Religion und Weltanschauung in öffentlich verantworteten Einrichtungen befasst.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Bundesrat an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage
1. Wer ist aktuell Betreiber des Kindergartens im Bundeskanzleramt?
2. Nach welchen objektiven und nachvollziehbaren Kriterien wurde dieser Betreiber ausgewählt?
a. Wurde ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt?
3. Besteht ein schriftliches Betriebskonzept für diese Einrichtung?
a. Wenn ja, seit wann?
b. Wenn ja, mit welchem inhaltlichen Schwerpunkt?
4. Wie gestaltet sich das Sicherheitskonzept konkret (Zugangskontrollen, ldentitätsprüfungen, Besuchermanagement)?
5. Welche Maßnahmen verhindern unbefugten Zutritt zum Kindergartenbereich innerhalb des Bundeskanzleramts?
6. Welche Brandschutzmaßnahmen bestehen für den Kindergarten?
a. Wann wurden diese zuletzt überprüft und durch welche zuständige Stelle?
7. Existieren Notfall- und Krisenpläne, insbesondere für Bedrohungs- oder Terrorlagen?
a. Wenn ja, werden entsprechende Übungen durchgeführt?
b. Wenn ja, in welchen Intervallen?
8. Wurde der Kindergarten in der Vergangenheit von zuständigen Behörden beanstandet oder stand eine vorübergehende Schließung aufgrund organisatorischer oder sicherheitsrelevanter Mängel zur Diskussion?
a. Falls ja, wann und aus welchen Gründen?
b. Wurden diese Mängel seither bereinigt?
9. Welche pädagogischen Grundsätze gelten hinsichtlich religiöser oder weltanschaulicher Darstellungen in einem Betriebskindergarten einer Bundeseinrichtung?
10. Welche internen Richtlinien bestehen zum Umgang mit religiösen oder kulturellen Symbolen Darstellungen in einem Betriebskindergarten einer Bundeseinrichtung?
11. Welche Maßnahmen setzt das Bundeskanzleramt, um sicherzustellen, dass der Kindergarten weltanschaulich und religiös neutral geführt wird?
12. Weshalb wurden die Eltern nicht über die Praktizierung muslimischer Traditionen informiert?
13. Wurde von Seiten des Bundeskanzleramts mit den verantwortlichen Pädagoginnen bzw. der Leitung des Kindergartens über den Vorfall gesprochen?
14. Wurde von Seiten des Bundeskanzleramts mit dem Betreiber des Kindergartens über den Vorfall gesprochen?
[1] https://www.heute.at/s/ramadan-kalender-in-wien-regt-kindergarten-eltern-auf-120163811 (aufgerufen am 05.03.2026)