4375/J-BR/2026
Eingelangt am 12.03.2026
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möglich.
Anfrage
des Bundesrates Thomas Karacsony
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Asbestbelastung in burgenländischen Steinbrüchen und deren Auswirkungen
In den vergangenen Monaten wurden im Burgenland mehrere Steinbrüche aufgrund von Asbestfunden behördlich geschlossen.[1] Diese Maßnahmen haben nicht nur wirtschaftliche Konsequenzen für die betroffenen Betriebe und deren Mitarbeiter, sondern werfen auch Fragen hinsichtlich der Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung auf.
Unbestritten ist, dass Asbest ein relevantes Gesundheitsrisiko darstellen kann. Ebenso unbestritten ist jedoch, dass asbestiforme Minerale natürlicherweise in vielen geologischen Formationen vorkommen - darunter auch jene, in denen die betroffenen burgenländischen Steinbrüche liegen. Nach international anerkannten wissen-schaftlichen Standards ist nicht das bloße Vorhandensein solcher Minerale im Gestein entscheidend, sondern die tatsächliche Exposition gegenüber lungengängigen Asbestfasern in der Atemluft über einen längeren Zeitraum. Europäische und internationale Regelwerke orientieren sich daher primär an Luftmessungen, Expositionsdauer und dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Die von den besagten Schließungen betroffenen Steinbrüche befinden sich in geologischen Formationen, in denen natürlicherweise Asbestminerale vorkommen. Durch Abbau- und Verarbeitungsprozesse können jedoch lungengängige Asbest fasern freigesetzt werden, die beim Einatmen erhebliche Gesundheitsrisiken darstellen.1
Es ist besorgniserregend, dass trotz der bekannten Problematik bisher keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen für den Umgang mit natürlich vorkommendem Asbest in Gesteinen existieren. Die Taskforce Burgenland hat daher den Bund aufgefordert, bestehende Regelungslücken rasch zu schließen, um Klarheit für Bevölkerung und Wirtschaft zu schaffen.[2]
Angesichts der potenziellen Gesundheitsgefahren und der wirtschaftlichen Auswirkungen ist es unerlässlich, dass die Bundesregierung transparente und einheitliche Maßnahmen ergreift. Es bedarf einer klaren gesetzlichen Grundlage, um sowohl den Schutz der Bevölkerung als auch die Rechtssicherheit für Unternehmen zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Bundesrat an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Welche Kenntnisse hat Ihr Ressort über die aktuellen Asbestfunde und die damit verbundenen Messergebnisse zur Luftqualität in burgenländischen Steinbrüchen?
2. Welche Maßnahmen wurden seitens Ihres Ressorts ergriffen, um die Asbestbelastung in diesen Steinbrüchen zu überprüfen und zu bewerten?
3. Welche Unterschiede bestehen bei den unterschiedlichen methodischen Vorgehen zur Überprüfung der Asbestkonzentration hinsichtlich ihrer Verlässlichkeit?
4. Gibt es bundesweite Standards oder Richtlinien für den Umgang mit natürlich vorkommendem Asbest in Gesteinen?
a. Wenn ja, welche?
5. Wann und in welcher Form wurde Ihr Ressort erstmals über die Asbestfunde in burgenländischen Steinbrüchen informiert?
a. Welche Maßnahmen wurden daraufhin auf Bundesebene eingeleitet?
6. Wie bewertet Ihr Ressort die Forderung der Taskforce Burgenland nach Schließung der bestehenden Regelungslücken im Umgang mit asbesthaltigem Gestein?
7. Gibt es eine einheitliche gesetzliche Regelung für den Umgang mit natürlich vorkommendem Asbest?
a. Wenn nein, welche Schritte plant Ihr Ressort, um eine solche zu schaffen?
8. Welche Maßnahmen plant Ihr Ressort zur Harmonisierung von Umweltbewertungen bundesweit?
9. Inwiefern wurden die betroffenen Unternehmen und deren Mitarbeiter über die Asbestproblematik informiert und unterstützt?
10. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen haben die Schließungen der Steinbrüche auf die regionale Wirtschaft und den Arbeitsmarkt?
11. Gibt es Pläne, die betroffenen Regionen wirtschaftlich zu unterstützen oder alternative Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen?
a. Wenn ja, welche?
12. Wie wird sichergestellt, dass in Zukunft keine asbesthaltigen Materialien in den Verkehr gebracht werden?
a. Gibt es in dieser Hinsicht Hinweise auf Versorgungsengpässe bei mineralischen Rohstoffen?
13. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Bevölkerung über die Risiken von Asbest und den Umgang damit aufzuklären?
14. Gibt es Überlegungen, die Überwachung und Kontrolle von Steinbrüchen hinsichtlich Asbestbelastung zu intensivieren?
15. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden im Umgang mit der beschriebenen Asbestproblematik koordiniert?
16. Welche Rolle spielt Ihr Ressort in der Taskforce Burgenland und wie wird die Zusammenarbeit gestaltet?
17. Gibt es internationale Beispiele für den Umgang mit natürlich vorkommendem Asbest, die als Vorbild für Österreich dienen könnten?
18. Wie wird sichergestellt, dass zukünftige Bauprojekte nicht durch asbesthaltige Materialien gefährdet werden?
19. Welche Forschungsvorhaben oder Studien sind geplant, um die Auswirkungen von natürlich vorkommendem Asbest auf Umwelt und Gesundheit besser zu verstehen?
20. Wie wird die Entsorgung von asbesthaltigem Material aus den betroffenen Steinbrüchen geregelt?
21. Gibt es Überlegungen, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer in asbestbelasteten Bereichen zu verschärfen?
22. Wie wird die Einhaltung von Sicherheitsstandards in Steinbrüchen hinsichtlich Asbestbelastung kontrolliert?
23. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Wiederinbetriebnahme der geschlossenen Steinbrüche unter sicheren Bedingungen zu ermöglichen?