4376/J-BR/2026
Eingelangt am 27.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Bundesrates Andreas Spanring
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Islamistische Gefährder in Niederösterreich
Aus jüngsten Medienberichten geht hervor, dass es in Niederösterreich aktuell rund 50 sogenannte „Gefährder" geben soll,[1] also Personen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie ihre Ideologie des politischen Islam mit Gewalt umsetzen. Weiters wird ausgeführt, dass sich diese Gefährder vor allem in den Ballungszentren Amstetten, St. Pölten, Wiener Neustadt, Neunkirchen und Schwechat befinden sollen. Um der fortschreitenden lslamisierung und der damit einhergehenden Radikalisierung entgegenzusteuern, wird in Niederösterreich eine neue Beobachtungsstelle eingerichtet, die unter anderem als Frühwarnsystem dienen soll.
Gerade vor dem Hintergrund der in Österreich in den vergangenen Jahren sichtbar gewordenen islamistischen Radikalisierungsphänomene, terroristischen Bedrohungslagen und sicherheitspolitischen Herausforderungen besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz über Anzahl, Status, Herkunft, Aufenthaltsort, Status der Überwachung und Gefährdungspotenzial dieser Personen. Ebenso von großem Interesse ist, welche konkreten Maßnahmen durch das Bundesministerium für Inneres gesetzt werden und wie die aktuelle Lageeinschätzung aus Sicht der Sicherheitsbehörden für die innere Sicherheit lautet.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Bundesrat an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Wie viele als islamistische Gefährder eingestufte Personen werden aktuell bundesweit geführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)
a. Wie haben sich diese Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
2. Nach welchen fachlichen und rechtlichen Kriterien erfolgt durch das Ressort bzw. die zuständigen Sicherheitsbehörden die Einstufung einer Person als Gefährder?
3. Wie viele der in Niederösterreich als Gefährder eingestuften Personen sind
a. österreichische Staatsbürger,
b. Asylwerber,
c. Asylberechtigte,
d. subsidiär Schutzberechtigte,
e. Drittstaatsangehörige mit sonstigem Aufenthaltsrecht,
f. Personen ohne aufrechten Aufenthaltstitel?
4. Aus welchen Herkunftsstaaten stammen die in Niederösterreich als Gefährder eingestuften Personen jeweils?
5. Wie viele der in Niederösterreich als Gefährder eingestuften Personen besitzen eine Doppelstaatsbürgerschaft?
6. Wie viele dieser Gefährder in Niederösterreich sind minderjährig, wie viele volljährig?
7. Wie viele dieser Gefährder in Niederösterreich sind männlich, wie viele weiblich?
8. In welchen Bezirken bzw. Städten Niederösterreichs halten sich die als Gefährder eingestuften Personen aktuell auf?
9. Wie viele der in Niederösterreich geführten Gefährder haben ihren aktuellen Aufenthalt
a. in einer privaten Unterkunft,
b. in einer organisierten Grundversorgungseinrichtung,
c. in einer Bundesbetreuungseinrichtung,
d. in einer Justizanstalt,
e. an einem den Behörden aktuell nicht bekannten Aufenthaltsort?
10. Wie viele der in Niederösterreich geführten Gefährder haben Österreich seit ihrer Einstufung als Gefährder
a. freiwillig verlassen,
b. aufgrund aufenthaltsbeendender Maßnahmen verlassen,
c. in Richtung unbekannten Aufenthalts verlassen?
11. Wie viele der in Niederösterreich geführten Gefährder befinden sich aktuell im Ausland?
12. In welchen Staaten halten sich diese Personen nach Kenntnis der Sicherheitsbehörden derzeit auf?
13. Wie viele der in Niederösterreich geführten Gefährder werden derzeit durch die DSN bzw. andere zuständige Sicherheitsbehörden aktiv beobachtet?
14. Wie viele der in Niederösterreich geführten Gefährder unterliegen aktuell einer intensivierten Überwachung?
15. Wie viele der aktuell in Niederösterreich geführten Gefährder sind bereits strafrechtlich einschlägig in Erscheinung getreten?
16. Wie viele dieser Personen wurden bereits rechtskräftig verurteilt wegen
a. terroristischer Straftaten,
b. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung,
c. Verhetzung,
d. Gewalt- oder Waffenstraftaten,
e. sonstiger extremistischer Delikte?
17. Wie viele der in Niederösterreich geführten islamistischen Gefährder stehen nach Kenntnis des Ressorts in Verbindung mit
a. Moscheevereinen,
b. Kulturvereinen,
c. informellen Gebetskreisen,
d. ausländischen Einflussstrukturen?
18. Wie viele konkrete Gefährdungshinweise mit Bezug zu Niederösterreich wurden dem Ressort bzw. den Sicherheitsbehörden in den Jahren 2024, 2025 und bisher 2026 gemeldet?
19. Wie schätzt das Ressort die aktuelle Gefährdungslage durch islamistischen Extremismus in Niederösterreich ein?
20. Wie schätzt das Ressort die aktuelle Gefährdungslage durch islamistischen Extremismus bundesweit ein?
21. Welche konkrete Bedrohung geht nach Einschätzung des Ressorts aktuell von den in Niederösterreich geführten islamistischen Gefährdern aus?
22. Wie viele dieser Personen werden vom Ressort als
a. niedrig gefährlich,
b. erhöht gefährlich,
c. hoch gefährlich,
d. akut gefährlich eingeschätzt?
23. Welche aufenthaltsbeendenden Maßnahmen wurden in den Jahren 2024, 2025 und bisher 2026 gegen in Niederösterreich aufhältige Gefährder eingeleitet?
24. In wie vielen Fällen konnten aufenthaltsbeendende Maßnahmen tatsächlich vollzogen werden?
25. In wie vielen Fällen konnten diese Maßnahmen nicht vollzogen werden und aus welchen Gründen jeweils?
26. Wie viele der in Niederösterreich geführten Gefährder waren oder sind Bezieher von Leistungen aus der Grundversorgung?