4382/J-BR/2026

Eingelangt am 25.06.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Dringliche Anfrage

§ 61 Abs. 3 GO-BR

der Bundesräte Michael Bernard, Peter Samt

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Entbürokratisierung mit der Nagelfeile – ernüchternde Deregulie­rungsbilanz

Bis Anfang 2026 wurden seit Start der aktuellen Bundesregierung gerade einmal knapp 10 Prozent der Wahlversprechen, die von den NEOS gemacht wurden, umge­setzt (alle Parteien gesamt: 14 Prozent).[1] Diese ernüchternde Bilanz sollte Anlass ge­ben, den bisherigen Fortschritt der von Staatssekretär Schellhorn verantworteten Maß­nahmen im Bereich Deregulierung und Bürokratieabbau kritisch zu hinterfragen. Da das eigens eingerichtete Staatssekretariat für Deregulierung organisatorisch im Bun­desministerium für europäische und internationale Angelegenheiten angesiedelt ist, trägt Außenministerin Beate Meinl-Reisinger für dessen personelle, budgetäre, orga­nisatorische und koordinierende Einbindung unmittelbare ministerielle Verantwortung. Gerade weil Fragen der Deregulierung vom Steuer- und Abgabenrecht über Gewerbe- und Anlagenverfahren bis hin zu Dokumentations-, Berichts- und Meldepflichten meh­rere Bundesministerien gleichzeitig betreffen, ist jene Ressortleitung in die Pflicht zu nehmen, in deren Ministerium das mit dieser Materie betraute Staatssekretariat einge­richtet wurde.

Bundeskanzler Christian Stocker hatte in einer Nachricht des Bundeskanzleramts am 3. Dezember 2025 die vom Ministerrat beschlossenen Entbürokratisierungsmaßnah­men verlautbart:

„Heute geht es jedoch darum, den Bestand an Vorschriften zu entrümpeln und damit Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger, aber natürlich auch für die Unternehmerinnen und Unternehmer in Österreich zu schaffen. Wir werden in einem ersten Schritt mehr als 110 Vorschriften abschaffen.“[2]

Interessanterweise war es die Wirtschaftskammer, die der Bundesregierung eine „Deadline“ bis 3. Dezember gab, um konkrete Schritte vorzustellen bzw. einzuleiten.[3] In Österreich wird die Überbürokratie einhellig als massives Hindernis für die Wettbe­werbsfähigkeit und das wirtschaftliche Wachstum gesehen. Der in den letzten Jahren sogar noch deutlich gestiegene Bürokratie- und Verwaltungsaufwand[4] in Österreich kostet die Wirtschaft als Kostenfaktor allein 21,1 Mrd. Euro und 320 Mio. Arbeits­stunden, was etwa 200.000 Vollzeitstellen entspricht.[5] Das Bundeskanzleramt selbst sprach von immerhin 15 Mrd. Euro an Kosten, die der Wirtschaft durch die Belastung der Bürokratie entstehen würden.[6]

Gerade in Zeiten von Rekordteuerung und einer im europäischen Vergleich weit abge­schlagenen Wirtschaftsentwicklung wären effektive Bürokratieabbau- und Deregulie­rungsmaßnahmen von größter Bedeutung, um weitere Abwanderung und Jobverluste zu verhindern. Doch eine entsprechende Reaktion auf eine Anfragenserie der Freiheit­lichen zu den bislang erfolgten Plänen von Staatssekretär Seheilhorn fördert nun ein desaströses Bild der angekündigten Strukturreform (,inklusive Bürokratieabbaus‘) zu Tage: „Von den 113 im Dezember beschlossenen Vorhaben (160 waren ursprünglich angekündigt worden) sind laut Blauen in allen Ministerien zusammen neun. in Kraft getreten. Das Büro Schellhorns spricht immerhin von 14.[7]

Ende 2025 hieß es noch:

„160 konkrete Vorschläge zur Verwaltungsvereinfachung liegen laut Regie­rungskreisen zur internen Abstimmung in der schwarz-rot-pinken Koalition. Am 3. Dezember will das Kabinett im Ministerrat Nägel mit Köpfen machen. Insge­samt habe Schellhom rund 600 Ideen gesammelt – darunter 2.500 Einmeldun­gen über die neue Website Seda. Eine Liste, die der "Kleinen Zeitung" vorliegt, zeigt, wohin die Reise gehen könnte: Künftig sollen etwa Selbstbedienungslä­den ohne Personal rund um die Uhr offen halten dürfen, das Abfallwirtschafts­gesetz wird entschlackt, und Geschäftsunterlagen sollen nur mehr digital auf­bewahrt werden. Auch die Umsatzgrenze für die Registrierkassenpflicht soll steigen, ebenso jene für Kleinunternehmen. Zudem will man zahlreiche Doku­mentationspflichten – etwa beim Energiemanagement oder bei Nachhaltigkeits­berichten – vereinfachen oder ganz streichen.“[8]

Tatsächlich verhält es sich also so, dass von ursprünglich 600 angekündigten Verwal­tungsvereinfachungen nun lediglich 160 für eine Umsetzung geplant sind, von diesen wiederum nur bis dato ein Bruchteil überhaupt umgesetzt wurde – dutzende andere Vorhaben, die im Detail der Öffentlichkeit nicht bekannt sind, seien in den einzelnen Ministerien angeblich „in Umsetzung“, wobei unklar ist, wann diese jemals in Kraft tre­ten werden. So bleibt die abwandelnde Frage: „Sepp, was machst du mit unserem Steuergeld?“.

Der Bruder des Herrn Staatssekretärs, Franz Seheilhorn, schrieb in „Die Presse“:

„Nicht einmal ein Jahr nach ihrem Amtsantritt hat die Regierung die Mehrheit in der Bevölkerung verloren. Und das, ohne auch nur eine einzige schmerzhafte Reform auf den Weg geschickt zu haben. Aber das könnte sich nun ändern: ,Senkung der Energiekosten, Einsparungen in der Verwaltung: Bundeskanzler Christian Stocker drückt, seit er wieder da ist, aufs Tempo‘, wie ,Presse‘-Innen­politik-Chef Oliver Pink diese Woche in einem Leitartikel schreibt.“[9]

Statt eines radikalen Bürokratieabbaus nach dem Vorbild Argentiniens würden ledig­lich Reformen von kaum messbarer Wirkung umgesetzt werden:

„Mit dem Verteilen von 500 (nicht vorhandenen) Millionen Euro an die Strom­kunden, einem homöopathischen Beschäftigungsabbau in der Bundesverwal­tung und zarten Arbeitsanreizen für die Pensionisten ist die Talfahrt nicht zu stoppen. Schon gar nicht mit höheren Steuern und auch nicht mit der sagenhaf­ten Gebührenlawine, die das Land gerade unter sich begräbt.“[10]

Dabei wäre ein rascher Bürokratieabbau nicht nur für die Bürger, sondern vor allem für die gehemmte Wirtschaft bzw. unseren Wirtschaftsstandort von existentieller Bedeu­tung, wie auch die Wirtschaftskammer offenbar ungehört betont:

„Bürokratie zählt für die Unternehmen zu den größten Herausforderungen. Laut einer Umfrage des Market-Instituts (November 2025) geben 86% der Betriebe an, durch Bürokratie belastet zu sein – 24% „sehr stark", 31% „stark" und 31% „mittel“. Nur 3% sehen sich kaum betroffen.

Besonders deutlich zeigt sich die Belastung bei kleinen Betrieben: Ein Ein-Per­sonen-Unternehmen (EPU) wendet im Schnitt rund 250 Arbeitsstunden pro Jahr für bürokratische Aufgaben auf – das entspricht mehr als sechs Wochen Ar­beitszeit ohne produktive Wertschöpfung. Vor dem Hintergrund, dass 99,7% der Unternehmen in Österreich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, wird die Dimension für den gesamten Standort sichtbar.

Als größte Kostenfaktoren in Sachen Bürokratiebelastung werden von den Be­trieben überbordende, extrem komplizierte Regelungen in den Bereichen „Buchhaltung und Jahresabschluss“ (33%), „Steuern und Abgaben“ (12%) und „Lohnverrechnung/Sozialversicherung“ (11 %) genannt (letztverfügbare Zahlen lt. Umfrage von KMU Forschung Austria, 2024). Damit entfällt mehr als die Hälfte der gesamten Bürokratiekosten auf diesen Bereich, während Themen wie Cybersecurity, IT und Datenschutz zuletzt deutlich an Bedeutung gewonnen ha­ben.“[11]

Die Belastung zeigt sich nicht nur in bundesweiten Gesamtkosten, sondern auch ganz konkret im betrieblichen Alltag quer durch die Bundesländer. Exemplarisch nennen laut Tiroler Konjunkturbarometer Winter 2025/2026 ganze 66 % der Betriebe bürokratische Hürden und regulatorische Anforderungen als massive Belastung für ihre Wettbe­werbsfähigkeit. Österreichweit sehen 83 % der KMU administrative und regulatorische Vorschriften als Problem, während der EU-Durchschnitt bei lediglich 64 % liegt. Ge­rade kleinere Familienbetriebe, Tourismusbetriebe, Handwerks- und Gewerbebetriebe verfügen regelmäßig über keine eigenen Rechts- oder Compliance-Abteilungen und müssen den steigenden Melde-, Nachweis- und Berichtspflichten aus dem laufenden Betrieb heraus nachkommen.[12]

Vor allem der heimische Tourismus sieht sich als einer der größten Wirtschaftsfaktoren in Österreich einer nicht mehr zu bewältigenden Flut von Vorschriften und unnötiger Bürokratie gegenüber:

„Bürokratie stellt für viele österreichische Tourismusbetriebe eine nicht mehr zu schulternde Belastung dar“, betont Susanne Kraus-Winkler, Bundesspartenob­frau der Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Im Durchschnitt verbringen Unternehmen rund neun Stunden pro Wo­che mit administrativen Aufgaben – mit steigender Tendenz, je größer der Be­trieb ist. Darüber hinaus verzeichnet die Mehrheit der Unternehmen in den letz­ten zwei bis drei Jahren zusätzlich einen deutlichen Anstieg des bürokratischen Aufwands.“[13]

Und für den Bereich des Gewerbes und Handwerks belaufen sich die jährlichen Büro­kratiekosten allein auf rund 4,3 Milliarden Euro. Das entspricht pro Kopf durchschnitt­lichen Kosten von 5. 725 Euro je Beschäftigten im Jahr 2023. Die Bürokratiekosten schlagen sich in etwa 3,3 % des Gesamtumsatzes dieses Sektors nieder. Jährlich wer­den rund 70 Millionen Arbeitsstunden für bürokratische Aufgaben aufgewendet, was etwa 42.190 Vollzeitäquivalenten entspricht. Dies bindet ca. 6,6 % der gesamten Per­sonalkapazität in diesem Bereich. Laut dem Endbericht für „Bürokratiebelastung im Gewerbe und Handwerk in Österreich 2024" nahmen die Belastungen in den letzten Jahren deutlich zu:

„Rund 71 % der Unternehmen berichten von einer Zunahme der Bürokratiebe­lastung in den letzten drei Jahren. 86 % der Unternehmen geben an, dass sich die Bürokratiebelastung negativ auswirkt (erhöhte Rechtsberatungskosten, ver­zögerte Entscheidungsprozesse oder erschwerte Kundenbeziehungen). Die hohe Bürokratiebelastung bleibt damit eine große Herausforderung für das Handwerk.“[14]

Besonders deutlich werden die Folgen der Überbürokratisierung auch bei Betriebs­übergaben sowie bei Betriebsansiedlungen und Betriebserweiterungen. Exemplarisch stehen allein in Tirol bis 2029 rund 5.700 Betriebsübergaben an; rund 11 .000 von etwa 20.000 Familienbetrieben stehen dort aktuell vor einer Übergabe. Gerade im Touris­mus- und Gastronomiebereich scheitern Nachfolgen nicht selten an komplexen Be­wertungsfragen, steuerlichen Belastungen, arbeits- und gewerberechtlichen Übergän­gen sowie an umfangreichen Bewilligungs- und Umbauauflagen. Auch Betriebsansied­lungen und Betriebserweiterungen werden durch mehrstufige, papierlastige Genehmi­gungs- und Einreichverfahren, Nachforderungen und unklare Fristen verzögert oder verhindert. Wo Unternehmer für ein Vorhaben mehrere Behörden, unterschiedliche Vollzugspraxen und wiederholte Vorlage derselben Unterlagen bewältigen müssen, wird der Standort systematisch geschwächt.[15]

Effektiver und nicht nur angekündigter Bürokratieabbau hätte dabei einen enormen Hebeleffekt auf den Wohlstand des Landes. Berechnungen zeigen, dass jeder Euro, den Unternehmen weniger für Informations- und Erfüllungspflichten aufwenden müss­ten, das Bruttoinlandsprodukt (BIP) mittel- bis langfristig um 1,62 Euro steigen ließe.[16] Zeitverzögerungen in Genehmigungsverfahren bilden ebenfalls einen erheblichen Kostenfaktor. Während die Errichtung einer Lagerhalle in Kopenhagen beispielsweise im Schnitt 64 Tage dauert, benötigt man in Österreich dafür ganze 222 Tage. Solche Verzögerungen bremsen Investitionen und führen zu einem Verlust an Wettbewerbs­fähigkeit.[17]

Für viele Betriebe endet die Belastung nicht mit der Genehmigung eines Vorhabens, sondern setzt sich in der laufenden Verwaltung fort. Förderverfahren gelten vielfach als langwierig, nachweisintensiv und für kleinere Betriebe nur mit erheblichem Bera­tungsaufwand bewältigbar. Eine glaubwürdige Entbürokratisierung müsste daher nicht nur einzelne Detailvorschriften streichen, sondern den Verwaltungsvollzug insgesamt vereinfachen: durch digitale Einreichungen ohne Mehrfachmeldungen, One-Stop-Shop-Modelle, verbindliche Fristen, standardisierte Schnittstellen zwischen Behörden und eine konsequente Reduktion von Nachweis- und Dokumentationspflichten.

Insgesamt lässt sich sagen, dass allein in den Verwaltungskernbereichen Gewerbe und Sozialadministration ein jährliches Volumen von über 8 Milliarden Euro durch Bü­rokratie gebunden ist oder durch Effizienzsteigerungen eingespart werden könnte.

Obwohl diese Probleme schon lange bekannt sind, blieb der Staatssekretär für „Dere­gulierung" bis heute größtenteils untätig, dessen umgesetzte Vorhaben mittlerweile per Lupe (und schriftlichen Anfragen) gesucht werden müssen. Ganz im Gegenteil wurden sogar zusätzlich belastende Maßnahmen für die Wirtschaft und Unternehmen be­schlossen. So beispielsweise die angekündigte Einführung eines Sachbezugs für voll­elektrische Dienstfahrzeuge, worunter tausende Arbeitnehmer betroffen sein werden.

„Dienstnehmer, die von Unternehmen ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt be­kommen, das sie auch privat nutzen, müssen dies als Sachbezug versteuern. Dabei galt bisher eine Ausnahme: Elektroautos waren befreit. Schon im kom­menden Jahr soll diese Ausnahme für privat genutzte E-Firmenwagen fallen.“[18]

Weitere Beispiele sind, um nur einige wenige zu nennen, bspw. ausstehende Verord­nungen des Bundes für Meldungen des Betriebsleiters im Seilbahngesetz gemäß § 122 Abs. 2 Seilbahngesetz iVm. § 21 Abs. 6 Eisenbahngesetz sowie die in § 31a Eisenbahngesetz und§ 32 Seilbahngesetz vorgesehene Einreichung von Antragsun­terlagen in vierfacher(!) Form.

So scheint auch die bei Übungen für Einsatzorganisationen und Ballonfahrten notwen­dige Bewilligungspflicht im Luftfahrtgesetz auch nach Jahren der einhelligen Kritik nicht angerührt zu werden. Übungen der Einsatzorganisationen wie der Polizei mit Hub­schrauber etc. sind laut Luftfahrtgesetz Bewilligungspflichtig.

Und so auch die für deutliche Wettbewerbsnachteile sorgende Regelung für höchstzu­lässiges Gesamtgewicht für Rohholztransporte mit 40 bzw. 44 Tonnen gemäß Kraft­fahrgesetz. Oder auch die nach wie vor ausstehende Modernisierung des § 84 Abs. 2 StVO, worin die Werbung und Ankündigung außerhalb des Straßengrundes geregelt wird, welche seit jeher jede Praxistauglichkeit vermisst und regelmäßig für Kopfschüt­teln in den Gemeinden sorgt.

Genauso unberührt bleibt vom Staatssekretariat die konsequente Bereinigung beste­hender (EU-)Rechtsvorschriften von Gold-Plating, nicht zuletzt, um die Wettbewerbs­fähigkeit des Standorts nicht noch weiter zu schwächen. So zum Beispiel die Lohn­transparenzrichtlinie (EU-Richtlinie 2023/970) - Berichtspflichten für Unternehmen ab 50 Beschäftigten vor-, die CSRD-Richtlinie (Nachhaltigkeitsberichterstattung) und Ta­xonomieverordnung sowie die Entwaldungsverordnung (EUDR). Auch dies wurde von der Wirtschaftskammer gefordert.[19]

Da das im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten an gesiedelte Staatssekretariat für Deregulierung nach Darstellung der Bundesregierung ressortübergreifend tätig sein soll, beziehen sich die nachstehenden Fragen sowohl auf die in Ihrem Ressort gesetzten organisatorischen, koordinierenden und dokumen­tierenden Maßnahmen als auch auf den Ihrem Ressort vorliegenden Umsetzungs­stand der angekündigten Entbürokratisierungsvorhaben.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesminis­terin für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende

Anfrage

1.   Wie viele der ursprünglich rund 600 gesammelten Vorschläge zur Verwaltungs­vereinfachung wurden bislang in ein konkretes Gesetzes-, Verordnungs- oder sonstiges Verwaltungsvereinfachungsvorhaben übergeführt (aufgegliedert nach Ressort und Art der Maßnahme)?

2.   Wie viele der im Ministerrat am 3. Dezember 2025 angekündigten 160 Vorhaben sind tatsächlich bereits in Kraft getreten?

a.   Wie viele befinden sich derzeit in Begutachtung?

b.   Wie viele befinden sich derzeit in anderer Form der Behandlung?

3.   Für wie viele der 160 Vorhaben besteht bereits ein verbindlicher Zeitplan?

a.   Bis wann sollen diese jeweils umgesetzt bzw. in Kraft gesetzt werden?

4.   In welchen Ressorts befinden sich derzeit noch offene Vorhaben in Umsetzung?

a.   Welche konkreten Schritte wurden dort seit Dezember 2025 jeweils ge­setzt?

5.   Welche ressortübergreifenden Koordinierungs-, Kontroll- und Berichtsinstru­mente hat Ihr Ministerium bzw. das dort angesiedelte Staatssekretariat für De­regulierung eingerichtet, um den Umsetzungsstand der Entbürokratisierungs­maßnahmen laufend zu erfassen und zwischen den Ressorts abzustimmen?

6.   Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Dezember 2025 gesetzt, um Büro­kratiekosten in den von den Betrieben am häufigsten genannten Belastungsbe­reichen „Buchhaltung und Jahresabschluss“, „Steuern und Abgaben“ sowie „Lohnverrechnung/Sozialversicherung“ zu senken?

7.   Wurde für Kleinunternehmen (KMU) und Ein-Personen-Unternehmen (EPU) ein quantifiziertes Ziel zur Reduktion von Verwaltungsaufwand, Erfüllungskosten oder Zeitaufwand festgelegt, um deren überproportionale Belastung von durch schnittlich 250 Arbeitsstunden pro Jahr für Bürokratie signifikant zu senken?

a.   Falls ja, wie lautet dieses Ziel?

b.   Falls ja, bis wann soll es erreicht werden?

8. Welche konkreten Entlastungsmaßnahmen wurden für Tourismus- und Gastro­nomiebetriebe bei Arbeitszeitaufzeichnungen, Meldepflichten, Betriebsanlagen und saisonalen Beschäftigungsverhältnissen bereits umgesetzt oder vorberei­tet?

9.   Welche konkreten, von dem in Ihrem Ministerium angesiedelten Staatssekre­tariat für Deregulierung initiierten, koordinierten oder dokumentierten Maßnah­men wurden gesetzt, um Lehrbetriebe bei Dokumentations-, Nachweis- und Förderpflichten zu entlasten?

10. Welche konkreten bundesgesetzlichen oder ressortübergreifend koordinierten Maßnahmen wurden eingeleitet, um Betriebsübergaben von Familienbetrieben in den Bereichen Steuerrecht, Arbeitsrecht, Gewerberecht und Verfahrensab­wicklung zu erleichtern?

11. Welche konkreten gesetzlichen Fristverkürzungen oder Verfahrensautomatisie­rungen wurden eingeleitet, um die durchschnittliche Dauer von Genehmigungs­verfahren (z.B. Errichtung von Lagerhallen) von derzeit 222 Tagen an internati­onale Best-Practice-Werte wie jene in Kopenhagen (64 Tage) anzunähern?

12. Welche konkreten Maßnahmen wurden eingeleitet, um Betriebsansiedlungen und Betriebserweiterungen durch digitale Einreichungen, One-Stop-Shop-Mo­delle oder verbindliche Fristen für Genehmigungsverfahren zu beschleunigen?

13. Welche konkreten Vereinfachungen der Förderabwicklung und der Förderstan­dards des Bundes wurden seit Regierungsantritt umgesetzt oder vorbereitet?

a.   Welche Förderprogramme sind bereits davon erfasst?

14. Welche konkreten, ressortübergreifend koordinierten Vereinfachungen im Be­reich der öffentlichen Vergabe des Bundes wurden vorbereitet oder umgesetzt, um KMU und regionalen Betrieben den Zugang zu Ausschreibungen zu erleichtern?

15. Wurde die Umsatzgrenze für die Registrierkassenpflicht sowie die Kleinunter­nehmergrenze angehoben?

a.   Falls ja, wie viele Betriebe werden dadurch jeweils entlastet?

16. Welche Dokumentations- und Berichtspflichten im Bereich Energiemanage­ment und Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden bereits konkret abgeschafft, reduziert oder vereinfacht?

17. Welche Änderungen am Abfallwirtschaftsgesetz wurden zur Reduktion des Ver­waltungsaufwands bereits beschlossen oder vorbereitet?

18. Für wie viele Arbeitnehmer entsteht durch die geplante Abschaffung der Sach­bezugsbefreiung für vollelektrische Dienstfahrzeuge ab 2026 eine zusätzliche steuerliche Belastung?

a.   Mit welcher durchschnittlichen Mehrbelastung pro Jahr rechnet die Bun­desregierung für diese Arbeitnehmer?

19. Bei welchen in Umsetzung befindlichen oder bereits umgesetzten EU-Richtli­nien und Verordnungen (insbesondere Lohntransparenzrichtlinie, CSRD, Taxo­nomieverordnung, EUDR) wurde eine systematische Prüfung auf über das EU Recht hinausgehende nationale Vorgaben (Gold-Plating) durchgeführt?

20. Welche konkreten über das EU-Recht hinausgehenden nationalen Vorgaben wurden dabei identifiziert?

a.   Bei welchen dieser Bestimmungen ist eine Streichung oder Anpassung bereits vorgesehen?

21. Bis wann ist die Umsetzung des Once-Only-Prinzips in der Bundesverwaltung geplant?

a.   Welche Verfahren wurden bislang darauf umgestellt?

b.   In welchen Verfahren ist bereits eine vollständig digitale Abwicklung ohne wiederholte Vorlage derselben Unterlagen möglich?

22. Welche konkreten Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren sowie zur Verbesserung der Schnittstellen zwischen Behörden wurden bereits eingeleitet, insbesondere im Hinblick auf digitale Ein­reichungen, standardisierte Verfahrensabläufe und verbindliche Fristen?

23. Wie hoch sind seit Einrichtung des Staatssekretariats für Deregulierung dessen monatliche Gesamtkosten (aufgegliedert nach Personalkosten, Sachaufwand, Infrastruktur- bzw. Mietkosten, IT-Kosten, Reise- und Repräsentationskosten, Kommunikationskosten sowie sonstigen Kosten)?

a.   Wie viele Bedienstete bzw. Vollzeitäquivalente sind diesem Staatssekre­tariat zugeordnet?

b.   Welche zusätzlichen Planstellen oder Organisationseinheiten wurden dafür geschaffen?

c.   Welche fachlichen sowie organisatorischen Gründe waren für seine An­siedlung im Außenministerium maßgeblich?

i.     Welche alternativen organisatorischen Zuordnungen im Bundes­kanzleramt, Finanzministerium, Wirtschaftsministerium oder Jus­tizressort wurden geprüft und aus welchen Gründen nicht gewählt?

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage gemäß §61 Abs 3 GO-BR dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.



[1]           Katrin Praprotnik: ÖVP, SPÖ und NEOS im ersten Regierungsjahr: eine wissenschaftliche Bi­lanz der Wahlversprechen. In: Österreichisches Jahrbuch für Politik 2025 (Wien: Böhlau, 2026), S. 67-79.

[2]           https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregie­rung/2025/12/bundeskanzler-stocker-entruempeln-was-unser-land-hemmt.html (eingesehen: 17.06.2026)

[3]           https://kurier.at/politik/inland/gegen-die-zettelwirtschaft-was-die-wirtschaftskammer-von-der-regierung-will/403106507 (eingesehen: 17.06.2026)

[4]           Vgl. Der Pragmaticus 2, 2026.

[5]           https://www.wko.at/oe/news/wkoe-position-buerkratieabbau (eingesehen: 17.06.2026)

[6]           https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregie­rung/2025/12/bundeskanzler-stocker-entruempeln-was-unser-land-hemmt.html (eingesehen: 17.06.2026)

[7]           https://www.heute.at/s/schellhorn-erst-14-seiner-160-massnahmen-umgesetzt-120195806 (eingesehen: 17.06.2026)

[8]           https://www.heute.at/s/registrierkasse-abfall-das-hat-schellhorn-jetzt-vor-120142435 (eingese­hen: 17.06.2026)

[9]           https://www.agenda-austria.at/des-kanzlers-neue-zauberformel-lautet-nicht-2-1-0-sondern-5-4-0/ (eingesehen: 17.06.2026)

[10]         Ebda.

[11]         https://www.wko.at/oe/news/medienservice-so-viel-kostet-buerokratie-oesterreichs-wirtschaft (eingesehen: 17.06.2026)

[12]         https://www.wko.at/tirol/zahlen-daten-fakten/tirolerkonjunkturbarometer (eingesehen: 17.06.2026)

[13]         WKÖ-Kraus-Winkler: Unnötige Bürokratie bremst Österreichs Tourismus - WKO (eingesehen: 17.06.2026)

[14]         Bürokratiebelastung im Gewerbe und Handwerk in Österreich 2024. Endbericht. KMU-For­schung. Vgl. https://www.kmuforschung.ac.at/studies/buerokratiebelastung-gewerbe-handwerk-oester­reich/ (eingesehen: 17.06.2026)

[15] https://www.wko.at/tirol/zahlen-daten-fakten/tirolerkonjunkturbarometer (eingesehen: 17.06.2026)

[16]         https://www.wko.at/oe/news/wkoe-position-buerkratieabbau (eingesehen: 17.06.2026)

[17] https://www.wko.at/oe/oesterreich/das-labyrinth-der-buerokratie (eingesehen: 17.06.2026)

[18]         https://www.derstandard.at/story/3000000318667/e-auto-vom-unternehmen-privatnutzung-wird-steuerpflichtig (eingesehen: 17.06.2026)

[19] https://www.wko.at/oe/news/wkoe-position-buerkratieabbau (eingesehen: 17.06.2026)