4384/J-BR/2026

Eingelangt am 25.06.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrätin Sandra Jäckel

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Zukunft der Justizanstalt Feldkirch und die Auswirkungen der Schließung der Außenstelle Dornbirn

Die Justizanstalt Feldkirch ist die einzige Strafvollzugseinrichtung im Bundesland Vorarlberg und verfügt über rund 121 Haftplätze. Seit Jahren wird sowohl von Bediensteten als auch von politischen Verantwortungsträgern und in Medienberichten auf eine zunehmende kritische Auslastung sowie auf erhebliche bauliche Defizite hingewiesen. Die räumlichen Kapazitäten stoßen regelmäßig an ihre Grenzen, wodurch sowohl die Unterbringung der Insassen als auch die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter des Strafvollzugs erheblich belastet werden.

Besonders kritisch wird die Situation seit der Schließung der Außenstelle Dornbirn im Jahr 2022 beurteilt. Diese Einrichtung erfüllte insbesondere im Bereich des gelockerten Strafvollzugs und der Resozialisierung wichtige Aufgaben. Trotz der damals seitens des Bundes angeführten Gründe – insbesondere bauliche Mängel und eine unzureichende Auslastung – wurde die Schließung von Vertretern des Landes Vorarlberg sowie von Fachleuten deutlich kritisiert.

Während das Gebäude der ehemaligen Außenstelle Dornbirn seit Jahren leer steht, bestehen in der Justizanstalt Feldkirch weiterhin erhebliche Herausforderungen hinsichtlich Infrastruktur, Kapazitäten und Modernisierungsbedarf.

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Bundesrätin an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage

1.   Wie hoch war die durchschnittliche Auslastung der Justizanstalt Feldkirch in den Jahren 2022, 2023, 2024, 2025 und bisher im Jahr 2026?

2.   Wie oft kam es in den genannten Jahren zu einer Belegung über die vorgesehene Kapazitätsgrenze hinaus?

3.   Wie beurteilt das Bundesministerium den aktuellen baulichen Zustand der Justizanstalt Feldkirch?

4.   Welche baulichen Mängel sind dem Bundesministerium am Standort Feldkirch bekannt?

5.   Gibt es konkrete Pläne für eine Generalsanierung der Justizanstalt Feldkirch?

a.   Wenn ja, in welchem Zeitraum soll diese erfolgen und mit welchen Kosten wird gerechnet?

6.   Falls keine Generalsanierung geplant ist, welche Alternativen werden geprüft?

7.   Gibt es Überlegungen zur Erweiterung der Haftplatzkapazitäten am Standort Feldkirch?

8.   Welche Auswirkungen hatte die Schließung der Außenstelle Dornbirn auf die Belegungssituation in der Justizanstalt Feldkirch?

9.   Welche Auswirkungen hatte die Schließung der Außenstelle Dornbirn auf den Bereich des gelockerten Strafvollzugs und der Resozialisierung?

10. Wie wird das ehemalige Gebäude der Außenstelle Dornbirn derzeit genutzt?

11. Welche laufenden Kosten entstehen dem Bund für das leerstehende Objekt in Dornbirn?

12. Wurde seit der Schließung geprüft, die ehemalige Außenstelle Dornbirn wieder für Zwecke des Strafvollzugs zu nutzen?

a.   Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

13. Welche Maßnahmen plant das Bundesministerium, um die Arbeitsbedingungen für die Bediensteten der Justizanstalt Feldkirch nachhaltig zu verbessern?

14. Wie viele Bedienstete sind aktuell in der Justizanstalt Feldkirch beschäftigt und wie viele Planstellen sind derzeit unbesetzt?

15. Sieht die Bundesministerin angesichts der Entwicklung im Strafvollzug in Vorarlberg Handlungsbedarf hinsichtlich einer Modernisierung oder Erweiterung der bestehenden Infrastruktur?

16. Welche konkreten Schritte wird das Bundesministerium setzen, um einen zeitgemäßen Strafvollzug in Vorarlberg langfristig sicherzustellen?