4385/J-BR/2026
Eingelangt am 25.06.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Bundesrates Peter Samt
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend „Lohn statt Taschengeld“ für Menschen mit Beeinträchtigung
Das Regierungsprogramm der Bundesregierung enthält zum Themenbereich „Lohn statt Taschengeld“ lediglich allgemein gehaltene Zielsetzungen, wie etwa die Evaluierung bestehender Pilotprojekte, die Prüfung regulatorischer Maßnahmen sowie die sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Menschen mit Behinderungen.[1] Konkrete Aussagen zur Umsetzung, insbesondere hinsichtlich Zuständigkeiten und Finanzierung, bleiben jedoch weitgehend offen.
Im Moment arbeiten in Österreich ungefähr 28.000 Menschen mit Beeinträchtigung in Werkstätten. Diese Menschen bekommen für die dortige Tätigkeit keinen richtigen Lohn, sondern meistens lediglich ein Taschengeld. Das sind je nach Bundesland zwischen 35 Euro und 100 Euro pro Monat.[2] Das Problem dabei ist, dass Menschen in Werkstätten keinen Anspruch auf Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Pensionsansprüche haben.
Alle im Parlament vertretenen Parteien sowie die maßgeblichen Vertretungskörperschaften forderten den Übergang von diesem diskriminierenden System hin zu einem echten Einkommen mit voller sozialer Absicherung. Die FPÖ hat in diesem Zusammenhang bereits mehrfach den Vorschlag gemacht, dass der Übergang von Taschengeld zu Lohn aus den Mitteln des Finanzausgleichs finanziert werden soll.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Bundesrat an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Veröffentlichung des Regierungsprogramms zur Umsetzung des Vorhabens „Lohn statt Taschengeld“ gesetzt?
a. Wenn keine Maßnahmen gesetzt wurden, sondern ausschließlich Projekte, die im Rahmen der entsprechenden Förderrichtlinie eingereicht oder gefördert wurden, warum nicht?
2. Welcher konkrete Zeitplan ist für die weitere Umsetzung der im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen im Bereich „Lohn statt Taschengeld“ vorgesehen?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Pilotprojekt „Lohn statt Taschengeld“ in Kärnten vor, insbesondere im Hinblick auf dessen Finanzierung durch EU-Mittel?
a. Wurden seitens der Bundesregierung bereits Schritte gesetzt, um eine vergleichbare Förderung bzw. Ausweitung auf Bundesebene unter Inanspruchnahme von EU-Förderprogrammen zu prüfen?
4. Welche sonstigen Pilotprojekte werden derzeit evaluiert und nach welchen Kriterien erfolgt diese Evaluierung?
5. Welche Pilotprojekte werden durch den Bund gefördert und wie hoch sind diese Förderungen Oeweils nach Pilotprojekt aufgeschlüsselt)?
6. Gibt es gesetzliche Regelungen zur Umsetzung von Vorhaben in Bezug auf „Lohn statt Taschengeld“?
a. Wenn nein, warum nicht?
7. Welche finanziellen Auswirkungen hätte die Umsetzung des Modells „Lohn statt Taschengeld“ nach den Berechnungen Ihres Ressorts?
8. Wären die finanziellen Auswirkungen durch das zugewiesene Budget in Ihrem Ressort gedeckt?
a. Wenn nein, welche anderen Lösungen streben Sie an?
9. Warum wurde bislang keine dauerhafte Finanzierungsstruktur geschaffen, die über befristete Pilotprojekte hinausgeht?
10. Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, um ein Auslauten der Projekte mit 31.12.2028 zu verhindern?
a. An welchen der genannten Maßnahmen wird bereits gearbeitet?
b. Wenn keine Maßnahmen vorgesehen sind, warum nicht?
11. Warum beschränkt sich die Bundesregierung auf Pilotprojekte, anstatt eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung anzustreben?
12. Soll eine allfällige Finanzierung über den Finanzausgleich erfolgen?
a. Sofern eine Finanzierung über den Finanzausgleich erfolgen soll, in welcher Form und in welchem Umfang?
13. Wie bewertet der Bund die Verpflichtung der Länder zur Kofinanzierung, insbesondere vor dem Hintergrund angespannter Landesbudgets?
14. War „Lohn statt Taschengeld“ bei den Verhandlungen zum Finanzausgleich „neu“ ein Thema?
a. Wenn ja, was waren die konkreten Inhalte bei den Verhandlungen?
b. Wenn nein, warum nicht?
15. Wie soll das im Regierungsprogramm vorgesehene Modell „Lohn statt Taschengeld“ umgesetzt werden, wenn Länder eine eigenständige Finanzierung als ausgeschlossen beurteilen?
16. Wie würde sich „Lohn statt Taschengeld“ auf die Pflichtversicherung und die Beitragspflichten in der Sozialversicherung auswirken?
17. Welche konkreten Aufgaben würden den Ländern im Falle einer Umsetzung zukommen?
18. Welche konkreten Maßnahmen zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung sind geplant?
19. Welche Interessenvertretungen, Organisationen oder Experten wurden bislang in die Überlegungen zum Modell „Lohn statt Taschengeld“ eingebunden?
20. Welche Rückmeldungen liegen seitens der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen zu diesem Vorhaben vor?
21. Wie viele Verhandlungsrunden gab es diesbezüglich?
22. Inwieweit werden die Vorschläge der Interessenvertretungen berücksichtigt?
a. Wenn sie nicht berücksichtigt werden, warum nicht?
23. Welche messbaren Fortschritte wurden in den letzten Jahren bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt erzielt und welche zusätzlichen Maßnahmen sind geplant, um bestehende Lücken zu schließen?
24. Welche Schritte wurden bislang gesetzt, um die Möglichkeit einer Teilerwerbstätigkeit unter besonderer Berücksichtigung von Personen mit chronischen Erkrankungen zu prüfen und zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung dabei gekommen?
[1] https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8d78b028-70ba-4f60-a96e-2fca7324fd03/Regierungsprogramm_2025-2029.pdf , S. 111 (aufgerufen am 25.06.2026)
[2] https://www.sozialministeriumservice.gv.at/Ueber_uns/News_und_Veranstaltungen/News/
Richtlinie-inklusive-Arbeit.de.html (aufgerufen am 25.06.2026)