4393/J-BR/2026

Eingelangt am 18.09.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Bundesrates Peter Samt

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Unregelmäßigkeiten beim Betriebsrat der voestalpine Tubulars in Kindberg

 

 

Laut medialer Berichterstattung vom 14. August 2026[1] „bestünde der Verdacht, dass es beim Betriebsrat der Voestalpine Tubulars in Kindberg zu finanziellen Unregel-mäßigkeiten gekommen sein könnte“. Das Gremium des Betriebsrats ist in Österreich mit über 70.000 Betriebsratsmitgliedern ein traditionell wichtiges und genießt einen hohen Stellenwert und Vertrauen in der Bevölkerung. Zum Zwecke einer vollständigen Aufklärung wurde die Angelegenheit bereits an die Arbeiterkammer Steiermark sowie die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Die gegenständlichen Ermittlungen sind besonders im Hinblick zweier vorangegangener Verurteilungen aus dem Jahr 2021 von Brisanz. Denn:

 

„Zwei Betriebsräte der VA Tubulars in Kindberg standen seit August 2017 im Verdacht, hohe Summen an Betriebsratsgeldern veruntreut zu haben.“[2]

 

Die beiden Angeklagten sollen dem Bericht zur Folge dabei einen Schaden von rund 250.000 Euro herbeigeführt haben. Zudem wurde gegen 18 weitere Personen in diesem Fall ermittelt. Nun ist der Betriebsrat der voestalpine Tubulars in Kindberg wieder in negative Schlagzeilen gerutscht.

 

Es muss sichergestellt werden, dass das Vertrauen von Hunderten Beschäftigten in ihre Interessenvertretung durch derartige Vorwürfe nicht erschüttert wird und es zu einer lückenlosen Überprüfung und Aufklärung möglicher finanzieller Unregel-mäßigkeiten kommt. Das Ziel ist dabei größtmögliche Transparenz und Kontrolle im Interesse des Betriebs und der Belegschaft.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Bundesrat an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Laut zitiertem Bericht der „Kleinen Zeitung“ soll sich der Anfangsverdacht gegen eine bestimmte Person richten. Wie stellt sich der Sachverhalt nach derzeitigen Ermittlungen dar?

a.    Aufgrund welcher Delikte bzw. welchen Anfangsverdachts wird gegen die betreffende Person ermittelt?

2.    Hat sich zum Zeitpunkt der Einbringung gegenständlicher Anfrage der Kreis der Beschuldigten erweitert?

a.    Wenn ja, gegen wie viele weitere Personen wird aufgrund des Verdachts welcher Delikte ermittelt?

b.    Wenn ja, welche Erkenntnisse bzw. Ermittlungsergebnisse führten zu einer Erweiterung des Personenkreises?

3.    Welche Beweismittel wurden im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Sachverhalt bislang erhoben bzw. sichergestellt?

4.    Auf welche Höhe beläuft sich die bisher angenommene Schadenssumme im konkreten Fall?

5.    Wann erlangte die zuständige Staatsanwaltschaft erstmals Kenntnis von den nunmehr erhobenen Vorwürfen?

6.    Wann wurde das gegenständliche Ermittlungsverfahren eingeleitet?

7.    Welche Staatsanwaltschaft ist mit den Ermittlungen betraut?

8.    Liegen der zuständigen Staatsanwaltschaft Hinweise darauf vor, dass die gegenständlichen Verdachtsmomente über einen Einzelfall hinausgehen?

a.    Wenn ja, inwiefern?

9.    Auf welchen Zeitraum beziehen sich die gegenständlichen Verdachtsmomente bzw. die gegenständlichen Ermittlungen?

10. Wird das gegenständliche Ermittlungsverfahren an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft abgetreten werden?

a.    Wenn ja, mit welcher Begründung?

b.    Wenn nein, warum nicht?

11. Kommt es im Zuge der gegenständlichen Ermittlungen auch zu einer Prüfung eines möglichen Zusammenhangs mit dem Strafverfahren aus dem Jahr 2017 „gegen zwei ehemalige hochrangige Kindberger Betriebsräte“2 der voestalpine Tubulars in Kindberg?

a.    Falls ja, welche Ermittlungen werden diesbezüglich geführt?

b.    Falls nein, warum wird ein möglicher Zusammenhang nicht untersucht?

12. Ist gegen die unter Anfangsverdacht stehende Person bereits im Verfahren aus dem Jahr 2017 „gegen zwei hochrangige Kindberger Betriebsräte“ 2 ermittelt worden?

a.    Wenn ja, aufgrund des Verdachts welcher strafbaren Handlungen?

b.    Wenn ja, wie wurde das damalige Ermittlungsverfahren gegen diese Person abgeschlossen?

c.    Wenn das Verfahren eingestellt wurde, wann und aus welchen Gründen erfolgte die Einstellung?



[1]    https://www.kleinezeitung.at/artikel/41175081/mutmassliche-unregelmaessigkeiten-bei-betriebsrat-der-voestalpine (aufgerufen am 04.09.2026)

[2]    https://www.meinbezirk.at/muerztal/c-lokales/urteile-im-verfahren-gegen-zwei-kindberger-betriebsraete_a4854448 (aufgerufen am 04.09.2026)