13/MT-BR/2012

 

M I T T E I L U N G

 

des EU-Ausschusses des Bundesrates

vom 24. Mai 2012

an die Europäische Kommission

gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

 

 

COM(2012) 141 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates hat die genannte Vorlage in öffentlicher Sitzung beraten und kommt zu folgendem Ergebnis:

 

Aus Anlass des vorliegenden Vorschlages und der laufenden Konsultation zur Vermeidung von Plastikabfällen nimmt der Bundesrat die Gelegenheit wahr, im Rahmen des politischen Dialogs seinen Standpunkt zu Maßnahmen zur Vermeidung von Plastikmüll vorzubringen.

 

Bereits einige Mitgliedstaaten haben Preismaßnahmen, Vereinbarungen mit dem Einzelhandel oder ein Verbot bestimmter Arten von Plastiktaschen eingeführt, um die Verwendung von Tragetaschen aus Kunststoff zu verringern. Auf Ebene der EU wurden jedoch noch keine entsprechenden Maßnahmen getroffen.

 

In Italien gibt es seit Jänner 2011 ein „Plastiktaschenverbot“. Auch in Österreich werden die Rufe nach einer gesetzlichen Beschränkung für Tragetaschen aus Plastik lauter. In Irland, Frankreich, den USA und China wurden Maßnahmen durchgeführt, um den Plastikmüll zu reduzieren. Die österreichischen Bundesländer sind diesen Beispielen zum Teil bereits gefolgt und der Forderung nach einem „Plastiktaschenverbot“ nachkommen.

 

Plastiktaschen sind ein Symbol der Wegwerfgesellschaft. Sie sind im Durchschnitt 30 Minuten lang in Gebrauch. Der Abbau hingegen dauert bis zu 400 Jahre. Es ist daher unbestritten, dass Maßnahmen getroffen werden müssen, um unnötigen Plastikmüll zu vermeiden. Abfallvermeidung muss in einer ökologischen Abfallwirtschaft höchste Priorität haben. Allein in der österreichischen Bundeshauptstadt fallen laut deren Restmüllanalysen rund 1.500 – 2.000 Tonnen Plastiktaschen pro Jahr an. Im Durchschnitt verbrauchen EU-Bürgerinnen und Bürger pro Jahr rund 500 Plastiktragetaschen.

 

Plastiktaschen bestehen aus Polyethylen und werden aus Erdöl hergestellt. Für einen Wegwerfartikel, für den es auch Alternativen gibt, stellt das eine sinnlose Verschwendung von Ressourcen vor allem in Hinblick auf die Verfügbarkeit für künftige Generationen dar.

 

Der Großteil der Plastiktaschen wird nicht mehrfach benutzt. Die Mehrfachnutzung ist jedoch ein möglicher Schlüssel zur besseren ökologischen Verträglichkeit. Der Bundesrat fordert die Europäische Kommission auf, alle möglichen Maßnahmen zur Reduktion der Verwendung von Plastiktaschen eingehend zu prüfen und gegebenenfalls einen wirkungsvollen Vorschlag zu unterbreiten. In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat auf die beiliegende Entschließung des Nationalrates vom 17. Mai 2011, 162/E XXIV.GP.

 

 

 

Beilage: 162/E XXIV.GP