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Betreff:

Europäischer Fonds für Strategische Investitionen

 

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Bezeichnung des Dokuments

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr.1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 COM(2015) 10 final

 

Inhalt des Vorhabens

Mit der gegenständlichen Verordnung soll die Rechtsgrundlage für den Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) geschaffen werden. Funktionell ist dieser eine aus dem EU-Haushalt sowie aus freien Eigenmitteln der EIB finanzierte Garantiefazilität, aus welcher ein Teil des Risikos von EIB-Finanzierungen abgedeckt werden kann. Die Regelungen zum Fonds betreffen insbesondere (1) die Förderkriterien, nach denen er in Anspruch genommen werden kann, (2) seine Lenkungsstruktur und deren Zusammenspiel mit den Lenkungsgremien der EIB, (3) die Modalitäten seiner Dotierung sowie (4) die Berichtspflichten. Weiters enthält die Verordnung die Rechtsgrundlage für eine von EIB und EK gemeinsam zu schaffende europäische Plattform für Investitionsberatung (EIAH). Schließlich wird darin auch die Grundlage für ein Europäisches Verzeichnis von in Aussicht genommenen Investitionsprojekten geschaffen.

 

Mitwirkungsrechte des Nationalrates und des Bundesrates

Im Zusammenhang mit der gegenständlichen Verordnung gibt es keine besonderen Mitwirkungsrechte des Nationalrates bzw. des Bundesrates.

 

Auswirkungen auf die Republik Österreich

Durch den EFSI wird die Vergabekapazität der EIB wesentlich gestärkt, und damit auch ihre Möglichkeiten für Finanzierungen in Österreich. Dadurch werden die Finanzierungsbedingungen für KMU, insbesondere am oberen Ende des Risikospektrums, günstig beeinflusst werden. Weiters dürften sich die Finanzierungsbedingungen für PPP-Projektstrukturen verbessern.

 

Position des zuständigen Bundesministers u. Begründung

Grundsätzliche Zustimmung zum Verordnungsentwurf. Im Einzelnen ist Ö eingetreten für:

·         Breite Kriterien für die Inanspruchnahme aber Ablehnung der Finanzierung von Nuklearprojekten aus dem EFSI;

·         ambitionierte Kriterien betreffend den realwirtschaftlichen Nutzen von EFSI-Garantien;

·         die Freiwilligkeit für die Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Investitionsprojekteverzeichnis;

·         Finanzierungsbestimmungen, welche Transparenz und Kosteneffektivität sichern.

Insgesamt kann das Verhandlungsergebnis als sehr positiv gesehen werden.

 

Stand der Verhandlungen

·         Allgemeine Ausrichtung beim ECOFIN-Rat vom 10.März 2015.

·         Dzt. Verhandlungen mit dem EP; Ö-Position: Möglichst weit gehende Beibehaltung des Kompromisstextes; jedenfalls kein Aufschnüren des Finanzierungspakets, da dies entweder zu signifikanten Mehrkosten oder einem nicht funktionieren des Instruments führen würde.

Auf Basis des VO-Entwurfs in Ausarbeitung bzw. noch in Diskussion:

·         Vereinbarung zw. EK und EIB für die Verwaltung des EFSI

·         Vereinbarung zw. EK und EIB für die Umsetzung des EIAH

·         Investitionsleitlinien für den Einsatz der EU-Garantien

·         Details zum „warehousing“-Prozess, zum Europäischen Investitionsprojekteverzeichnis und den Beteiligungsmöglichkeiten Nationaler Entwicklungsbanken

Weiterer Zeitplan

·         Die Präsidentschaft plant die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament bis Ende Juni 2015 abzuschließen.

·         Der Fonds soll im Herbst 2015 seine operative Tätigkeit aufnehmen.