Schriftliche Information des Bundesministeriums
für Inneres
gem. § 6 Abs 3 EU-Informationsgesetz
Bezeichnung
des Rechtsaktes:
COM (2018) 472 final Vorschlag für eine VERORDNUNG DES
EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Schaffung des Fonds für
die innere Sicherheit (26187/EU XXVI.GP)
1. Inhalt
des Vorhabens
Der Fonds für die innere
Sicherheit (ISF) wird eingerichtet, um dazu beizutragen, in der EU ein hohes
Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Er fördert die
grenzübergreifende Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen
den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und anderen
einschlägigen Behörden.
2. Eckpunkte
des Verordnungsvorschlags sind:
Ziele
- Förderung/Intensivierung
der grenzübergreifenden operativen Zusammenarbeit im Bereich
Prävention, Aufdeckung und Untersuchung grenzüberschreitender
Kriminalität,
- Unterstützung der
Fähigkeiten zur Verhütung solcher Straftaten
einschließlich des Terrorismus insbesondere durch eine
verstärkte Zusammenarbeit zwischen Behörden, Zivilgesellschaft
und privaten Partnern aus allen Mitgliedstaaten,
- Informationsaustausch zwischen
den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und anderen
einschlägigen Behörden,
- Förderung der
Interoperabilität der verschiedenen EU-Informationssysteme im Bereich
Sicherheit,
- Beitrag zur wirksamen und
effizienten Gestaltung des Grenzmanagements und der Migrationssteuerung,
- Erleichterung gemeinsamer
operativer Maßnahmen,
- Unterstützung für
Schulungsmaßnahmen,
- Ermöglichung der
Errichtung wichtiger sicherheitsrelevanter Einrichtungen, die Erfassung
und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen im Einklang mit bestehen dem
EU-Recht und die Anschaffung der erforderlichen technischen
Ausrüstung.
Unterstützung der
Mitgliedstaaten:
- 1,0 Milliarden EUR werden
für die gezielte Unterstützung von Mitgliedstaaten, für
Projekte auf EU-Ebene und für dringende Erfordernisse zugewiesen
(Thematische Fazilität).
- Fixbetrag von 5 Millionen EUR
für jeden Mitgliedstaat als Anfangsfinanzierung.
- Der ISF sieht 1,5 Milliarden
EUR für langfristige Finanzierungen vor, um Mitgliedstaaten bei
Maßnahmen zur Erhöhung der inneren Sicherheit zu
unterstützen (nationale Programme).
- Die Verteilung dieser Mittel
erfolgt umgekehrt proportional zum Bruttoinlandsprodukt des jeweiligen MS
(Gewichtung: 45%), proportional zur
Bevölkerungsgröße (Gewichtung: 40%) und proportional zur
Größe des Mitgliedstaates (Gewichtung: 15%).
- Halbzeitüberprüfung,
um neuen/zusätzlichen Belastungen Rechnung tragen zu können.
Bessere Abwehrbereitschaft:
- Thematische Fazilität à 1,0 Milliarden EUR zur
Unterstützung der Mitgliedsstaaten und von Projekten mit echtem
europäischem Mehrwert (Reaktion auf dringende Bedürfnisse im
Rahmen der Soforthilfe, Unionsmaßnahmen oder Spezifische
Maßnahmen).
Externe Dimension
- Neben externen
Finanzierungsinstrumenten wie dem Nachbarschafts- und
Entwicklungshilfeinstrument (NDICI) und dem EU-Treuhandfonds für
Afrika (EU-TF) behandelt auch der ISF die externe Dimension. Die externe
Dimension soll eine verstärkte und zielgerichtete Zusammenarbeit mit
Drittstaaten ermöglichen.
- Beim ISF betrifft dies
die Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Kampf gegen Terrorismus,
Radikalisierung, schwere organisierte Kriminalität, Korruption,
Menschenhandel und Schlepperkriminalität.
EU-Agenturen:
- 1,13 Milliarden EUR sollen außerhalb
des Fonds für auf dem Gebiet der Sicherheitspolitik tätige
Agenturen zugewiesen werden.
3. Hinweise
auf Mitwirkungsrechte des Nationalrates und Bundesrates
Keine – es handelt sich um
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, die
gemäß Art. 288 AEUV unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt.
4. Auswirkungen
auf die Republik Österreich einschließlich eines allfälligen
Bedürfnisses nach innerstaatlicher Durchführung
Die Verhandlungen zum ISF sind
noch nicht abgeschlossen.
Aus diesem Grund ist eine
abschließende Aussage zu innerstaatlichen
Durchführungserfordernissen derzeit nicht möglich.
5. Position
des/der zuständigen Bundesminister/in samt kurzer Begründung
Positiv werden folgende Punkte
gesehen:
- Die Erhöhung der Mittel im
Bereich Sicherheit
- Soforthilfe, die nun auch im
Wege der geteilten Mittelverwaltung durchgeführt werden kann.
- Betriebskostenunterstützung
von 100% bei der Förderung für Maßnahmen nach Annex
VII.
- Möglichkeit einer Betriebskostenunterstützung
(100% EU Finanzierung für zB Wartung von IT-Systemen)
Problematische Punkte:
- Möglichkeit, dass nationale
Rechtsvorschriften der Anwendung Vereinfachter Kostenoptionen
entgegenstehen bzw mangelnde Praktikabilität.
- Mangelnde Planungssicherheit.
- Die für die Fondsperiode
zur Verfügung stehenden Mittel werden nur teilweise
zugesichert/ausgeschüttet.
- Die Verteilung der restlichen
Mittel hängt von einer Reihe schwer planbarer Umstände ab.
(Autorität der EK bei der Verwaltung der Thematischen
Fazilität)
- Die neue Dachverordnung hat
wesentlichen Einfluss auf den ISF; es wird ein administrativer Mehraufwand
befürchtet.
- Kofinanzierung: Die bisherigen Möglichkeiten einer
90%-Kofinanzierung ist im aktuellen Vorschlag stark eingeschränkt
– es wird eine 75%-ISF-Kofinanzierung die Regel werden.
- Die prozentuelle Beschränkung für bestimmte
Ausgabenarten (Ausrüstungsgegenstände)
6. Angaben
zu Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität
Die Bewältigung von
Sicherheitsbedrohungen ist mit Herausforderungen verbunden, die nicht von den
Mitgliedstaaten allein angegangen werden können. Generell handelt es sich
um einen Bereich, in dem ein Tätigwerden der Union und eine Mobilisierung
des EU-Haushalts einen deutlichen Mehrwert bewirken.
Im Bereich Sicherheit haben
schwere und organisierte Kriminalität, Terrorismus und andere
sicherheitsrelevante Bedrohungen zunehmend eine grenzüberschreitende
Dimension. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit und die Abstimmung
zwischen den Strafverfolgungsbehörden ist von zentraler Bedeutung, um
diese Bedrohungen beispielsweise durch den Austausch von Informationen,
gemeinsame Ermittlungen, interoperable Technologien und gemeinsame Bedrohungs-
und Risikobewertungen erfolgreich zu verhindern und zu bewältigen.
Dieser Vorschlag
steht im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip, da die meisten
Mittel im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung im Einklang mit den
institutionellen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten bereitgestellt
werden, wobei anerkannt wird, dass die Intervention auf der geeigneten Ebene
erfolgen und die Rolle der Union nicht über das erforderliche Maß
hinausgehen sollte.
Der Vorschlag steht
mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang
und fällt in den Anwendungsbereich der Maßnahmen in Bezug auf den
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts nach Titel V AEUV. Die Ziele
und die entsprechenden Mittel stehen in einem angemessenen Verhältnis zu
den Zielen, die mit dem Fonds erreicht werden sollen. Mit dem vorliegenden
Vorschlag wird die europäische Dimension der polizeilichen Zusammenarbeit
in Angriff genommen.
7. Stand
der Verhandlungen inklusive Zeitplan
Der
Vorschlag wird in der Ad hoc Arbeitsgruppe „Finanzierungsinstrumente im JI-Bereich“
verhandelt.
Bisher
stattgefundene Arbeiten:
- 06.07.2018 Gemeinsame RAG
ISF/BMVI: Vorstellung des VO-Vorschlags.
- 17.09.2018 RAG ISF: Vorstellung
der Artikel 1, 2, 3 und Annex II, Artikel 4 und Annex III,
Artikel 6 bis 11und Diskussion.
- 24.09.2018 RAG ISF: Vorstellung
der Artikel 5, 12-15, Artikel 22, Annexe IV, VI, VII und Diskussion.
- 01.10.2018 Gemeinsame RAG
AMF/BMVI/ISF: Vorstellung der gemeinsamen Artikel
- ISF: Articles 6, 16, 17, 18 and
19, 20, 21, 23, 24-27, 28-31, Annexes V and VIII; Externe Dimension
Diskussion.
- AStV 10.10.20 Vorstellung des
Diskussionspapiers zum JI-Rat
- JI-Rat 11./12.10.2018:
Vorstellung der Fonds AMF/BMVI/ISF; Diskussion zur externen Dimension
- 15.10.2018 RAG ISF: Follow-up
zu den MS-Kommentaren zu den Artikeln 5, 12 - 15, 22 und Annexen IV, VI,
VII; Zweite Diskussionsrunde zu Artikeln 2 - 4, 7-11, und Annexen II, III.