Sachbearbeiter: DI Gabriele Obermayr

Abteilung: II/3

Tel.Nr.: 51522/1407

 

SCHRIFTLICHE INFORMATION

gemäß § 6 EU-InfoG

zu Pkt. 2 der Tagesordnung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 08.10.2013

 

 

1.    Bezeichnung des Dokuments

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und die Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten

COM (2013) 620 final

2013/0307 (COD)

 

2.    Inhalt des Vorhabens

Invasive gebietsfremde Arten stellen weltweit und in Europa eine große Bedrohung der Biodiversität dar und können auch erhebliche wirtschaftliche und gesundheitliche Schäden verursachen.

Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen soll verhindert werden, dass neue gebietsfremde invasive Arten – weder absichtlich noch unabsichtlich – in die EU gelangen. Bereits verbreitete invasive gebietsfremde Arten von EU-weiter Bedeutung sind zu bekämpfen.

 

Der Verordnungsentwurf sieht derzeit eine Prioritätensetzung auf höchstens 50 am meisten problematischer invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung vor. Die Liste der 50 Arten soll im Wege von Durchführungsrechtsakten durch die Kommission erstellt und aktualisiert werden. Neu einwandernde Arten aufgrund des Klimawandels oder gebietsfremde Arten, die bereits in anderen Regelwerken behandelt werden (wie z.B. Pflanzenschädlinge, Tierseuchen, GMOs, Mikroorganismen für Pflanzenschutzmittel sowie Biozidprodukte) sind von dieser Verordnung ausgenommen.

 

Die Maßnahmen der Verordnung basieren auf einem dreistufigen Ansatz:

-              Prävention der Einbringung, Einschleppung oder Freisetzung invasiver Arten,

-              Früherkennung und rasche Tilgung

-              Kontrolle von bereits verbreiteten invasiven gebietsfremden Arten



Für die prioritären Arten soll ein EU-weites Verbot der Einfuhr, des Verkaufs, der Zucht, Verwendung, der Freisetzung etc. erlassen werden. Dazu sind in den Mitgliedsländern Überwachungssysteme, amtliche Kontrollen an den EU-Grenzen, Genehmigungs-systeme für Ausnahmen sowie auch Mechanismen zur Früherkennung zu errichten. Die unabsichtliche Einbringung der Arten soll durch Identifizierung und Kontrolle der Einbringungs- und Verbreitungspfade verhindert werden.

 

3.    Hinweise auf Mitwirkungsrechte des Nationalrates und des Bundesrates

Möglichkeit zur Stellungnahme des Nationalrates und des Bundesrates nach Art. 23g B-VG.

 

4.    Auswirkungen auf die Republik Österreich einschließlich eines allfälligen Bedürfnisses nach innerstaatlicher Durchführung

Die in der Verordnung vorgeschlagenen Maßnahmen wären auch in Österreich direkt umzusetzen. Relevante Gesetzesmaterien wären im Hinblick auf Anpassungs-notwendigkeiten zu prüfen.

 

5.    Position des zuständigen Bundesministers samt kurzer Begründung

Invasive gebietsfremde Arten verursachen auch in Österreich ökologische Schäden z.B. durch Lebensraumveränderungen, Ernteeinbußen oder erhöhte Betriebsmitteleinsätze in der Land- und Forstwirtschaft, sowie Schäden für Gesundheit von Menschen (z.B. Ragweed, Riesen-Bärenklau), Tieren (z.B. Riesenleberegel, Varroa-Milbe) und Pflanzen (z.B. Kastanienminiermotte, Eschentriebsterben). Bereits 2004 wurde von der Nationalen Biodiversitäts-Kommission (Leitung: Lebensministerium) ein Nationaler Aktionsplan zu Neobiota beschlossen.

 

Invasive gebietsfremde Arten stellen von Natur aus ein grenzübergreifendes Problem dar. Das Lebensministerium erachtet daher eine gemeinsame Vorgangsweise der EU in dieser Problematik als überaus wichtig und begrüßt die Vorlage des Vorschlags für eine EU Verordnung zu invasiven gebietsfremden Arten, mit welchem die bestehenden Lücken im Rechtssystem der EU betreffend invasive gebietsfremde Arten geschlossen werden sollen.

 

Die vorgeschlagenen Elemente und Ansätze (Priorisierung, Schwerpunkt auf Prävention, Aufbau auf bestehenden Systemen, dreistufiger Ansatz) gehen aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Die einzelnen Bestimmungen und Maßnahmenvorschläge werden jedoch derzeit noch im Detail - vor allem auch im Hinblick auf deren Umsetzbarkeit, Kosten/Nutzen Effizienz, Kohärenz, etc. - geprüft.

Es ist uns jedenfalls auch wichtig, die Mitwirkungsrechte und -möglichkeiten der Mitgliedsländer in der Erstellung von weiteren Unterlagen sicherzustellen, die für die Anwendung der Verordnungsbestimmungen von zentraler Bedeutung sind, wie z.B. Spezifizierung der Kriterien, einschließlich Risikobewertung, für die prioritären Arten. Eine der offenen Fragen bezieht sich z.B. auch auf die fachliche Begründung der Deckelung auf „50“ prioritäre Arten.

 

Es ist darauf hinzuweisen dass die im Verordnungsentwurf vorgesehenen Maßnahmen mehrere Sektoren bzw. Kompetenzbereiche auf Bundes- und Landesebene betreffen.

 

6.    Angaben zur Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität

Die Verhältnismäßigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen im Hinblick auf die Erreichung des Ziels, die nachteiligen Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten in der EU zu verhindern wird derzeit geprüft, ebenso deren Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Subsidiarität.

 

7.    Stand der Verhandlungen inklusive Zeitplan

Es ist nicht zu erwarten, dass der beabsichtigte Beschluss vor 2016 in Kraft tritt. Die Ratsarbeitsgruppe Umwelt wird sich erstmals am 7. Oktober 2013 substantiell mit dem Verordnungsvorschlag befassen. Weitere Termine sind derzeit nicht bekannt.