Sachbearbeiter: Mag. Dieter Beisteiner
Abteilung: V/4
Tel.Nr.: 1729
SCHRIFTLICHE INFORMATION
gemäß § 6 EU-InfoG
zu Pkt. 2 der Tagesordnung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 24.04.2014
1. Bezeichnung des Dokuments
Mitteilung der Kommission
„Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030“
2. Inhalt des Vorhabens
Die Europäische Kommission hat am 22.1.2014 eine Mitteilung zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 vorgestellt. Konkret schlägt die EK Folgendes vor:
3. Hinweise auf Mitwirkungsrechte des Nationalrates und des Bundesrates
Die Europäische Kommission erstellt ihre Mitteilung in Eigenverantwortung.
4. Auswirkungen auf die Republik Österreich einschließlich eines allfälligen Bedürfnisses nach innerstaatlicher Durchführung
Die Mitteilung der Europäischen Kommission ist auf die Zielsetzungen auf EU-Ebene fokussiert und enthält für das Treibhausgasemissionsreduktionsziel noch keinen Vorschlag zur Aufteilung der Ziele auf die einzelnen Mitgliedstaaten, für das Erneuerbaren-Ziel soll es nach den Vorstellungen der EK keine Aufteilung auf die einzelnen Mitgliedstaaten mehr geben. Auf Grundlage der Mitteilung alleine und mangels konkreter Legislativvorschläge lassen sich Auswirkungen daher nur sehr vorläufig bewerten. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die bereits begonnenen Anstrengungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen (für die das Klimaschutzgesetz den rechtlichen Rahmen bildet) und zum Ausbau erneuerbarer Energieträger über 2020 hinaus fortgesetzt und verstärkt werden müssen.
5. Position des zuständigen Bundesministers samt kurzer Begründung
Der BMLFUW begrüßt die zeitgerechte Vorlage der EK-Mitteilung für die Klima- und Energiepolitik bis 2030. Die EU soll mit einer starken Position auch weiterhin eine aktive Rolle in den internationalen Klimaverhandlungen einnehmen, und es soll längerfristige Planungssicherheit für Investitionen in Klimaschutz und erneuerbare Energien geschaffen werden.
Der BMLFUW unterstützt eine aktive und nachhaltige europäische Klima- und Energiepolitik und im Sinne des Regierungsprogramms ambitionierte EU-Ziele für Treibhausgasemissionen, erneuerbare Energien und Energieeffizienz.
Mit dem vorgeschlagenen Ziel für die Reduktion von Treibhausgasemissionen um 40%, das mit den langfristigen Reduktionszielen bis 2050 und dem EU-Beitrag zur Einhaltung des 2°C-Ziels im Einklang steht, findet sich im vorliegenden Paket jedoch nur ein klar umrissenes Ziel wieder. Das Klimaziel soll jedoch mit nachhaltigen und sicheren Energieformen erreicht werden, die EU darf nicht auf Technologien des vorigen und vorvorigen Jahrhunderts wie Nuklearenergie und Kohle setzen. Daher tritt der BMLFUW für ein anspruchsvolleres Erneuerbarenziel von 30% ein, verbunden mit einem Mechanismus, der die Mitwirkung aller Mitgliedstaaten an der Zielerreichung sicherstellt.
Eine eingehende Diskussion muss darüber geführt werden, wie das Treibhausgasemissionsreduktionsziel auf die Sektoren bzw. auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden soll. Wichtig ist, dass ein Zielaufteilungsmechanismus mit fairen und kosteneffizienten Kriterien gefunden wird.
Da Energieeffizienzmaßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Klimaziels leisten, müssen nach Evaluierung der Energieeffizienz-Richtlinie auch in diesem Bereich weitere Schritte gesetzt werden.
Der EU-Emissionshandel muss deutliche Anreize zur Emissionsreduktion und langfristige Planungssicherheit für Investoren schaffen, daher werden Überlegungen zur Stabilisierung und Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit des Systems begrüßt.
6. Angaben zur Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität
Ein Tätigwerden der Union im Bereich der Klima– und Energiepolitik ist grundsätzlich notwendig, da es sich dabei um Themen mit starken transnationalen Aspekten handelt und für die Erreichung der Ziele transnationale Lösungen und Maßnahmen erforderlich sind. Da derzeit nur eine Mitteilung und noch keine Legislativvorschläge vorliegen, lassen sich zur Frage der Verhältnismäßigkeit keine abschließenden Aussagen treffen.
7. Stand der Verhandlungen inklusive Zeitplan
Das Europäische Parlament hat im Februar 2014 den Vorschlag der EK zur Festlegung eines EU-internen THG-Reduktionsziels von 40% unterstützt und darüber hinaus verbindliche Ziele für Erneuerbare Energieträger (30%) sowie für Energieeffizienz (40%) gefordert.
Erste Orientierungsdebatten zur EK-Mitteilung fanden beim Rat Umwelt am 3. März 2014 und beim Rat Energie am 4. März 2014 statt.
In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20./21. März wurden der Rat und die Kommission zur Fortsetzung der Arbeiten aufgefordert, v.a. zu den Auswirkungen auf einzelne Mitgliedstaaten, Carbon Leakage, faire Lastenteilungsmechanismen und Energieeffizienz. Der Europäische Rat wird sich im Juni 2014 einen Überblick verschaffen, um spätestens im Oktober 2014 einen endgültigen Beschluss zu dem neuen Politikrahmen fassen zu können.