100/AE

 

 

 

des Abgeordneten Barmüller

unterstützt durch weitere Abgeordnete

betreffend die Änderung des Atomhaftpflichtgesetzes

 

 

Das Atomhaftpflichtgesetz in seiner geltenden Fassung reicht aus heutiger Sicht nicht

mehr aus, weil die im Atomhaftpflichtgesetz normierten Wertgrenzen von Anfang an zu

niedrig bemessen waren und im Verhältnis zu den zu erwartenden Schäden im Falle

eines Unfalls völlig unzureichend sind.

 

lnsbesondere die Unterstützung der vorsorglich geltend gemachten Ansprüche

gegenüber Verantwortungsträgern im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem

Betrieb von atomaren Anlagen im benachbarten Ausland durch verschiedenste

Gebietskörperschaften und deren Repräsentanten (z.B. gegenüber Westinghouse im

Fall Temelin) bleibt unglaubwürdig, wenn im eigenen Bereich international übliche

haftungsrechtliche Mindeststandards nicht gelten.

 

Reformbedürftig erscheint aber auch das System der Anspruchsgrundlagen im Sinne

einer umfassenden Umwelthaftung (Gefährdungshaftung).

 

Diese sensible Materie darf nicht der schleichenden, rechtlichen Überalterung

überlassen werden, sondern ist einer allen Ansprüchen an ein modernes Haftungsrecht

genügenden gesetzlichen Regelung zuzuführen.

 

ln diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für wirtschaftliche

AngeIegenheiten und der Bundesminister für Justiz werden ersucht, unverzüglich für

eine zeitgemäße und internationalen Standards entsprechende Neuregelung des

Atomhaftpflichtgesetzes, insbesondere durch Anhebung der Haftungssummen Sorge

tragen.,,

 

 

ln formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuß vorgeschlagen.