1000/A XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

betreffend Schaffung eines gesetzlichen Entschädigungsfonds für die in Zusammenhang mit

Blut - oder Blutprodukten geschädigten Personen

Zwischen 1980 und 1985 wurden in Österreich über 150 Bluter durch die Verabreichung

HIV - kontaminierter Gerinnungspräparate mit dem HI - Virus infiziert, etwa 80 sind bereits

an Aids gestorben.

Vereinzelt wurden auch Nicht - Bluter durch Blutkonserven mit dem HI - Virus infiziert.

Seit 1.1.1995 gibt es einen freiwilligen Unterstützungsfonds, in den Bund, Länder und die

Pharmaindustrie (Pharmig) Beträge einzahlen.

Der Nachteil dieser Regelung ist die Freiwilligkeit, im Jahr 1996 kam es auch prompt zu

Zahlungsverzögerungen von einigen Monaten bei vier Bundesländern.

Die durch Blut und Blutprodukte erfolgte Ansteckung mit Hepatitis C wird durch diesen

Fonds nicht abgedeckt.

Im Zuge der Begutachtung des neuen Blutsicherheitsgesetzes hat der Justizminister in seiner

Stellungnahme die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Errichtung eines

Entschädigungsfonds vorgeschlagen, in den der Bund, die Länder und die mit der

Gewinnung von Blut und Blutprodukten befaßten Unternehmen Beiträge einzahlen, und

durch den alle Schäden in Zusammenhang mit Blut und Blutprodukten abgedeckt werden.

Auch zu Schaden gekommene Blutspender könnten durch einen derartigen Fonds

angemessen entschädigt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird, aufgefordert, eine

gesetzliche Grundlage für die Einrichtung eines Entschädigungsfonds zu schaffen, in den

der Bund, die Länder und die mit der Gewinnung von Blut und Blutprodukten befaßten

Unternehmen Beiträge einzahlen, und durch den alle Schäden in Zusammenhang mit Blut

und Blutprodukten abgedeckt werden.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen.