1000/A XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Schaffung eines gesetzlichen Entschädigungsfonds für die in Zusammenhang mit
Blut - oder Blutprodukten geschädigten Personen
Zwischen 1980 und 1985 wurden in Österreich über 150 Bluter durch die Verabreichung
HIV - kontaminierter Gerinnungspräparate mit dem HI - Virus infiziert, etwa 80 sind bereits
an Aids gestorben.
Vereinzelt wurden auch Nicht - Bluter durch Blutkonserven mit dem HI - Virus infiziert.
Seit 1.1.1995 gibt es einen freiwilligen Unterstützungsfonds, in den Bund, Länder und die
Pharmaindustrie (Pharmig) Beträge einzahlen.
Der Nachteil dieser Regelung ist die Freiwilligkeit, im Jahr 1996 kam es auch prompt zu
Zahlungsverzögerungen von einigen Monaten bei vier Bundesländern.
Die durch Blut und Blutprodukte erfolgte Ansteckung mit Hepatitis C wird durch diesen
Fonds nicht abgedeckt.
Im Zuge der Begutachtung des neuen Blutsicherheitsgesetzes hat der Justizminister in seiner
Stellungnahme die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Errichtung eines
Entschädigungsfonds vorgeschlagen, in den der Bund, die Länder und die mit der
Gewinnung von Blut und Blutprodukten befaßten Unternehmen Beiträge einzahlen, und
durch den alle Schäden in Zusammenhang mit Blut und Blutprodukten abgedeckt werden.
Auch zu Schaden gekommene Blutspender könnten durch einen derartigen Fonds
angemessen entschädigt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird, aufgefordert, eine
gesetzliche Grundlage für die Einrichtung eines Entschädigungsfonds zu schaffen, in den
der Bund, die Länder und die mit der Gewinnung von Blut und Blutprodukten befaßten
Unternehmen Beiträge einzahlen, und durch den alle Schäden in Zusammenhang mit Blut
und Blutprodukten abgedeckt werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen.